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"Künfig kritischer": Parlamentarische Kritik an Rechtsmedizin-Gutachten

Tragisches Ende der Basler Justiz-Affäre

Basler Regierung schickt zu Unrecht verdächtigten Polizei-Kommissär vorzeitig in Pension


Von Peter Knechtli


Mit einer publizistischen Dampfwalze waren der "Blick" und im Gefolge die übrigen Medien letzten Herbst über die Basler Staatsanwaltschaft hergezogen. Doch die "Basler Justiz-Affäre" war ein virtueller Skandal: Die wirklichen Opfer waren nicht Raffaele und Graziella Klages, sondern ein unschuldiger Kriminalkommissär, der - wie zwei weitere Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft - unter falschen Verdächtigungen verhaftet wurde. Am Schluss spielte ihm noch ein rechtsmedizinisches Gutachten übel mit. Die Basler Regierung hat ihn jetzt aus psychischen Gründen vorzeitig in die Pension entlassen.


Der Skandal schien perfekt: Die ganze Nation blickte nach Basel, wo angeblich ein Justiz-Krimi der neuen Dimension vor der Enthüllung stand. Drei Mitarbeiter der Basler Staatsanwaltschaft wurden letzten November auf Veranlassung der Baselbieter Justizbehörden verhaftet - unter dem Verdacht, das Halbweltmilieu um den Betrüger Raffaele Klages gegen Kokain und Sex mit vertraulichen amtlichen Fahndungsinformationen versorgt zu haben.

Haltlose Vorwürfe des Klages-Clans

Die erotischen Ingredienzien dieses von "Blick" mit aller denkbaren publizistischen Schlagkraft inszenierten Thrillers haben sich nicht nur akut verflüchtigt. Vielmehr hat der angebliche Justiz-Skandal eine tatsächlich dramatische Wendung genommen: Die Vorwürfe des Klages-Clans fielen wie ein Kartenhaus in sich zusammen - zum wahren Opfer wurde einer der zu Unrecht verhafteten Fahnder, der 57jährige Kriminalkommissär.

Laut Informationen der SonntagsZeitung hat die Basler Regierung am 14. September beschlossen, den traumatisierten Ermittler aufgrund eines amtsärztlichen Berichts infolge "unverschuldeter Dienstunfähigkeit" per Ende November vorzeitig aus den Staatsdienst zu entlassen, wie Staatsanwaltschaft-Sprecher Markus Melzl bestätigte.

"Vollblutpolizist" zerbrach an seinem Schicksal

Der Mann mit über 35 Jahren Berufserfahrung galt als "aufrechter Vollblutpolitizist" (so ein langjähriger Vertrauter), der jetzt "den Glauben an die Gerechtigkeit verloren hat und dran zerbrochen ist". Heute steht nämlich fest: Der Fahnder war völlig unschuldig, seine von den Medien angedichtete Verstrickung in die angebliche Affäre setzte seiner Laufbahn aus psychischen Gründen ein jähes Ende.

Zuerst wurde er - wie seine beiden Kollegen - aus heiterem Himmel verhaftet, dann in eine ausserkantonale Gefängniszelle gesteckt und während mehreren Tagen nicht einvernommen. "Der glaubte, er sei im falschen Film und die Mafia habe wirklich die Macht im Staat übernommen", wissen Vertraute des Kommissärs

Panne: Genfer Gutachten erhob Kokain-Verdacht

Wie diese Woche der Jahresbericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Basler Grossen Rates bekannt machte, wurde der Kommissär zusätzlich noch Opfer eines fatalen gerichtsmedizinischen Gutachtens: Eine Haaranalyse des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Genf ergab, dass der Beamte tatsächlich Kokain konsumiert habe. Dieser Befund hatte faktisch die brisante Bedeutung eines Schuldspruchs: Er schien zu belegen, dass ein Teil der Klages-Anschuldigung zutraf und der Kommissär tatsächlich Information gegen Kokain ausgetauscht haben könnte.

Doch nachdem sich der Fahnder gewehrt hatte, stellte sich heraus: Die Analyse, die ihm "einen Hinweis auf Gelegenheitskomsum" attestierte, war falsch (GPK: "peinliche Panne"). Zwei nachträglich in Freiburg im Breisgau und Frankfurt erstellte Zusatzgutachten fielen negativ aus und entlasteten zwar den Kommissär. Indes: Er war stigmatisiert, seine Berufswürde dahin.

Gutachter heute: "Kein Schatten eines Verdachts"

Thomas Hug, der Erste Staatsanwalt, sparte gegenüber "Online Reports" nicht an Kritik am ersten Gutachten, dessen Zusammenfassung Volker Dittmann, Leiter des beauftragten Basler Instituts für Rechtsmedizin, unterschrieben hatte: "Dieses Gutachten enthielt Fehlinterpretationen, die zu unzulässigen Schlüssen führten." Laut Hug würden derartige Expertisen in der Staatsanwaltschaft künftig "generell etwas kritischer betrachtet".

Medizin-Analyst Dittmann nahm gegenüber der SonntagsZeitung die Differenzierung in Anspruch, dass das Genfer Institut bloss von einem "Befund an der unteren Nachweisgrenze" gesprochen habe. Aufgrund der Nachanalyse bleibe aber auch bei ihm jetzt "kein Schatten eines Verdachts" am Fahnder hängen.

Obergericht weist Klages-Rekurs ab

Umso schwächer stehen heute Raffaele-Schwester Graziella Klages, die eigentliche Affären-Initiatorin, und ihr journalistischer Promoter da. Unbewiesen bleibt die Behauptung der zweifelhaften Dame, sie sei während der Untersuchungshaft von einem Baselbieter Polizeibeamten in einer Gefängniszelle mehrfach vergewaltigt worden. Ihr Rekurs gegen den Entscheid der Baselbieter Ueberweisungsbehörde, das Verfahren gegen den Polizisten einzustellen, ist diesen Dienstag vom Obergericht abgelehnt worden, wie dessen Präsident Toni Walter gegenüber der SonntagsZeitung bestätigte.

28. September 1999


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