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"Grundsätzlich richtig eingeschätzt": Basler Hochschul-Stratege Rüegger

680 Millionen-Streit: Schneider-Ammann lehnt Uni-Forderung erneut ab

Hochschulkantone sehen sich wegen eines Systemswechsels um einen Jahres-Grundbeitrag des Bundes geprellt


Von Peter Knechtli


Wegen eines Systemwechsels fühlen sich die Schweizer Universitätskantone vom Bund um mehrere hundert Millionen Franken geprellt. Ein zweites Gesuch, das stellvertretend die Kantone Basel-Stadt, Baselland und Zürich diesen Sommer stellten, lehnte das Departement von Johann Schneider-Ammann jetzt erneut ab.


Joakim Rüegger, Leiter Hochschulen im Basler Erziehungsdepartement und einer der besten Kenner der schweizerischen Hochschul-Landschaft, bestätigte Informationen von OnlineReports: Bei den Forderungen, die zuhanden aller Universitätskantone fällig würden, geht es um einen Gesamtbetrag von 680 Millionen Franken. Vor wenigen Tagen kam der Bescheid aus Bern: Die Forderung wird abgelehnt.

Der Streit zieht sich schon seit Jahren dahin. Seit 1966 beteiligt sich der Bund – konkret: das Staatssekretariat für Bildung und Forschung – mit Grundbeiträgen an den Kosten der Schweizer Universitäten. Die Regelung galt traditionell rückwirkend: Die Beiträge für das jeweilige Jahr flossen immer erst im darauf folgenden.

Systemwechsel ab 2012

Schon 2002 wollte die eidgenössische Finanzverwaltung von diesem System der Rückwirkung, das auch in andern Bereichen als den Universitäten Anwendung fand, Abstand nehmen und die Beiträge künftig im jeweils laufenden Jahr synchron ausbezahlen. "Doch aus irgend einem Grund", so Rüegger, "vollzog der Bund diese Synchronisierung bei der Auszahlung der Universitäts-Beiträge nicht".

Erst im Jahr 2012 nahm der Bund diese Synchronisierung erstmals vor, indem er die im Jahr 2013 fälligen Grundbeiträge per Verfügung ausdrücklich mit Gültigkeit für 2013 ausbezahlte. Für die Universitätskantone war diese Rechnung allerdings alles andere als plausibel: Für das Jahr 2012 wurden dadurch tatsächlich keine Beiträge bezahlt, weil die jenem Jahr entrichteten für das Jahr 2011 bestimmt waren.

Ein zweischneidiges Urteil

Fünf Universitätskantone – Basel-Stadt, Baselland, Freiburg, Neuenburg und Waadt – wandten sich in einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht und forderten die Beiträge von gesamthaft 200 Millionen Franken ein, die ihnen nach ihrer Auffassung zustanden. Das Gericht aber entschied wie zuvor das Wirtschaftsdepartement von Bundesrat Johann Schneider-Ammann abschlägig.

In der 68-seitigen öffentlich zugänglichen Urteilsbegründung heisst es dann allerdings stark relativierend: "Auch wenn die Beschwerdeführer im Hauptpunkt nicht durchdringen, ist ihnen zuzugestehen, dass sie die Rechtslage grundsätzlich richtig einschätzten, als sie dem Bund – jedenfalls bis 2012 – ein ‚nachschüssiges Auszahlungssystem’ vorhielten." Auch weitere Passagen des begründeten Urteils lassen den Schluss zu, dass die Haltung der Hochschulkantone keinesfalls abwegig ist.

Dies zeigt sich auch daran, dass die fünf Beschwerde führenden Kantone einerseits die Verfahrenskosten nicht übernehmen mussten und anderseits auch noch die Vorschüsse zurückbezahlt erhielten.

Drei Kantone nahmen neuen Anlauf

Doch damit ist der Streit nicht beigelegt und die Vergütungs-Forderung nicht vom Tisch: Diesmal nahmen die Universitäts-Kantone Basel-Stadt und Baselland, die seit 2007 eine gemeinsame Trägerschaft bilden, sowie Zürich einen neuen Anlauf. Sie reichten im August beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) das Gesuch ein, den buchhalterisch übersprungenen Betrag für das Jahr 2016 auszuzahlen.

Denn seit Anfang dieses Jahres ist die Verordnung zum eidgenössischen Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz in Kraft, in dem der Systemwechsel nun explizit festgelegt wird: Die Grundbeiträge des Bundes werden in jenem Jahr ausbezahlt, für das sie bestimmt sind. Konkret bedeutet dies, dass der Bund im Jahr 2017 die für das Jahr 2016 bestimmten Beträge nicht auszahlt, sondern diese als für das laufende Jahr bestimmt betrachtet.

Bund soll Verbindlichkeit anerkennen

Die Forderung der Kantone hätte zur Folge, dass der Bund allen Hochschulstandort-Kantonen einen Betrag von 680 Millionen Franken nachzahlen müsste – allein für die Universität Basel 90 Millionen Franken.

Angesichts dieser Grössenordnung und dem im Kanton herrschenden Spardiktat will auch das Baselbiet mit den Kantonen Basel-Stadt und Zürich "erreichen, dass der Bund die Verbindlichkeit des ausgefallenen Beitragsjahres anerkennt und die entsprechende Forderung der Kantone weiterhin besteht", wie die Baselbieter Bildungsdirektion schreibt. "Wir sind in derselben Lage wie die beiden Basel", sagte Sebastian Brändli, der Chef des Kantonalzürcher Hochschulamtes. Für den Kanton Zürich steht laut seinen Angaben ein Betrag von "etwas über hundert Millionen Franken" auf dem Spiel.

Beschreiten Kantone erneut den Rechtsweg?

"Solche Beträge wollen wir uns nicht einfach nehmen lassen. Vielmehr streben wir einen sauberen Abschluss an", sagte Joakim Rüegger auf Anfrage von OnlineReports. "Sonst müssten die Kantone in ihren Rechnungen zweistellige Millionen-Abschreiber machen."

Offen ist noch, wie die Kantone auf den ablehnenden Entscheid aus dem Departement Schneider-Ammann reagieren. Auf die Frage, ob die drei Kantone den Fall an das Bundesverwaltungsgericht weiterziehen, liess sich Universitäts-Experte Rüegger nicht in die Karten gucken: "Die Kantone beraten derzeit das weitere Vorgehen", meinte er sibyllinisch.

Die Hartnäckigkeit, welche die Universitätskantone in der Streitfrage bisher an den Tag gelegt haben, lässt einen weiteren Gang vor Gericht mindestens nicht als unmöglich erscheinen.

7. Dezember 2017


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