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"Schutz vor öffentlicher Exposition": Umstrittene BaZ-Berichterstattung*

Journalismus im E. T.-Modus

Die Namensnennung in Informationsmedien sollte liberal gehandhabt werden – faire Berichterstattung vorausgesetzt


Von Peter Knechtli


Der Basler Zivilgerichtspräsident Andreas Schmidlin mahnte die im Gerichtssaal anwesenden Journalisten letzte Woche gleich zu Beginn der Verhandlung: Er "empfehle", den Namen der Klägerin in der Berichterstattung nicht zu nennen. Es ist vermutlich mehr als blosses Kaffeesatzlesen, aus diesem richterlichen Wink mit  dem Zaunpfahl einen Hinweis auf das noch folgende Urteil zu erkennen.

Es ging darum, ob die "Basler Zeitung" in ihren Berichten über einen Streit des "Walliser Kanne"-Wirts Josef Schüpfer mit dem Gesundheitsdepartement um Forellenhaltung den Namen der sachbearbeitenden Amtstierärztin – nennen wir sie hier unverdächtig E. T. (ihr richtiger Name hat andere Initialen, die der Redaktion bekannt sind) – nennen durfte oder nicht.

Zum Gerichtsfall kam es, weil die Zeitung eine Superprovisorische Verfügung des Departements anfocht: Sie beansprucht das Recht, die Namen von Staatsangestellten als Akteure in ihren Artikeln nennen zu dürfen – insbesondere wenn sie mit (wenn auch beschränkter) Entscheidungsgewalt nach aussen und gegenüber Bürgerinnen und Bürgern oder eben Gewerbetreibenden auftreten.

Die Anwältin der Amtstierärztin bestritt grundsätzlich, dass ihre Mandantin eine "Person der Zeitgeschichte" sei, die aufgrund ihrer Funktion mit einer Namensnennung in den Medien rechnen müsse. Die Klägerin habe ein Recht, ihrer staatlichen Tätigkeit gegenüber der Medienöffentlichkeit anonym nachzugehen. Das öffentliche Interesse, die subalterne Amtsperson – immerhin stellvertretende Leiterin der Abteilung Tierschutz – sozusagen öffentlich auszustellen, sei nicht gegeben.

Demgegenüber führte der BaZ-Anwalt sinngemäss aus, Staatsangestellte müssten sich im Vergleich zu Privatpersonen eher eine Namensnennung gefallen lassen, weil sie als Staatsverwaltende hoheitlich handelten. Die verfassungsmässig garantierte Pressefreiheit sei tangiert.


"Nicht immer verbietet das Gericht
die Namensnennung."


Nun ist es aber durchaus so, dass laut Basler Rechtsprechung in Streitfällen auch Privatpersonen mit vollem Namen genannt werden dürfen. Der Schreibende war selbst in einen entsprechenden Fall verwickelt, der vollumfänglich zu seinen Gunsten ausging. Es ging um den Verwaltungsrats-Präsidenten der in massivste Anlagedelikte verwickelten "ASE Investment AG", der in den OnlineReports-Berichten durchgehend namentlich erwähnt wurde. Er klagte gegen OnlineReports wegen Persönlichkeitsverletzung – und verlor.

Der Basler Zivilgerichtspräsident stützte sein Urteil auf die Feststellung, dass durch die ASE "eine hohe Anzahl von Personen in erheblichem Mass geschädigt" worden sei. Es habe deshalb "im Zeitpunkt der Publikationen ein grosses Interesse" bestanden, bezüglich der genauen Vorgänge in diesem Zusammenhang informiert zu werden. Überdies sei der klagende Präsident "einer der wichtigsten Entscheidungsträger der fehlbaren Unternehmung" gewesen.

Das Gericht bewertete also die gravierende finanzielle Dimension des Falles, die hohe Anzahl Betroffener und die höchste Verantwortlichkeit des Klägers als Präsident der ASE. Im aktuellen Falle der Amtstierärztin dürften diese Kriterien kaum angewendet werden können: Weder hat der "Forelle blau"-Streit eine ähnliche Dimension und Aussenwirkung wie der ASE-Betrugsfall, noch handelt es sich bei der Amtstierärztin um eine Amtsperson des obersten Kaders.

Dennoch ist der Fall von Bedeutung. Wenn ein kantonales Departement wie jenes des Juristen Lukas Engelberger zum Instrument der Superprovisorischen Verfügung greift, um den vollen Namen der Amtstierärztin aus der "Basler Zeitung" und allen Informationsmedien zu verbannen, dann dürfte er diesen Schritt ernsthaft bedacht haben. Der CVP-Regierungsrat stellte sich damit schützend vor eine Mitarbeiterin, um sie vor einer öffentlichen Exposition zu bewahren.

Wie korrekt oder wie überbürokratisch sich die Amtstierärztin gegenüber dem "Walliser Kanne"-Wirt verhalten hat, kann ich nicht verlässlich beurteilen. Die Berichte – so mein persönlicher Eindruck – zeichnen sich indes nicht als Musterbeispiel der branchenüblichen Fairness aus, worunter das Bestreben des recherchierenden Journalisten zu verstehen ist, im Konfliktfall auch die "andere Seite" wahrhaftig und angemessen darzustellen.


"Vorgeschaltete Filter sorgen
für das korrekte und kontrollierte wording."


Wenn sich eine Beamte des unteren Kaders mit einer deliktisch konnotierten Schlagzeile ("Amtstierärztin setzt sich übers Gesetz hinweg") konfrontiert sieht, ist ihre Betroffenheit nachvollziehbar: sie erscheint als Amtsperson, die gesetzeswidrig Gewerbetreibende schikaniert, was einer Amtspflichtverletzung gleichkäme und rechtliche Konsequenzen hätte.

Meines Wissens hat aber weder die Strafverfolgung der staatlichen Tierärztin gegenüber solche Vorwürfe erhoben, noch läuft gegen sie eine Strafanzeige. Das macht es mir unmöglich, die einseitig angelegte Artikel-Serie in dieser Form zu verteidigen.

Und doch: Wer die Freiheit hat, die Frage der Namensnennung in Informationsmedien über den rein gesetzlich eingeschränkten Fokus hinaus zu analysieren, kann über Superprovisorische Verfügungen der vorliegenden Art, die in letzter Zeit gehäuft zur Anwendung kamen, nicht glücklich werden.

Denn recherchierenden Journalisten fällt es immer schwerer, insbesondere in staatlichen Verwaltungen – von der Gemeinde über den Kanton bis zum Bund – ungeschönte Informationen zu erheben, was Richtern (und Anwälten) vielleicht nicht oder zu wenig bewusst ist. Mehr als je zuvor und ganz entgegen dem scheinbaren Anspruch zur Transparenz steht öffentliche Information unter Kontrolle der Amtsträger. Nie zuvor in der modernen Zeit hatten sie eine grössere Macht, darüber zu entscheiden, was aus dem Innenleben ihres Verwaltungsbereichs in die Medien gelangt und was nicht.


Es sind die Schnittstellen zwischen Zivilgesellschaft und Staatsmacht, die – unbemerkt von der Öffentlichkeit – massgeblich zu einer Entwicklung beitragen, die authentischen, direkten Journalismus beeinträchtigt.

Selbst die Zahl der Medienschaffenden wird immer kleiner, die noch weiss, was Recherchieren in den siebziger und achtziger Jahren bedeutete: die Selbstverständlichkeit, den Staatskalender zu konsultieren und mit dem zuständigen Beamten direkt in Kontakt zu treten – sei es der Fischereiaufseher, der Bauinspektor oder der Pfändungsleiter. Diese Fachleute gaben den Medien aus erster Hand und ungeschminkt Auskunft, was Sache war.

Gewiss, gelegentlich wären ihre Vorgesetzte glücklicher gewesen, wenn auf diese Weise bestimmte Details nicht oder in "bereinigter Form" in die Medien gelangt wären.

Doch diese Zeiten sind vorbei und die Verhältnisse sind irgendwie aus dem Lot geraten: Die freie Recherche wird immer schwieriger und aufwändiger, weil vorgeschaltete Filter für das korrekte und kontrollierte wording sorgen und für die Departemente möglicherweise unangenehme Fakten mit perfekter Amtssprache klinisch reinwaschen.


"Ross und Reiter zu nennen, ist und bleibt
zentraler journalistischer Grundsatz."


Gleichzeitig gehört es zum Repertoire von Regierungsräten, die Medien nach PR-Muster zur Berichterstattung aufzubieten, die geeignet sind, sie in ein sympathisches Licht zu rücken. Häufige Namensnennung erwünscht. Gern mit Bild. Auch untergeordnete Staatsangestellte gefallen sich bei sich allenfalls bietender Gelegenheit darin, von den Medien mit Namensnennung wahrgenommen zu werden, sofern der Kontext unumstritten ist und in einem positiven Bezug zur gesellschaftlichen Mehrheitsmeinung steht.

Es steht im Falle der Basler Amtstierärztin durchaus ein Aspekt der Medienfreiheit zur Diskussion. Denn Ross und Reiter zu nennen ist und bleibt ein zentraler Grundsatz der journalistischen Information – immer allerdings unter der Prämisse der fairen Berichterstattung.

Wir dürfen also darauf gespannt sein, ob Richter Andreas Schmidlin in seiner Urteilsbegründung auch auf das staatliche Transparenz-Bekenntnis eingeht oder ob er Akteuren der Verwaltung das Recht einräumt, in Medienberichten künftig als gesichtslose Gesetzesvollstrecker auftreten zu dürfen.

Sicher ist: An einem E. T.-Journalismus kann keine offene Gesellschaft ein Interesse haben.


* Einschwärzung durch die OnlineReports-Redaktion

16. April 2018

Weiterführende Links:


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"Bärendienst von Journalisten"

Endlich wird es mal beim Namen genannt: Faire Berichterstattung. Wie soll man sich verhalten, wenn eine völlig unfaire, den Tatsachen überhaupt nicht entsprechende Berichterstattung einen Menschen angreift, notabene eine Sachbearbeiterin und nicht einen Entscheidungsträger, wegen des Amtsgeheimnisses die Öffentlichkeit aber nicht über die Sachlage informiert werden darf? Und wen wundert es nach solchen Vorfällen, dass Ämter überhaupt nicht mehr gewillt sind, mit gewissen Medienschaffenden und Zeitungen zu kommunizieren? Gewisse Journalisten erweisen ihrer Zunft einen Bärendienst.


Irma Seiler, Basel




"Es darf keine Geheimnistuerei geben"

Wäre die Amtstierärztin sicher, alles richtig gemacht zu haben, stünde sie mit ihrem vollem Namen zur Sache und würde nicht die Forderung erheben, diesen nicht nennen zu dürfen. Da es sich um eine Staatsangestellte handelt, darf es keine Geheimnistuerei geben, sonst sind wir in einer Diktatur ohne jede Pressefreiheit.


Alexandra Nogawa, Basel




"Die Amtstierärztin ist Staatsdienerin"

In erster Linie ist auch eine Amtstierärztin eine Staatsdienerin; die Angestellte des Volkes, von dem sie ihre monatlichen Bezüge bezieht. Warum ihre Arbeitgeber ihren Namen nicht wissen dürfen, ist mir unverständlich.

Eine "Person der Zeitgeschichte" scheint mir doch etwas sehr, sehr hoch gegriffen.Selbst dass sie als "Staatsverwaltende hoheitlich handelte", tönt irgendwie unglaublich monarchisch.

Die Frage ist doch nur, ob diese "Hoheit" völlig übertriebene Gesetze und/oder ihre Ausführungsbestimmungen nach eigenem Gusto übertreten, oder im vorgegebenen Rahmen gehandelt hatte.

Die BaZ unterstellt ihr, weitab von dem hoheitlich gehandelt und entschieden zu haben, was der Gesetzgeber einst gewollt und entschieden hatte. (Vom "gesunden Menschenverstand" zu reden, ist ohnehin kein Thema; dafür interessiert sich die Politik nicht, die Justiz schon gar nicht.)

Wenn die BaZ sich getäuscht hatte, weil der Grosse Rat oder die Regierung (mit ihren Ausführungsbestimmungen) diesen Unsinn vorgeschrieben haben sollte, dann sollte sich die BaZ bei der gesetzestreuen Staatsverwaltenden entschuldigen. Wenn nicht, dann würde die Justiz gegebenenfalls nur dem Volk Informationen vorenthalten, um etwas zu verschleiern, das einfach nur falsch ist. Dann nämlich ist es eigentlich die Pflicht einer Zeitung, den Namen zu nennen.


Peter Waldner, Basel




"Staatsdiener sind keine Geheimräte"

Der Basler Zivilgerichtspräsident Andreas Schmidlin – darf man den eigentlich kennen und nennen? – hat's wirklich einfach mit dem grotesken "Fall" der von der BaZ im Zusammenhang mit einer umstrittenen Amtshandlung namentlich genannten Amtstierärztin: Er braucht als Urteilsbegründung nur auf Peter Knechtlis Analyse  zu verweisen. Als Schreibtischtäter fragwürdige obrigkeitliche Verfügungen zu erlassen und für deren Folgen die Steuerzahler haften zu lassen, für solches Amtsverständnis darf es keine Anonymität geben.

Zum Qualitätsanspruch einer direkten Demokratie nach Schweizer Art gehört es doch, dass die Medien ohne Furcht vor Sanktionen Ross und Reiter nennen, wenn Ungereimtheiten ruchbar werden. Die Leistungskontrolle der Exekutive obliegt nicht den Departementschefs alleine, sondern gleichermassen der "vierten Gewalt", also den Medien, die man sich als Maukorbträger wirkliich nicht vorstellen mag.

Sollte das Zivilgericht zum absurden Schluss kommen, Basler Staatsdiener hätten wie "Geheimräte" besonderen Persönlichkeitsschutz zu geniessen und dürften aus der Deckung der Anonymität heraus tun und lassen, was sie allein für richtig erachten, dann würden sofortige Konsequenzen auf der Medienseite überfällig. Schluss also mit Namensnennungen für alle, die im Staatskalender stehen, selbst wenn sie nach medienöffentlicher Wiederwahl-Aufmerksamkeit oder Applaus lechzen. Und die am Ende amtlicher Verlautbarungen zu findende Einladung, Medien-Rückfragen seien an Frau X oder Herrn Y direkt zu richten, könnte man sich in Basel dann auch schenken: Anonyme Quellen zitiert man nicht.


Peter Amstutz, a. BaZ-Bundeshaus-Redaktor, Sursee



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Melanie Nussbaumer

Anstand im Rat
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"opulentes Opus", "arbiträrer Reigen", "idiosynkratischer Charme", "posthume Lackierung", "generisches Sammelsurium", "empathische Intention"

bz
vom 4. Februar 2025
über das Sissacher
800-Jahre-Jubiläum
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Bombasmus angesagt – uns fehlen die Fremdwörter!

RückSpiegel

 

BaZ und Baseljetzt erzählen die OnlineReports-Recherche über FDP-Politiker Ferdinand Pulver nach, der nach seiner Wahl zum Gemeindepräsidenten die IV-Rente verloren hat.

Die Volksstimme nimmt die OnlineReports-News zur Amokdrohung in der Primarschule Sissach auf.

Die bz zitiert in einem Artikel zum Kutschen-Museum in Riehen OnlineReports.

Die BaZ nimmt in einem Beitrag zu den Perrondächern in Liestal Bezug auf OnlineReports. 

Bajour bezieht sich in einem Porträt von Balz Herter auf OnlineReports.

BaZ, bz und Happy Radio zitieren die OnlineReports-Recherche über den krankheitsbedingten Ausfall des Baselbieter Mitte-Präsidenten.

Die bz zieht die OnlineReports-Recherche über die finanziellen Probleme der Mitte Baselland nach.

Das SRF-Regionaljournal Basel und die bz greifen die OnlineReports-Recherche zum Helene-Bossert-Buch auf.

BaZ, bz und Baseljetzt nehmen den OnlineReports-Artikel über den Rückzug von Pick-e-Bike aus dem Laufental auf.

Die BaZ zitiert in einer grossen Hintergrund-Geschichte zur Basler GLP aus einem Artikel von OnlineReports.

bz, BaZ und Volksstimme beziehen sich in ihren Artikeln zum Jakobushaus in Thürnen auf die Recherche von OnlineReports.

Die BaZ nimmt in einem Artikel über die Wirtschaftskammer Bezug auf ein Porträt aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Volksstimme zitiert die OnlineReports-Recherche zum neuen Konzessionsvertrag der Elektra Baselland.

Bajour bezieht sich im Wochenkommentar auf die OnlineReports-Analyse zu den Basler Grünen.

Die bz zitiert die OnlineReports-Recherche zu den geplanten Beschwerden gegen die Salz-Sondierbohrungen im Röserental.

Die BaZ bezieht sich in einer Meldung über den neuen Geschäftsführer der Aids-Hilfe beider Basel auf eine Recherche von OnlineReports.

BaZ, bz, Baseljetzt und Happy Radio nehmen die Recherche von OnlineReports über den Abgang des Finanzchefs Tim Kretschmer beim Kunstmuseum Basel auf.

Die BaZ bezieht sich in einem Artikel zur Abstimmung über das Baselbieter Gesundheitsgesetz auf eine Recherche von OnlineReports zum Mangel an Kinderärzten im Oberbaselbiet.

Die BaZ zitiert die OnlineReports-Meldung über die Nachfolgelösung beim BackwarenOutlet.

Telebasel bezieht sich in einem Beitrag über Ticket-Betrüger beim Källerstraich auf ein Bild von OnlineReports.

persoenlich.com nimmt die Meldung von OnlineReports über den Wechsel des BaZ-Journalisten Sebastian Briellmann zur NZZ auf.

persoenlich.com bezieht sich auf die OnlineReports-Meldung über den Stellenantritt von Martin Regenass bei Prime News.

Die bz zitiert OnlineReports bei einer Meldung zur Wahl des neuen SVP-Fraktionschefs im Baselbieter Landrat.

20 Minuten, Baseljetzt und Happy Radio nehmen Bezug auf die OnlineReports-Recherche zur tanzenden Wagenführerin der BVB.

Das SRF-Regionaljournal Basel, die BaZ, die bz, Happy Radio und Baseljetzt zitieren die Recherche von OnlineReports zum Interimschef der Kantonspolizei Basel-Stadt.

Weitere RückSpiegel






In einem Satz


Stefan Nellen wird neuer Staatsarchivar von
Basel-Stadt
und damit Nachfolger von Esther Baur, die in Pension geht.

Der Verwaltungsrat des EuroAirport hat Renaud Paubelle zum neuen stellvertretenden Direktor ernannt.

Der Bankrat der Basler Kantonalbank hat den 54-jährigen Christoph Auchli, CFO des Konzerns und Mitglied der Geschäfts- und Konzernleitung, zum stellvertretenden CEO und stellvertretenden Vorsitzenden der Konzernleitung ernannt. 

Der 27-jährige Lukas Loss, ausgebildeter Pianist und Gründer des Interfinity-Musikfestivals in Basel, gewinnt den Jugendpreis des Sperber-Kollegiums 2025.

Das Comité gibt die Plakette und das Motto der Basler Fasnacht 2025 bekannt: "Syg wie de wottsch".

Das "Amt für Wald beider Basel" heisst neu "Amt für Wald und Wild beider Basel".

Die Baselbieter Regierung hat den Verein "Repair Café Binningen-Bottmingen" mit dem mit 8000 Franken dotierten Freiwilligenpreis 2024 ausgezeichnet.

Der Basler Stern 2024 geht
an den "Floss"-Kapitän
Tino Krattiger für seine Pionierarbeit im Bereich Kultur und Stadtleben sowie für sein Engagement für die Aufwertung der Rheingasse. 

Das Drum'n'Bass-Produzentenduo QZB gewinnt den Basler Pop-Preis 2024 und erhält die mit
20'000 Franken dotierte Förderung und Auszeichnung des Musikbüro Basel.

Basel-Stadt
braucht einen neuen IT-Chef: Der jetzige Dienststellen-Leiter Mario Magnanelli verlässt den Posten per Ende Mai 2025.

Die Jungen Grünliberalen beider Basel haben Timon Bischofberger neben Eileen Fischer ins Co-Präsidium gewählt.

Die Architektin und Stadtentwicklerin Barbara Buser erhält den Basler Kulturpreis 2024.

SRF-Literaturredaktor und Drummeli-Regisseur Michael Luisier ist neu Mitglied des Schnitzelbank-Comités.

Der frühere Diplomat Paul Seger übernimmt das Präsidium der Winterhilfe Basel-Stadt von Marianne Eggenberger.

Grünen-Politikerin Natalie Oberholzer aus Liestal rückt für Erika Eichenberger in den Landrat nach.

Beatrice Stirnimann, CEO der Baloise Session, wird zur "Ehrespalebärglemere 2024" ernannt.

Eventmanager Beat Läuchli wird Projektleiter des Eurovision Song Contest (ESC) 2025 in Basel.

Michael N. Hall vom Biozentrum der Universität Basel erhält den Balzan-Preis 2024 für seine Forschung zu den biologischen Mechanismen des Alterns.

Der 27-jährige Journalist Maximilian Fankhauser übernimmt im Oktober die Leitung von Baseljetzt, der Online-Newsplattform von Telebasel; die jetzige Stelleninhaberin Lea Meister wechselt zu Prime News.

Manuela Witzig, bisherige Leiterin der deutschsprachigen Unternehmenskommunikation, übernimmt per 9. September 2024 von Direktor Matthias Suhr die Leitung der Kommunikation und Public Affairs beim EuroAirport.

Evelyn Borer,
Synodenpräsidentin der Evangelischen Kirche Schweiz, ist neue Präsidentin des Vorstands von Mission 21.

Markus Habegger übernimmt am 2. August die Leitung des Tageshauses für Obdachlose in Basel als Nachfolger von
Paul Rubin.

Der Basler Rechtsanwalt und Baurechtsexperte Daniel Gebhardt wird neuer Verwaltungsratspräsident der Rhystadt AG, der grössten Eigentümerin auf dem Klybeck-Areal. 

Die Baselbieter Grünen-Landrätin Erika Eichenberger tritt im September zurück, Natalie Oberholzer rückt nach.

Ass. Prof. Dr. Prisca Liberali wird für ihre Forschung auf dem Gebiet der Gewebebildung mit dem Wissenschaftspreis der Stadt Basel ausgezeichnet.

Sarah Mehler folgt am
1. Oktober als neue Geschäftsführerin der Kaserne Basel auf Eva Heller.

Markus Jordi,
langjähriges Mitglied der SBB-Konzernleitung, übernimmt am 1. Januar 2025 den Vorsitz des Fachhochschulrats der Fachhochschule Nordwestschweiz.

Karoline Sutter und Urs Berger treten nach über zehn Jahren per 31. März 2025 aus dem Bankrat der Basler Kantonalbank zurück, die Vakanzen werden demnächst ausgeschrieben.

Jacqueline Herrmann und Alexander Bieger lösen Brigitte Jäggi ab, die als Rektorin des Gymnasiums Muttenz in Pension geht.

Bettina Zeugin folgt als Präsidentin von insieme Baselland auf Röbi Ziegler.

Der frühere Baselbieter SP-Regierungsrat Peter Schmid gibt das Präsidium des Freundevereins Zoo Basel an seine Parteikollegin und Landrätin Miriam Locher ab.