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Spitalplanung: Vier Kantone brechen Gartenzäune abBasel-Stadt, Baselland, Aargau und Solothurn ermitteln gemeinsam den künftigen Leistungsbedarf – die Kosten können aber nicht gesenkt werden Von Peter Knechtli Die Kantone Basel-Stadt, Baselland, Aargau und Solothurn haben ihre Spitalbedarfs-Planung gemeinsam erarbeitet. Sie erfüllen damit als erste Kantone der Schweiz die neuen gesetzlichen Vorgaben. Damit sollen Qualität und Effizienz der Leistungen erhöht werden. Zu einer Senkung der Gesundheitskosten freilich führt die Kooperation nicht. Es gibt das geflügelte Wort: "Wenn ein Regierungsrat nicht mehr gewählt werden will, muss er nur ein Spital schliessen." Es trifft zwar nicht immer zu, aber einen wunden Punkt in der Schweizer stationären Spitalversorgung. Überspitzt gesagt: Jeder Provinz ihr eigenes Spital. Doch mit den neuen Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes kommt immerhin eine gewisse Bewegung in die Spital-Landschaft: Beispielsweise die Ablösung der Tagespauschalen durch die Fallpauschalen, verstärkter Wettbewerb oder die Pflicht der Kantone, ihre Versorgungsplanung zu koordinieren, um etwa teure Doppelangebote auf engem Raum zu verhindern. 4. November 2010
Wer kommt auf die Spitalliste?
Um zu entscheiden, welche Spitäler in welcher Form den Sprung auf die Spitallisten schaffen, haben sich die vier Kantone auf gemeinsame Kriterien geeinigt – nicht zuletzt auch deshalb, um das Risiko von Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht zu vermeiden. Das Ziel dieser Kriterien ist es auch, die "gesundheitspolitische Verbundenheit der Region zu stärken" und das "interkantonale Synergie- und Effizienzpotenzial" möglichst optimal zu erschliessen. Reaktionen
Die "Vereinigung für eine Starke Region" freut sich über die gemeinsame Bedarfsplanung. Diese Grundlage ermöglichw, sich klar zu werden, was im Gesundheitswesen in Zukunft angeboten werden soll. Unerlässlich sei "eine grossräumige Denk- und Handlungsweise mit der Bildung von Schwerpunkten und insbesondere gemeinsamen Trägerschaften für die Spitzenmedizin". Darüber hinaus seien die Gesundheitsgesetze der Kantone zu harmonisieren, um einen Gesundheitsraum Nordwestschweiz mit einheitlichen Krankenkassenprämien zu schaffen. "Ein Wermutstropfen bleibt" Gratulation an die vier Gesundheitsdirektoren unserer Region. Nur gemeinsam kann der Spitalbedarf langfristig in unserer Region sinnvoll geplant werden – mit dem Blick über die Kantonsgrenzen hinweg. Ein Wermutstropfen bleibt, da die Gesundheitskosten so nicht gesenkt werden können und die Kostensteigerung weitergehen wird. Barbara Peterli Wolf, Landrätin CVP, Therwil |
vor Gewissens-Entscheid |
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