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Taktik und Zufall bestimmen die Richterwahlen am Baselbieter KantonsgerichtBei der Besetzung der Präsidien am Zivilgericht und an der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht agieren die Freisinnigen geschickt. Die Mitte droht hingegen, leer auszugehen. Von Thomas Gubler Am Kantonsgericht müssen demnächst zwei Gerichtspräsidien neu besetzt werden – erst das Zivilgerichtspräsidium von Christine Baltzer (FDP) und wenig später das Präsidium der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht (VV) von Franziska Preiswerk-Vögtli (Mitte).
Das Präsidium von Peter Meier und Armin Meyer
Ursprünglich bestand nämlich bei den Freisinnigen der Plan, dass die beiden Präsidentinnen Christine Baltzer und Franziska Preiswerk gemeinsam zurücktreten sollen. Um dann abzutauschen: Baltzers Zivilrechts-Präsidium (70 Prozent) für die Mitte und das Präsidium an der VV (100 Prozent) für die FDP.
Gerichtserfahrung gefragt
Seit einigen Wochen liegt nun die Vorlage zur Neubesetzung des Präsidiums von Christine Baltzer per 1. August 2024 vor. Ihre Nachfolgerin oder ihr Nachfolger soll im Mai vom Landrat gewählt werden. Und fast scheint es, als ob sich die Geschichte wiederholen könnte – wenn auch unter ganz anderen Vorzeichen.
Konzentration auf die VV
Ganz selbstlos ist der Verzicht der Freisinnigen allerdings nicht. Denn sie gehen klar davon aus, dass sie gemäss Gentleman's Agreement beim Rücktritt von Franziska Preiswerk wieder dran sind und dann mit Sicherheit ihre Ansprüche geltend machen werden. "Bekanntlich wollten wir das VV-Präsidium schon immer. Und jetzt hat uns der Zufall in die Hände gespielt", sagt Andreas Dürr. 9. April 2024
"Frischer akademischer Geist" Susanne Afheldt wäre eine ausgezeichnete Kandidatin mit breiter Erfahrung. Ob die Besetzung mit Barbara Jermann weiterzuführen ist, ist für mich fraglich; deren Qualität überzeugt keinesfalls. Dieter Troxler, Rünenberg "Gewaltentrennung gewährleistet?" Ist es nicht traurig (wenn nicht eigentlich unhaltbar), dass politische Taktik und Zufall letztlich bestimmen soll, wer richtet? Ist damit die Gewaltentrennung überhaupt noch gewährleistet? Kann nicht einfach Qualifikation massgebend sein? Oder sind die Gesetze dermassen unklar, dass nur Politik – die politische Orientierung der Richter – sie auszulegen vermag? Peter Waldner, Basel |
Erste Auflage unbrauchbar |
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