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Regierung und Staatsangestellte vor dem Gesetz "etwas gleicher"Namhaftes überparteiliches Komitee wirbt im Baselbiet für ein Nein zum Gesetz über die Strafprozessordnung Von Peter Knechtli Dem Einführungsgesetz über die Strafprozessordnung, über das im Baselbiet am 17. Mai abgestimmt wird, erwächst heftige Kritik: Ein prominent besetztes überparteiliches Komitee kämpft dagegen, dass die Regierung mit der Aufsicht über die neue Staatsanwaltschaft beauftragt wird. Diese verstosse gegen die Gewaltenteilung. Auf den ersten Blick geht es um ein knochentrockenes Abstimmungsgeschäft: Das Einführungsgesetz zur neuen eidgenössischen Strafprozessordnung (StPO). Doch im Kern geht es darin um ein brisantes Thema: Ist es richtig, dass die Kantonsregierung mit der Aufsicht über die Staatsanwaltschaft betraut wird?
* von links: Peter Meier, Christoph Gysin, Regula Meschberger, Klaus Kirchmayr, Ruedi Brassel heute Dienstagmorgen in Liestal 28. April 2009
Die 150-köpfige Staatsanwaltschaft
Mit der Neuorganisation der Staatsanwaltschaft verschwinden die fünf traditionellen Bezirksstatthalterämter (Untersuchungsrichterämter) in Liestal, Sissach, Waldenburg, Arlesheim und Laufen von der Landkarte der Strafverfolgung. Sie werden in die Staatsanwaltschaft integriert, die künftig Untersuchungs- wie Anklagebehörde ist und insgesamt 150 Stellen in sich vereinigt. Negativ-Beispiele
Das Komitee "Stop StPO" nennt auf seiner Website (www.stop-stpo.ch) drei Beispiele einer Beeinflussung der Justiz durch die Regierung oder einer behaupteten Verletzung der Gewaltenteilung: "Ein Problem mit der richterlichen Unabhängigkeit" Die Staatsanwaltschaft vertritt den Strafanspruch des Staates; sie ist Partei und nicht Richter. Ihre Aufgabe ist nicht weniger politisch als die der Steuerverwaltung oder des Bauinspektorats. Niemand käme auf die Idee, diese Behörden der Justiz zu unterstellen, obwohl eine Einflussnahme der Regierung auf einzelne Steuerveranlagungen oder Baubewilligungen genauso heikel ist. Aufsicht ausüben bedeutet aber Verantwortung übernehmen. Ein Kantonsgericht, das zugleich die Anklage zu verantworten hat, ist so unabhängig wie zu Zeiten der Inquisition. Gewiss trennt das Kantonsgericht zwischen Justizverwaltung und Straffällen, aber gerade das zeigt, dass schon in der bisherigen Aufsicht über Staatsanwaltschaft und BUR eigentlich ein Problem mit der richterlichen Unabhängigkeit besteht. Matthias Häuptli, Basel "Wollen wir zurück zu den Zuständen vor 2002?" Lieber Thomas Weber, ich weiss ja, dass die SVP am liebsten alle Macht der Regierung gibt. Ein starker (harter) Staat soll für Ruhe und Ordnung sorgen. In unserer schweizerischen Tradition bedeuten Demokratie und Rechtsstaat aber eine Balance der drei Staatsgewalten. In vielen Kantonen werden deshalb Versuche unternommen, die Strukturen des Parlaments und der Judikative zu professionalisieren. Wir im Baselbiet haben im Bereich der Dritten Staatsgewalt eine Pionierrolle übernommen. Wollen wir nun wirklich zurück zu den Zuständen vor 2002? Von einem schleichenden Machtzuwachs kann nicht gesprochen werden, es geht lediglich darum, dass erreichte Gleichgewicht zu stabilsieren. Deshalb Zweimal Nein am 17. Mai 2009. Martin Leber, FDP-Gemeinderat und Justizverwalter des Kantons Basel-Landschaft, Sissach "Schleichender Machtzuwachs der Justizbehörden" Leider verstehen sich manche Justizbehörden in zunehmendem Mass als vorgesetzte Instanz der anderen beiden Gewalten. Gewaltenteilung heisst meines Erachtens, dass Legislative, Exekutive und Judikative alle eine gleichermassen wesentliche und voneinander möglichst unabhängige Rolle im Staat wahrnehmen. Die oberste Kontrollfunktion kommt in der direkten Demokratie dem Souverän, das heisst dem stimmberechtigten Volk zu.
Das verbreitete Unbehagen gegenüber den Argumenten des Komitees "Stop StPO" gründet auf dem demokratisch schwach abgestützten schleichenden Machtzuwachs der Justizbehörden zu Lasten der Organe der anderen Gewalten. Thomas Weber, Buus "Diese Struktur ist ein Skandal" Die Zweite soll die Dritte Gewalt überwachen? Wer Solches fordert, hat den Pfad solider Gewaltenteilung entweder nie gefunden oder final verlassen. Beides hat absolut rein gar nichts mit dem klassischen Rechtsstaat zu tun. Summa summarum: Die vorgeschlagene Struktur ist ein Skandal! Dem Herrn alt Kantonsgerichtspräsident Peter Meier gebührt Dank, für sein Engagement. Patric C. Friedlin, Basel |
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