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"Terminliche Problematik besteht": Belchentunnel, im Tunnel ausgebranntes Fahrzeug

Heftiger Streit: Belchentunnel-Eröffnung wohl ohne Brandschutz-Tore

Der Kanton Baselland wählte entgegen eigenen Weisungen die kostengünstigeren Feuerschranken


Von Peter Knechtli


Kurz vor der Wiedereröffnung des sanierten Belchentunnels der Autobahn A2 ist ein heftiger Rechts-Streit über die Auftragsvergabe der Brandschutz-Tore entbrannt. Der Vorwurf: Der Kanton Baselland habe die Feuerschranken zwischen den Tunnelröhren auf Kosten der Sicherheit und entgegen eigenen Weisungen zu billigen Konditionen ausgeschrieben.


Am 27. Juni, just zu Beginn der Sommerferien und mit dem Anrollen der Urlaubsverkehrs-Lawine, sollen die beiden Röhren des Belchen-Autobahntunnels der A2 nach 18-monatiger Instandstellung feierlich eröffnet werden. Doch hinter den Kulissen spielt sich derzeit ein erbitterter Rechts-Streit ab. Es geht um die Auftragsvergabe für die fünf Brandschutz-Tore, die die Verbindungs-Korridore zwischen den beiden Tunnelröhren im Notfall zuverlässig absichern sollen.

Brandschutz-Zertifikate fehlen

Die Metallbaufirma Wälty & Co AG im aargauischen Schöftland offerierte die fünf Tore zum Preis von 440'000 Franken. Material: Feuerverzinkter Stahl, wie es die Ausschreibung verlangt hatte. Die Firma Bator AG aus Herzogenbuchsee offerierte zu 530'000 Franken, reichte aber zusätzlich eine Unternehmerofferte für 730'000 Franken ein, die Tore aus dem weit widerstandsfähigeren Chromstahl vorsieht. Die

Baselbieter Regierung vergab den Auftrag am 25. März dieses Jahres an den günstigeren Anbieter Wälty.

Jetzt fährt die Bator mit grobem Geschütz auf: Mit einer Beschwerde gegen die Regierung wehrt sich Bator beim Baselbieter Kantonsgericht gegen die Auftragsvergabe. Laut Direktor Kurt Ott hat die Baselbieter Regierung dabei gegen ihre eigenen kantonalen "Weisungen und Ausführungsvorschriften für Bauarbeiten" vom 2. Januar 1999 verstossen. Darin werden die Verhältnisse im Belchentunnel als "aggressiv" eingestuft und in die höchste Korrosivitätsklasse 5 eingestuft. Diese Anforderungsklasse fordere laut Weisungen "zwingend" die Verwendung von säure- und salzfestem Chromstahl. Diese kantonale Weisung sei auch laut einer Richtlinie des Bundesamtes für Strassen anzuwenden.

Laut Ott zählen die Belchenrampen beispielsweise zu den am stärksten gesalzenen Autobahn-Teilstücken der Schweiz. Das Salz werde in den Tunnel verfrachtet und belaste auch die Brandschutz-Tore, weshalb der Chromstahl das einzig richtige Material sei, wie es auch im Lötschbergtunnel zum Einsatz komme. Zudem, so der weitere Vorwurf, habe die Konkurrenzfirma für ihre Tore "keine Brandschutz-Zertifikate" vorlegen können. Ott: "Aus Kostengründen wird zu Lasten der Sicherheit eine billigere Lösung gesucht."

Ausschreibung im letzten Augenblick

Was hier wie ein üblicher Streit eines unterlegenen Mitbewerbers erscheint, wirft tatsächlich Fragen auf. Wie kam die Baselbieter Regierung darauf, für die Belchen-Feuerschutztore nach den verheerenden Tunnelbränden bloss Normalstahl statt den etwas teureren, aber klar widerstandsfähigeren Chromstahl zu verwenden? Fraglich ist auch, weshalb die Brandschutztore erst diesen Februar ausgeschrieben wurden, obschon die Risiko-Problematik nach den Tunnelkatastrophen im Mont Blanc und im Gotthard seit Jahren bekannt war. Kommt dazu, dass die Submission offensichtlich unter Termindruck stand. So wurden den Bewerbern bei der offiziellen Begehung nicht einmal die kantonalen Weisungen abgegeben.

Laut Andres Rohner, dem stellvertretenden Leiter des Rechtsdienstes der Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), mache es "keinen Sinn", hochwertigen und deutlich länger lebensfähigen Stahl für die Tore einzusetzen, deren Lebensdauer "auf etwa 20 Jahre veranschlagt" worden sei. Zudem, präzisiert Rohner, seien auch bei der jetzt gewählten Variante die tragenden Teile aus Chromstahl gefertigt, die grossen Flächen indes aus feuerverzinktem Stahl. Auch müssten die vorgesehenen Tore in der Lage sein, Feuer während Exposition von 60 Minuten zu widerstehen. Die entsprechenden Tests könnten jedoch, da Einzelanfertigungen, erst nach ihrer Konstruktion erfolgen. Rohner: "Wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden, muss zu Lasten des Unternehmens nachgebessert werden."


Eine "terminliche Problematik" gibt Rohner zu. Grund: Nach den Tunnelbränden im Mont Blanc und Gotthard seien die Sicherheitsanforderungen neu diskutiert worden. Die für den Belchentunnel zuständige Behördenkommission ("Belchenkommission") mit Vertretern des Bundes sowie der Kantone Baselland und Solothurn habe letzten November beschlossen, "dass ein Tor pro Quergang ausreicht". Erst dann habe die Projektierung an die Hand genommen werden können. "Der Februar war der frühest mögliche Ausschreibungs-Zeitpunkt."

Lieferfirma mahnt und schweigt

Ob die Feuerschutz-Tore bei Tunneleröffnung am 27. Juni allerdings montiert sein werden, ist fraglich. Denn das Präsidium des Kantonsgerichts hat materiell über die Bator-Beschwerde noch nicht entschieden, sondern am 8. Mai erst den Antrag auf aufschiebende Wirkung abgelehnt. Darum ist der Vertrag zwischen dem Kanton Baselland und der Lieferfirma Wälty AG noch nicht unterzeichnet. Bereits liess die beauftragte Firma den Kanton laut Rohner auch wissen, dass sie den vorgesehenen Liefertermin unter den derzeitigen Verhältnissen möglicherweise nicht werde einhalten können.

Geschäftsführer Beat Wälty gab sich gegenüber OnlineReports kurz angebunden. "Ich bin weder motiviert noch berechtigt, mich zu äussern", blockte er die Frage nach Einhaltung der Termine ab. So bleibt auch unbeantwortet, ob er auch ohne Vertragsabschluss bereits an den Brandschutz-Toren arbeitet.

Bator reicht Beschwerde ein

Wie Bator-Chef Ott gegenüber OnlineReports erklärte, wird Bator den präsidialen Gerichtsentscheid gegen die aufschiebende Wirkung "massiv anfechten". Die Meinung von Gerichtspräsident Peter Meier, wonach das Tiefbauamt als Bauherschaft von eigenen Weisungen abrücken dürfe, sei "rechtsstatlich in keiner Weise nachvollziehbar".

Noch heute schickt Bator die Beschwerde nach Liestal ab. Direktor Ott: "Aus Kosten- und Termingründen dürfen doch nicht kantonale Weisungen missachtet werden." Gemäss BUD-Jurist Andres Rohner wird der Rechtsweg an der Vergabe aber nichts mehr ändern: "Die Firma Bator wird den Auftrag nicht mehr bekommen können."

14. Mai 2003


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