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"Die Schwelle ist zu tief": EVP-Exponenten Pfeifer, Studer

Hegenheimerstrasse 37: Seltsamer Fall einer Suizid-Beihilfe

Italienischer Richter wollte sterben und täuschte Syphilis-Endstadium vor: EVP fordert standesrechtliche Konsequenzen


Von Peter Knechtli


Einen ebenso bizarren wie Aufsehen erregenden Fall von Sterbe-Tourismus präsentierte heute Montagmorgen die EVP: Ein italienischer Richter brachte sich mit dem Support einer Ärztin in Basel um. Seine Angehörigen wussten von nichts. Die EVP fordert jetzt politische Konsequenzen.


Es geschah am 9. April dieses Jahres in der Hegenheimerstrasse 37 in Basel. Die Ärztin E. P., die in Biel-Benken eine Praxis betreibt und für die von ihr geführte Sterbehilfe-Organisation "Eternal Spirit" arbeitet, stellt als Suizid-Begleiterin das Rezept für das Tödliche Medikament aus. Erst am Tag danach schreibt der Arzt J. R. das Zweitgutachten, das den begleitenden Suizid bestätigt. Am 11. April begeht der Lebensmüde in den Räumlichkeiten der Stiftung "Eternal Spirit" Suizid – in der Hegenheimerstrasse 37.

Syphilis im Endstadium vorgetäuscht

Der Kunde, für den das Leben aus eigenem Wunsch an jenem Tag endete, hiess Pietro D'Amico, 62-jährig. Er war Richter in der kalabresischen Stadt Catanzaro, vermutlich geschieden. Sein Abschiedsbrief (Ausriss) richtete sich nur an seine Tochter ("Francesca mia, figlia mia"). Er wollte schon vor drei Jahren sterben. Also bat er erst die Organisation "Dignitas" um Suizid-Beihilfe. Er zahlte ihr 8'500 Euro, liess aber den Termin zur Verabreichung des todbringenden Cocktails ungenutzt verstreichen.

Am 11. April dieses Jahres aber war sein Entschluss endgültig. Offenbar hatte sich der Jurist ein beträchtliches Lügengebilde zusammen gezimmert, um durch Ärzte und Gutachter glaubhaft darstellen zu lassen, dass er sich dem Tod geweiht, im Tertialstadium einer Syphilis-Krankheit befinde, in der das Hirn angegriffen wird.

Kremation im letzten Moment gestoppt

Seine Angehörigen im Süden wussten von nichts – weder von einer Geschlechtskrankheit noch von Absichten, sich mit Hilfe einer schweizerischen Organisation aus dem Leben zu verabschieden. Sein Leichnam lag schon auf dem Friedhof "Hörnli", als die Trauerfamilie "die Kremation in letzter Minute verhindert hat", wie die Basler Grossrätin Annemarie Pfeiffer heute Morgen an einer Medienkonferenz erklärte.

Im Juni kam es im Institut für Rechtsmedizin der Universität zu einer Obduktion der Leiche. Befund: Es konnten die typischen Befunde eines Tertialstadiums der Syphilis-Infektion "nicht erhoben werden". Der Obduktions-Bericht ist unterschrieben von Volker Dittmann, dem Leiter der Rechtsmedizin.

Fazit: Die Syphilis-Diagnose war falsch oder gar gefälscht. Denn im Abschiedsbrief bat er seine Tochter, den italienischen Ärzten dafür nicht gram zu sein. "Vieles davon" (vermutlich Diagnosen und Bestätigungen) "habe ich selbst geschrieben". EVP-Politikerin Pfeifer, selbst psychologische Beraterin, diagnostizierte aus der Distanz: "Er hatte wahrscheinlich nur eine einfache Depression."

Sterbehilfe-Begleiterin hinterher "desillusioniert"

Die Baselbieter Ärztin, die Richter D'Amico bei der Reise ins Jenseits entscheidend behilflich war, schien sich durch die Berichte in ihrer Bereitschaft zur Beihilfe bestätigt. Hinterher zeigte sie sich gegenüber der Tochter des Verstorbenen "desillusioniert" über die Tatsache, dass der Kunde, der "Eternal Spirit" nochmals 8'500 Euro zahlte, "mich während drei Jahren angelogen hat". Und weiter: "Ich konnte nicht glauben, dass der nur depressiv ist." D'Amico habe "den Bericht von Dr. L. so gut nachgemacht oder den Doktor bezahlt, der den Bericht geschrieben hat".

Die hier wiedergegebene Schilderung des Falles beruht auf umfangreichem Dokumentations-Material, das der EVP vorliegt. Danach erstattete die Trauerfamilie in Italien Anzeige unter anderem wegen Urkundenfälschung gegen die in den Fall verwickelten Ärzte. In der Schweiz reichte ein Anwalt eine Anzeige beim Baselbieter Kantonsarzt ein zur Prüfung von aufsichtsrechtlichen Massnahmen gegen die "Eternal Spirit"-Ärztin, die auch im verbundenen Basler Verein "Lifecircle" tonangebend ist. Dafür führt er unter anderem auf:

• Der Richter befand sich nicht im Endstadium einer schweren Erkrankung. Damit seien die Voraussetzungen für einen begleiteten Freitod "nicht erfüllt".

• Selbst wenn eine Syphiliserkrankung vorgelegen hätte, hätte die Suizid-Beihilfe nicht den Richtlinien entsprochen, weshalb eine Verletzung der Standesregeln vorliege.

• Es hätten keine Laborberichte über den Zustand des Kunden vorgelegen.

• Der Verstorbene zahlte den Betrag von gut 10'000 Franken zweimal, so dass "selbstsüchtige Beweggründe" der Organisationen nicht aufgeschlossen werden könnten.

"Todesland Schweiz"

Für Christoph Wydler, den Kopräsidenten der Basler EVP, handelt es sich hier um einen "Fall von nationaler Bedeutung". Dies war auch der Grund, weshalb EVP Schweiz-Präsident Heiner Studer und die Baselbieter Landrätin Elisabeth Augstburger an der Medienkonferenz zugegen waren. In ihren Ausführungen kritisierten die christlichen Politikerinnen und Politiker die "aggressive Akquisition" von Kunden durch schweizerische Suizidbeihilfe-Organisationen. Durch den "Sterbehilfe-Tourismus" würden "die Gesetze anderer Länder umgangen. Elisabeth Augstburger: "Wollen wir das Image vom Todesland Schweiz?"

In den beiden Basel sowie in den Kantonen Aargau und Solothurn will die EVP nun ihr Kernanliegen – den "Sterbe-Tourismus" einzudämmen – mit parlamentarischen Vorstössen untermauern. So sollen die Regierungen prüfen und berichten, wie sie ihre Aufsichtspflichten über die Suizid-Hilfe ausüben wollen. Ebenso sollen die Regierungen jährlich eine Statistik der Suizid-Beihilfe durch die aktiven Organisationen vorliegen. Laut der EVP setzen diese die Todes-Schwelle zu tief. Vermehrt werde auch "bei chronisch Kranken oder Menschen mit einer psychischen Störung zum Freitod verholfen". Sicher ist für die EVP: Todesfälle wie der dokumentierte "sollen in der Schweiz nicht mehr vorkommen". Es soll "keine Zufalls-Suizide" mehr geben.

Parteipräsident Heiner Studer forderte demgegenüber einen Ausbau der Palliativmedizin-Angebote: "Es muss präventiv so viel wie möglich gemacht werden." Die EVP ist nicht fundamentalistisch gegen Sterbe-Beihilfe. Voraussetzung aber sei das absolut letzte Lebens-Stadium, der absehbare Tod und Unerträglichkeit von Schmerzen.

Das Vertrauen der Behörden

Der Fall dürfte die Basler Gesundheitsbehörden nicht kalt lassen. Vergangenen Mai berichtete die "Basellandschaftliche Zeitung", die Aktivitäten von "Lifecircle" und "Eternal Spirit" seien "bei den Behörden seit deren Start ein Thema". Die Zeitung zitierte damals Philipp Waibel, Leiter Gesundheitsdienste im Basler Gesundheitsdepartement mit den Worten: "Wir gehen davon aus, dass alle gesetzlichen Regelungen wie auch die ärztlichen Standesregeln vorbehaltlos eingehalten werden."

4. November 2013


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