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Eine sozusagen rückwirkende Einbürgerung

Regierung will Kurden-Familie in Basel einbürgern, obschon sie in Riehen wohnt


Von Peter Knechtli


Eine schwieriges Einbürgerungs-Geschäft steht im Basler Grossen Rat an: Die Regierung will eine kurdische Familie aus der Türkei in Basel einbürgern, obschon sie neuerdings in Riehen wohnt, was laut Gesetz nicht möglich ist.


Vor genau zwanzig Jahren reiste I. T. von der Türkei in die Schweiz ein und bat hier als politisch verfolgter Kurde um Asyl, das ihm ein knappes Jahr später gewährt wurde. Anschliessend zog er seine Ehefrau und vier Kinder nach. Zwei der Kinder wurden seither einzeln eingebürgert, ein weiteres Kind erfüllt die Voraussetzungen nicht mehr.

Darauf folgte ein Weg durch die Instanzen. Am 19. Oktober 2000 stellte die Familie T. ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung in Basel. Im November 2002 stellten die Bürgergemeinde Basel und der Kanton Basel bei den Bundesbehörden (heute: "Bundesamt für Migration") den positiven Antrag auf Einbürgerung. Das Bundesamt war aber nicht bereit, das Gesuch anzunehmen.

 

Verdacht auf PKK-Mitgliedschaft

 

Bern hegte den Verdacht, I. T.  sei ein aktives Mitglied der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK). Tatsächlich ist der Kurde zu Beginn bei bewilligten kurdischen Demonstrationen in Basel gegen die Menschenrechtsverletzungen in der Türkei wiederholt mit flammenden Reden aufgefallen. Allerdings bestritt T. damals bereits vehement, PKK-Mitglied zu sein. Sein direktes Engagement beziehe sich auf die Unterstützung des "Kurdischen Halbmonds", dessen Zielsetzungen jenen des Roten Kreuzes entsprechen.

 

Gegenüber OnlineReports distanzierte sich I. T. mehrmals ausdrücklich von der Kurdischen Arbeiterpartei, betonte aber, sich dennoch klar gegen das "Unrechtsregime" in Ankara wehren zu wollen. In Bern aber blieb man misstrauisch: Das Bundesamt für Migartion empfahl der Familie gar, ihr Gesuch zurückzuziehen. Dazu wiederum war die Familie T. nicht bereit, worauf der Bund das Gesuch im September 2005 ablehnte. Grund: "Mögliche Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit."

"Unglücklicherweise" nach Riehen gezogen

Gegen diese Ablehnung führte die Familie T. nun Beschwerde - mit Erfolg: Das Bundesverwaltungsgericht kassierte den Entscheid der Vorinstanz mit dem Argument, sie habe Bundesrecht verletzt. Folge: Am 22. September dieses Jahres erteilte das Bundesamt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung.

 

Damit war der Weg frei, auch das Basler Bürgerrecht zu beantragen. T., der in Basel einen sozialen Beruf ausübt, ist unterdessen eine geschätzte Integrationsfigur, die sich regelmässig um ein besseres Verständnis zwischen kurdischen und schweizerischen Bewohnern bemüht. Allerdings verlegten er und seine Familie nach der erteilten Einbürgerungsbewilligung Ende August dieses Jahres ihren Wohnsitz nach Riehen - "unglücklicherweise", wie die Regierung in ihrem Antrag an den Grossen Rat schreibt.

 

Regierung zeigt Verständnis für "Vergessen"


Denn nun tat sich ein neues Problem auf: Laut kantonalem Bürgerrechtsgesetz kann das Bürgerrecht in einer Gemeinde nur erwerben, wer in dieser Gemeinde wohnt. "Wo Wohnsitz vorausgesetzt wird, muss der tatsächliche Wohnsitz der Bewerberinnen und Bewerber sowie der einzubeziehenden Kinder in der Gemeinde während des ganzen Einbürgerungsverfahrens, also bis zur Erteilung des Bürgerrechts, nachgewiesen sein", heisst es in der Verordnung zum Gesetz.

 

Obschon der kantonale Bürgerrechtsdienst und die Bürgergemeinden die Bewerber "regelmässig ausdrücklich darauf aufmerksam" machen, dass während eines hängigen Einbürgerungsverfahrens weder ein Gemeinde- noch ein Kantonswechsel stattfinden darf, sei sich die Familie T. "dieser Vorschrift wohl in Anbetracht des langen Verfahrens leider nicht mehr bewusst" gewesen, schreibt die Regierung.

Einbürgerung gegen Rechtslage

Trotz dieser Rechtslage wollen Regierung und Gemeindebehörden die Familie T. in Basel einbürgern. Die Wohnsitzverlegung soll sich für sie "nicht nachteilig auswirken". Als Begründung führt die Kantonsregierung an, das Einbürgerungsverfahren dauere nun acht Jahre, wovon allein sechs Jahre auf die Bundesebene entfallen. Die Verfahrensverzögerung beruhe auf einer Verletzung von Bundesrecht. Müsste die Familie T. am jetzigen Wohnort in Riehen ein neues Gesuch einreichen, könnte dies erst im Jahre 2010 erfolgen. Es würde ein neues Verfahren auf Gemeindeebene eröffnet, es müssten zusätzliche Gebühren von 2'000 Franken bezahlt werden und "die Einbürgerung könnte wohl frühestens in drei Jahren erfolgen".

 

Dies erscheine "in Anbetracht der unverschuldeten Länge des bisherigen Verfahrens nicht zumutbar". Hätte das Bundesamt für Migration im Jahre
2002 oder 2003 die eidgenössische Bewilligung erteilt, wäre die Familie längst eingebürgert und die Wohnsitzverlegung innerhalb des Kantons wäre absolut unbedeutend. Weshalb die Einbürgerung trotz zitierter Rechtsgrundlage dennoch möglich ist, wird in der Vorlage nicht erläutert.

 

Justizdirektor Morin: "Entscheid zwischen zwei Unrechten"

 

Der Basler Justizdirektor und Regierungspräsident Guy Morin erklärte gegenüber OnlineReports, die Regierung habe über dieses Dilemma "ziemlich lange beraten". Morin: "Wir standen vor der Frage, zwischen zwei Unrechten entscheiden zu müssen." Hätte die Regierung formalistisch im Sinne des Gesetzes gehandelt, "hätten wir mit einer Klage des Gesuchstellers rechnen müssen". Anwalt der Familie T. ist der Baselbieter SP-Ständerat Claude Janiak.

Der SVP stösst die Einbürgerung sauer auf. Vizepräsident und Grossrat Sebastian Frehner spricht - ohne sich im Detail mit der Vorlage beschäftigt zu haben - von einem "ganz klaren Fall von Gesetzesumgehung". Dass die türkische Familie den Wohnsitz von Basel nach Riehen verlegt habe, zeige, dass sie "gerade nicht über die geltenden Gepflogenheiten im Bild ist", was eine "mangelnde Integration vermuten lässt". Die SVP-Fraktion, so Jurist Frehner weiter, werde dem Gesuch "sicher nicht zustimmen". Überdies werde sie Schritte prüfen, "diesem Agieren einen Stein in den Weg zu legen".

12. November 2008


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"Das muss zu denken geben"

Ohne diese Familie und deren Situation beurteilen zu können, möchte ich einmal mein Unbehagen darüber zum Ausdruck bringen, wie vor allem Migranten aus uns fremden Kulturen hartnäckig bis renitent alles daran setzen, die Schweizer Bürgerrechte zu ergattern, um sich einen lebenslangen und geruhsamen Aufenthalt im Wohlfahrtsstaate Schweiz zu sichern. Dazu werden mit Unterstützung linker Anwälte und Organisationen mittels Rekursen und Beschwerden über Jahre hinweg sämtliche Quellen ausgeschöpft. Notfalls wird dann in den Medien noch Druck auf die Tränendrüsen gemacht, um die Behörden zum Einlenken zu nötigen. Das muss einem doch zu denken geben.


Heinz Mattmüller, Pratteln




"So erspart man sich Denkarbeit"

Ohne sich informieren zu müssen weiss Hr. Frehner diese Situation als "klaren Fall von Gesetzesumgehung" zu bezeichnen. Solch vorprogrammiertes Wissen erspart Informations- und Denkarbeit ... zum Glück, denn die Partei ist mein Gehirn. Oder zeigt dieser klare Fall den Knie-Fall vor der Partei-Doktrin?


Georges Hochstrasser, Muttenz




"Interessant dürfte sein, ..."

Interessant dürfte sein, wie die Grossräte abstimmen, die jetzt gegen die FDP-Initiative zur Beschränkung des Verbandsbeschwerderechts kämpfen und dabei die Rechtsstaatlichkeit ("rule of law") so hoch halten. Ob sie dann das geschriebene Recht immer noch höher halten, als die demokratisch legitimierte Auslegung des Rechts durch den Grossen Rat?


Siro Imber, Allschwil




"Herr T. muss nun eingebürgert werden"

Ich kenne Herrn T. persönlich seit über zehn Jahren. Er und seine Familie sind hier in Basel sehr gut integriert. Mehr noch: Herr T. hat mit seinem Engagement viel dazu beigetragen, Brücken zu schlagen zwischen Einheimischen und Zugewanderten. Er kennt sich mit den hiesigen Verhältnissen bestens aus, war unter anderem als Mediator tätig und für viele Zugewanderte eine Anlaufstelle, wenn sie einen Rat brauchten. Herr T. arbeitet im Kantonsspital als Pfleger, und ich habe persönlich von einigen ehemaligen Patientinnen sehr positive Rückmeldungen erhalten. Sie rühmten die einfühlsame und herzliche Art, die Herrn T. nicht nur an seinem Arbeitsort auszeichnen. Herrn T. ist grosses Unrecht angetan worden, indem ihn das Bundesamt für Migration als "Gefahr für die innere Sicherheit" qualifizierte. Das hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil in aller Deutlichkeit festgehalten.

 

Der Kanton Basel-Stadt hat Herrn T. viel zu verdanken. Ihm jetzt aus seinem unglücklichen Wohnungswechsel einen Strick zu drehen, wäre eine weitere Ungerechtigkeit, die ihm widerfährt. Herr T. muss nun endlich eingebürgert werden. Er hat schon zu lange ohne eigenes Verschulden auf die Einbürgerung warten müssen, mit der Konsequenz, dass er beispielsweise seine in der Trükei lebende Mutter und seine Brüder nicht besuchen konnte. Auch wenn Herr T. streng nach Gesetz die Einbürgerungskriterien nicht mehr erfüllt, wäre alles andere als eine unbürokratische und rasche Einbürgerung eine Schande für Basel.


Martin Flückiger, Basel



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Veranstaltungs-Hinweis

 

Ein zärtlicher Irrsinn

Nach achtjähriger Abwesenheit kehrt Avery Sutton mit seiner Verlobten Gillian zu seiner Familie zurück. Was von da an passiert, muss man gesehen haben.

Mit "37 Ansichtskarten" von Michael McKeever winkt den Zuschauerinnen und Zuschauern eine zauberhaft schwarze Komödie mit berührenden Momenten und angenehmer Unterhaltung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Vorverkauf hier:
www.theater-rampenlicht.ch

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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

RückSpiegel


Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

Das Regionaljournal Basel und die bz berichten über die Bohrpläne der Schweizer Salinen im Röserental und beziehen sich dabei auf OnlineReports.

Weitere RückSpiegel

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In einem Satz


Der Baselbieter Regierungsrat hat Raphael Giossi zum Nachfolger des langjährigen kantonalen Bieneninspektors Marcel Strub gewählt.

Cyril Bleisch übernimmt bei den Jungfreisinnigen Baselland das Präsidium von Lucio Sansano.

Die Basler Sozialdemokraten haben die SP queer Basel-Stadt gegründet und als neues Organ in den Statuten der Partei verankert.

Eiskunstläuferin Kimmy Repond und Wasserfahrer Adrian Rudin sind Basler Sportlerin beziehungsweise Basler Sportler des Jahres.

Jean-Luc Nordmann übergibt das Präsidium der Stiftung Tierpark Weihermätteli per 1. Januar 2024 an Martin Thommen.

Iris Graf steigt von der Projektleiterin und akademischen Mitarbeiterin der Baselbieter Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Leiterin auf.  

Sonja Kuhn,
ehemalige Co-Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Stadt, ist neu Präsidentin der SRG Region Basel.

Florian Nagar-Hak und Saskia Bolz übernehmen die Leitung des Gesundheitszentrums Laufen, das zum Kantonsspital Baselland gehört.

Mohamed Almusibli übernimmt ab März 2024 die Direktion der Kunsthalle Basel von Elena Filipovic.

Marilena Baiatu ist neue Kommunikationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft im Kanton Baselland und ersetzt Thomas Lyssy, der Ende November pensioniert wird.

 

Mitte-Landrat Simon Oberbeck folgt am 1. August 2024 als Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrtund Hafenwirtschaft auf André Auderset.

Die Junge SVP Basel-Stadt hat Demi Hablützel (25) einstimmig für zwei weitere Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

Der mit 50'000 Franken dotierte Walder-Preis geht dieses Jahr an Konrad Knüsel, den Präsidenten des Vernetzungsprojekts Rodersdorf und des Naturschutzvereins Therwil.

Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).