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"Kritische Durchsicht": Von Baumgartner unterzeichnete Vereinbarung, Fussnoten (links)
Wie ein Whistleblower Wessels auf die Fussnote-Spur half
Nicht das Bau- und Verkehrsdepartement, sondern ein BVB-Mitarbeiter liess eine einseitige Vertragsänderung durch die BVB-Direktion platzen
Von Peter Knechtli
Der Basler Bau- und Verkehrsdirektor Hans-Peter Wessels hat es einem BVB-Whistleblower zu verdanken, dass er nicht einen frisierten Leistungsvertrag mit den Basler Verkehrsbetrieben unterschrieb. Beinahe hätte eine Fussnote den Kanton über 340'000 Franken gekostet.
Die unabhängige staatliche Finanzkontrolle, die den Schlussbericht zur Führungs-Affäre der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) verfasste, stellte dem Basler Bau- und Verkehrsdepartement auf Seite 22 gute Noten aus: "Dank der kritischen Durchsicht" der Leistungsvereinbarung 2012 sei dem Departement ein "Zusatz" aufgefallen, der so nicht vereinbart war.
Der damalige Direktor Jürg Baumgartner hatte die Leistungsvereinbarung über Leistung und Preis mit Datum von 9. März 2012 schon unterschrieben. Darin stand in einer Fussnote: "Die Mehrkosten der Linien-Reorganisation 31/38, die 2011 verspätet angemeldet wurden, werden 2013 durch die BVB, ab 2013 durch den Kanton übernommen." Dieses Kleingedruckte hatte die BVB-Spitze noch in das Vertragswerk geschmuggelt, obschon "diesbezügliche Verhandlungen" (so die Finanzkontrolle) zu jenem Zeitpunkt mit dem Departement Wessels noch gar nicht stattgefunden hatten. Laut Juristen grenzt dieses Vorgehen an Betrugsversuch.
Teure Fussnote
Doch Wessels (Bild) unterschrieb nicht diese Vertrags-Version, sondern eine Fassung, die eine neue Fussnote enthielt: "Die Mehrkosten der Linien-Reorganisation 31/38, die 2011 verspätet angemeldet wurden, werden in der Offertverhandlung 2013
berücksichtigt." Mit dieser Änderung des Kleingedruckten sparte sich der Kanton einen Betrag von mindestens 340'000 Franken.
Das Lob der Finanzkontrolle dafür, dass die Schlaumeierei mit der "stillschweigend" verfassten Fussnote durch die BVB-Führung rechtzeitig dank "kritischer Durchsicht" bemerkt wurde, erhielt das Department Wessels nicht in vollem Umfang zu Recht. Denn das Departement war laut Informationen von OnlineReports nicht selbst auf die Fussnote mit Kostenfolgen gestossen, sondern durch einen Whistleblower aus der BVB-Administration, der vom manipulativen Vorgang Kenntnis hatte – oder möglicherweise selbst direkt daran beteiligt worden war.
Whistleblower: Erster Paradefall
Der Hinweis des Informanten ist "der erste Paradefall" (so eine vertraute Quelle) seit Inkrafttreten des Whistleblower-Paragrafen im Kanton Basel-Stadt, in dem ein Informant durch Offenlegung von Insider-Wissen problematische Vorgänge an eine neutrale staatliche Instanz weiterleitete.
Laut dem Personalgesetz sind Mitarbeitende "berechtigt, der kantonalen Ombudsstelle Missstände zu melden". Zulässig sind aber nur "Meldungen, die in guten Treuen erfolgen". Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung können also nicht einfach angeschwärzt werden. Laut Gesetz verstossen zulässige (berechtigte) Meldungen nicht gegen die Pflicht zur Verschwiegenheit und sind keine Amtsgeheimnisverletzungen. Auch dürfen Staatsangestellte aufgrund von zulässigen Meldungen in ihrem Anstellungsverhältnis nicht benachteiligt werden.
Vermehrte Meldungen an die Ombudsstelle
Beatrice Inglin, die Leiterin der Basler Ombudsstelle, will sich zum BVB-Whistleblower in keiner Weise äussern. Nach Aussagen der OnlineReports-Quelle fühlen sich Whistleblowers bei der Ombudsstelle "gut aufgehoben". Dies habe auch zu einer "Zunahme der Meldungen" geführt. Beatrice Inglin relativiert, schon vor Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage und der Verordnung dazu am 1. Oktober letzten Jahres habe es zwei bis drei Fälle von Whistleblowing gegeben. "Aber wir haben dies nie an die grosse Glocke gehängt." Die Ombudsfrau betont aber, dass seit letztem Herbst eine Zunahme an Meldungen festzustellen sei. Staatsangestellte hätten – zu ihrem eigenen Schutz – "ganz bewusst das Inkrafttreten der Verordnung" abgewartet.
Im Falle der BVB – so sagte eine mit der Unternehmensführung eng vertraute Quelle zu OnlineReports – "hätte es gar nicht passieren dürfen, dass es einen Whistleblower brauchte". Der intime BVB-Kenner spart auch nicht mit Kritik an Bau- und Verkehrsdirektor Hans-Peter Wessels, der als Repräsentant des Eigners Basel-Stadt für die BVB zuständig ist. Als politisch Verantwortlicher hätte er "jederzeit auch wissen können", was die unabhängige staatliche Finanzkontrolle ermittelte – und nicht erst nach der "Revolution" des Verwaltungsrates gegen seinen Präsidenten. Auch die "Aufblähung des administrativen Wasserkopfes" in den BVB hätte ihm nicht entgehen dürfen.
Umstrittener Funktionsanspruch
Wessels, der dem BVB-Verwaltungsrat nicht angehört, hätte "so etwas wie eine Ombudsfunktion" wahrnehmen müssen und nebst den Kontakten mit Verwaltungsrat und Geschäftsleitung gelegentlich auch bei Arbeitern und kaufmännischem Personal die Stimmung ausloten sollen. Die Verselbständigung der Verkehrsbetriebe ändere nichts daran, dass der Kanton als Eigner "laufend ein Auge darauf haben muss, dass in den Leitungsgremien konstruktiv gearbeitet wird". Denn der Staat zahle an die BVB jährlich rund hundert Millionen Franken als Leistungsabgeltung, was wirtschaftlich eine Subvention darstelle.
Von der Forderung, auch als Regierungsrat ein Auge auf die Stimmung im Betrieb zu werfen, grenzte sich Wessels im Gespräch mit OnlineReports deutlich ab. "Das wäre verheerend, ich würde den Verwaltungsrat desavouieren." Die good governance verbiete eine Vermischung der Funktionen. Die Aufsicht über das Unternehmen BVB sei Sache des Verwaltungsrates.
Problematische Personalpolitik
Unbestritten ist, dass auch der Departementsvorsteher eine Mitverantwortung an der kritischen Entwicklung der BVB unter der Ägide von Martin Gudenrath trägt – insbesondere was die Personalpolitik betrifft. Gudenrath war von Wessels als neuer Verwaltungsrats-Präsident ins Spiel gebracht worden, ohne die Stelle auszuschreiben. Er habe ihn, so Wessels zu OnlineReports zuvor "geschäftlich gekannt aus seiner Zeit als Basler Wirtschaftsförderer. Gudenrath sei damals Präsident der Basler Spediteure, Mitglied der Verkehrskommission der Handelskammer und Vorstandsmitglied des Arbeitgeberverbands gewesen. "Als Typ" sei ihm Gudenrath "sympathisch" gewesen, privat habe er jedoch keinen Kontakt mit ihm gepflegt.
Gudenrath und sein Verwaltungsrat waren es, die Jürg Baumgartner als neuen Direktor einstellten. Pikant: Dem Verwaltungsrat gehörte auch schon Paul Blumenthal an, der nach Wessels Willen heute Gudenraths Nachfolger ist. Nicht nur im Baselbiet kritisieren Fachleute aus dem ÖV-Umfeld, dass Wessels nach dem Ausstieg der Basler aus der "Tango"-Beschaffung nicht mässigend in den eskalierenden Konflikt zwischen BVB und BLT eingegriffen habe.
Wessels kannte "Letter of Intent"
Insider, die sich nicht mit Namen bekennen wollen, sind auch der Auffassung, dass Regierungsrat Wessels auch vom berühmten "Letter of Intent" gewusst haben muss, den für die BVB Gudenrath und Blumenthal unterzeichneten, und der die zweifelhafte Übernahme der Autospesen und Wohnungsmiete von Direktor Baumgartner als Bestandteil des Arbeitsvertrags verbürgte.
Wessels bestätigte gegenüber OnlineReports, dass ihn Präsident Gudenrath informiert habe, dass Baumgartner angeboten worden sei, "dass die BVB die Spesen für gelegentlich notwendige Übernachtungen in Basel übernehme". Eine solche Regelung sei "grundsätzlich zulässig", sofern die Personalkommission ihr zustimme. Der Verwaltungsrat habe es aber "versäumt", die Zustimmung der Personalkommission einzuholen. Kritiker wenden ein: Zum Zeitpunkt der Anstellung Baumgartners habe "ein anderes Spesenreglement" gegolten. Nach diesem sei der inhalt des Letter of Intent "eindeutig unzulässig" gewesen.
Dennoch hielt Wessels noch an Gudenrath fest, bis er für ihn politisch untragbar wurde, nachdem sexuell anrüchige Fotos des Direktors an eine Mitarbeiterin ruchbar wurden.
Ausschuss fielen Missstände nicht auf
Wenig Realitätssinn bewies der politische BVB-Verantwortliche auch, als er in einer aufgeheizten Stimmung versuchte, den Untersuchungsreport der Finanzkontrolle unter Verschluss zu halten – unter Berufung auf gesetzliche Vorgaben, die so explizit gar nicht bestehen. Wessels liess das Verwaltungsrats-Mitglied Dominik Egli, einst einer seiner engsten Mitarbeiter an der Departementsspitze, durch Nichtwiederwahl über die Klinge springen, nachdem dieser am Aufstand des Verwaltungsrats gegen Gudenrath massgeblich mitgewirkt hatte.
Grund für Eglis Nicht-Wiederwahl: Dem Finance and Compliance-Ausschuss der BVB, den Egli präsidierte, seien – soweit Wessels weiss – die von der Finanzkontrolle entdeckten Missstände "nicht aufgefallen". Deshalb wäre Egli "angreifbar gewesen, wenn er im Verwaltungsrat verblieben wäre". Das sind klare Indizien dafür, dass Wessels mit Eglis Arbeit in der letzten Legislatur nicht mehr zufrieden war. Aber: Eglin war von der Regierung auf Antrag Wessels' in den Verwaltungsrat gewählt worden.
Als hätte die Geschäftsprüfungs-Kommission (GPK) des Grossen Rates geahnt, dass die Auslagerung öffentlich-rechtlicher Anstalten wie der BVB unklar geregelte Verantwortlichkeiten nach sich ziehen könnte – allein der BVB-Verwaltungsrat wird durch vier verschiedene Wahlgremien bestimmt –, wies sie schon in ihrem letztjährigen Jahresbericht vom 19. Juni 2013 auf mögliche Unwegbarkeiten hin: Die Ausgliederung öffentlicher Aufgaben ändere "nichts daran, dass der Staat für die korrekte Aufgaben-Erfüllung mitverantwortlich bleibt".
Kanton soll weiterhin Einfluss nehmen
GPK-Präsident Tobit Schäfer, wie Wessels SP-Mitglied, wollte sich zum Fall BVB nicht konkret äussern, da seine Kommission das Debakel um den Staatsbetrieb untersucht. Der Schlussbericht sei noch vor den Sommerferien zu erwarten. Sicher aber ist für ihn, dass für alle vier ausgelagerten Betriebe – BVB, Spitäler, Industrielle Werke Basel (IWB) und Basler Kantonalbank (BKB) – die Aufsichtspflicht gesetzlich konkretisiert und mit den Corporate Governance-Richtlinien in Übereinstimmung gebracht werden müssen.
Rolle und Einfluss der politischen Gremien sollen – so schrieb die GPK vor bald einem Jahr – "bei allen selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten des Kantons einheitlich geregelt werden". Pikant: Regierung und Parlament sollen "trotz der Verselbständigung weiterhin Einfluss nehmen auf die Art und Weise", wie die Anstalten ihre Aufgaben wahrnehmen.
20. Mai 2014
Weiterführende Links:
"Staatliche Kontrolle ausdrücklich unerwünscht"
Das kommt davon, wenn die Wirtschaft das Primat über die Polis hat: Staatliche Betriebe, die eigentlich der Allgemeinheit dienen (sollten), werden ausgelagert, damit sie gewinnorientiert wirtschaften können. Eine Mitsprache oder gar Kontrolle durch den Staat ist in diesem Modell ausdrücklich unerwünscht.
Das Bau- und Verkehrsdepartement müsste bei staatsnahen Betrieben von Amtes wegen im Aufsichtsgremium Einsitz haben. Und dann selbstredend ihre Kontrollfunktion auch wahrnehmen und sich nicht vornehm zurückhalten.
Gaby Burgermeister, Basel
"Ungenügende Leitungs-Funktion"
Der fundierte und gut recherchierte Artikel von Peter Knechtli zeigt klar die inkompetente und ungenügende Leitungs-Funktion des Basler Regierungsrates Hans-Peter Wessels. In der Privatwirtschaft hätte man einem solchen "Kadermann" schon längst die rote Karte gezeigt !! Monsieur Wessels könnte vielleicht wieder einmal nach Stockholm reisen und die dortigen Verwaltungsstrukturen studieren !!
Albert Augustin, Gelterkinden