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© Fotos by Christof Wamister, OnlineReports.ch
"Stoff für das Bundesgericht": Potenzieller Buvette-Standort, Kleiner Münsterplatz

Was nur wenige wissen: Beim Münsterhügel redet der Bund mit

Basel im Inventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung: Kanton kann nicht tun, was er will


Von Christof Wamister


Der Kanton Basel-Stadt ist jetzt im Inventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) erfasst und bewertet. Das ist nicht nur eine akademische Übung, die Planer und Promotoren irritiert: Projekte wie eine Buvette auf dem Münsterplatz kann man danach getrost zu den Akten legen.


"Stadtentwicklung" lautet in Basel die Devise. Der Zeitgeist weht in Richtung Ausbau und spezielle Bauvorschriften. Da steht eine Publikation mit dem Titel "Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder ... Kanton Basel-Stadt" etwas verloren in der städtebaulichen und politischen Landschaft – aber vielleicht nur scheinbar.

Der Titel deutet an, dass es um eine nationale Sicht der Dinge geht. Die Basler wissen natürlich schon lange, dass ihr Stadtbild ein nationales und internationales Ansehen hat. Braucht es da noch die Anerkennung des Bundesrates, die übrigens schon 2005 erfolgte?

Bund will räumliche Zusammenhänge erfassen

Die Sache ist etwas komplizierter. Der Auftrag, ein Inventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) zu erstellen, geht auf das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) zurück. Denn wenn die Behörden nicht wissen, was zu schützen ist, macht ein solches Gesetz keinen Sinn. Seit Mitte der siebziger Jahre arbeitet ein Team unter der Aufsicht des Bundesamtes für Kultur an einem solchen Inventar aller Ortsbilder der Schweiz, das kurz vor dem Abschluss steht, in einem zweiten Durchgang aber weitergeführt und überarbeitet werden soll.

Die erste Projektleiterin dieses Inventars, die Architektin Sibylle Heusser, erarbeitete für die Erstellung eine Methode, von der sie in einem früheren Gespräch sagte: "Am Anfang haben uns die Denkmalpfleger damit fast rausgeworfen." Denn es geht dabei nicht um die kunsthistorische Analyse von Einzelobjekten, sondern um das räumliche Erfassen von Zusammenhängen.

In den erst kürzlich erschienenen Richtlinien des Bundes zu seinen Inventaren heisst es denn auch: "Das ISOS beurteilt die Ortsbilder in ihrer Gesamtheit bzw. nicht aufgrund der Qualität von einzelnen Bauten, sondern nach dem Verhältnis der Bauten untereinander sowie der Qualität der Räume zwischen den Häusern – Plätze und Strassen, Gärten und Parkanlagen – und dem Verhältnis der Bebauung zur Nah- und Fernumgebung."

Münsterhügel höchste Erhaltungs-Priorität

Wie muss man sich das für Basel vorstellen und was sind die Befunde? Der Inventar-Autor des Bandes, der Kunsthistoriker Hans Jörg Rieger, gliederte die Stadtfläche gemäss den ISOS-Vorgaben in Gebiete, Baugruppen, Umgebungszonen und ähnliches. Riehen, Bettingen und St. Chrischona werden in separaten Kapiteln dargestellt.

Das Kerngebiet der Basler Altstadt, der Münsterhügel "Auf Burg" erhält die symbolische Zahl 1 und wird der höchsten Kategorie A ("Erhalten der Substanz") zugeteilt. Zur Ansicht vom Rhein her heisst es: "Der Münsterhügel zwischen der Wettsteinbrücke und der Mittleren Brücke ist das Paradestück der Basler Rhein-Silhouette. Hier gibt es weder einen Uferweg noch eine Uferbebauung." Das Inventar nimmt somit nicht Stellung zum mit einer Volksinitiative wieder lancierten Projekt eines Rheinuferwegs. Aber es verweist auf die historischen Gegebenheiten.

Höchstnoten und Kritik an Plätzen für Basel

Zur Lage am Fluss zitiert Rieger den Nobelpreisträger und Kölner Heinrich Böll: "Ausser Basel ist es keiner Stadt gelungen, mit beiden Hälften so am Rhein zu liegen, wie eine Stadt an der Seine, am Tiber, an der Themse liegen kann." Basel "ist die einzige wirkliche Flussstadt der Schweiz", heisst es in der abschliessenden Bewertung, in welcher der Stadt in allen drei Kategorien Lage, Raum und Architekturgeschichte Höchstnoten verliehen werden.

An kritischen Bemerkungen fehlt es aber auch nicht. Trotz den grossartigen Platzräumen in der Altstadt sei Basel "keine Stadt der Plätze". Im 19. und 20. Jahrhundert seien nur Quartierplätze und bessere Verkehrsverteiler entstanden. Die einzige wirkliche "Platzschöpfung" des 20. Jahrhunderts, der Messeplatz, sei mittlerweile zugebaut und damit zerstört worden. Das liest man im Basler Baudepartement vielleicht nicht so gerne. Gelobt werden dafür die grossartigen Parkanlagen. Basels grösster Park, der ehemalige Friedhof auf dem Kannenfeld, wird als eine der schönsten Parkanlagen der Schweiz eingestuft.

Strassenzüge "geradezu massakriert"

Zu den Spezialitäten des Inventars gehört das Aufzeigen von Störfaktoren: Bausünden, die eine Situation empfindlich beeinträchtigen. Die meisten gehen in Basel auf den Zonenplan von 1939 zurück, der durch Aufzonung den Bau von fünf- und sechsgeschossigen Wohnhäusern ermöglichte, was sich aber erst in der Zeit der Hochkonjunktur auswirkte. "Die feingliedrigen Strassenzüge der vornehmen Quartiere Am Ring und St. Alban wurden geradezu massakriert."

Auch das Gundeldinger-Quartier wurde durch unproportonierte Neubauten mit vorspringenden Balkonen (Bild oben links), in den Boden eingelassenen Geschossen und grobem Fassadenmaterial schwer beeinträchtigt. "Heute ist das Strassenbild Basels in den Quartieren des 19. Jahrhunderts uneinheitlicher als in jeder anderen Schweizer Stadt." Es waren Planungsfehler, die allerdings unter dem Druck des Wirtschaftsbooms und der Bevölkerungszunahme entstanden.

Die moderne Architektur, die in Basel einen beispiellosen Aufschwung erlebt hat, wird gemäss den ISOS-Kriterien mitberücksichtigt. Das lässt sich an einem Beispiel zeigen: Als störend wird der achtgeschossige Wohnblock am Eingang zum Schwarz-Park an der Redingstrasse (Bild) erwähnt: nicht wegen seiner modernen Formensprache, sondern wegen seiner Lage direkt neben dem historischen Gärtnerhaus. Autor Rieger konnte indes nicht im Detail wissen, dass dieser vermurkste Standort die Folge eines komplizierten politischen Kompromisses ist, nachdem eine Volksinitiative zur Freihaltung des Schwarz-Parks angenommen worden war. Stadtbildfragen sind eben auch politische Fragen.

Richtplan nimmt auf Inventar Rücksicht

Die Bestandesaufnahme wolle "keine Käseglocke über die Stadt stülpen", betont Hans Jörg Rieger. Gemäss den rechtlichen Vorgaben könnte es das auch nicht. Bundesinventare verpflichten direkt nur den Bund. Er darf Objekte von nationaler Bedeutung zum Beispiel beim Bau von Nationalstrassen oder Eisenbahnlinien nur tangieren, wenn die nationalen Interessen höher gewichtet werden. Laut einem Bundesgerichtsurteil von 2009 müssen die Kantone und Gemeinden das ISOS ebenfalls berücksichtigen und sind angewiesen, die Bundesinventare in ihre Richtpläne zu integrieren.

Das Bundesamt für Kultur hat dazu kürzlich Empfehlungen erlassen. Basel-Stadt hat dem zuvor schon Rechnung getragen. Das Inventar wurde zwar nicht in die kantonale Gesetzgebung aufgenommen, aber im überarbeiteten kantonalen Richtplan heisst es: "Den Schutzanliegen des ISOS ist aber auch bei der Erfüllung kantonaler Aufgaben, die das Ortsbild betreffen, Rechnung zu tragen", zum Beispiel im Zonenplan und bei Bebauungsplänen.

Werkzeug bei Einsprachen

"Die Behörde tut sich bis jetzt schwer mit dem ISOS", meint Robert Schiess, Präsident des Heimatschutzes Basel. Für Einsprachen konsultiert der Verein jetzt regelmässig das ISOS. Zum ersten Mal war dies der Fall im Juni dieses Jahres, als es um die Pläne für das Life-Sciences-Zentrum beim "Schällemätteli" ging.

Der Heimatschutz ist der Auffassung, dass die Gebäude der Institute für Organische und Anorganische Chemie sowie das Anatomische Institut erhaltenwert sind, und er verweist dabei auf das Bundesinventar, das die beiden chemischen Institute in der höchsten Kategorie A ("Erhalten") einstuft. Die gesamte Baugruppe mit ihrem "heterogenen Bestand an grossvolumigen Bauten" wird allerdings nur mit C beurteilt. Mit Blick auf das ISOS wird nun der Bebauungsplan zweigeteilt: in einen Teil mit dem leeren "Schällemätteli" und den Teil mit den Altbauten. Das war von Thomas Lutz von der Denkmalpflege zu erfahren.  

Ein zweites Beispiel: Der Bahnhof St. Johann wird ebenfalls mit A beurteilt, was kein Problem darstellt, denn er wurde vor kurzem renoviert und neu genutzt. Probleme könnte es aber für die SBB als Bundesbetrieb geben, wenn sie den langen Güterschuppen (Bild) mit seiner schönen Holzkonstruktion abbrechen möchten. Sie müssten dafür ein überwiegendes nationales Interesse geltend machen.

Die Basler Denkmalpflege, die ihr eigenes Inventar bis 2014 fertigstellen will, betont den Unterschied zum ISOS. Dieses ist trotz der Hervorhebung von Einzelbauten kein Denkmalpflegeinventar. Mit den Schutz- und Schonzonen des Basler Denkmalschutzgesetzes von 1978 wurde unabhängig davon ein ähnliches Modell umgesetzt. Für die Basler Denkmalpfleger ist das Bundes-Projekt somit eher eine ergänzende Quelle, für die Planungsbehörden dagegen eine zusätzliche Randbedingung, der Rechnung zu tragen ist.

Hürden für den Rheinuferweg

Dass der Bund nun den Ortsbildschutz in Basel diktiert, ist nicht zu befürchten. Nur selten greift er direkt in ein Projekt ein, das ein Ortsbild oder eine Landschaft von nationaler Bedeutung gefährden könnte. Bekanntester Fall aus jüngster Zeit ist der Neubau eines Restaurants (Stararchitekt Peter Zumthor) auf der in drei Bundesinventaren eingetragenen Insel Ufenau (SZ), der nach einem Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission und einem Urteil des Bundesgerichts nicht realisiert werden konnte.

Ein ähnliches Szenario wäre denkbar, wenn in Basel die Idee eines Restaurant-Pavillons ("Buvette") auf der Pfalz oder auf dem Kleinen Münsterplatz wieder aufgegriffen würde. Auch der Grossbasler Rheinuferweg dürfte – nach einer eventuellen Annahme der Initiative – noch die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege und das Bundesgericht beschäftigen.

 

Info
"ISOS. Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz. Ortsbilder von nationaler Bedeutung." Kanton Basel-Stadt, 2012, 370 Seiten, 16 Pläne, 790 Fotos, 76.80 Franken.

2. Januar 2013

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