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Ex-Kantonsgerichtspräsident Peter Meier hat genugAus Protest gegen die Landratsfraktion: Rücktritt aus FDP-Fachkommission und Parteirat Von Peter Knechtli Der langjährige Baselbieter Kantonsgerichtspräsident Peter Meier hat die Nase voll: Aus Frustration über das Verhalten der FDP-Landratsfraktion tritt er kurzfristig als Präsident der freisinnigen Fachkommission "Justiz und Sicherheit" und aus dem FDP-Parteirat zurück. Peter Meier ist nicht irgendwer. Der seit Jahresbeginn pensionierte Kantonsgerichtspräsident, Mitglied der Freisinnigen, machte sich einen Namen als unabhägiger Richter, der nur sich selbst und dem Gesetz verpflichtet war. Als langjähriger Präsident der FDP-Fachkommission "Justiz und Sicherheit" war er so etwas wie das juristische Gewissen der Freisinnigen und als solches recht einflussreich. In dieser Funktion begutachtete er zahlreiche Erlass-Entwürfe und legte dem Parteirat, dem er ex officio auch angehörte, unzählige Vernehmlassungsvorschläge vor. Er war ein wichtiger Meinungs-Macher innerhalb der Partei. 24. März 2009
"Man kommt aus dem Staunen nicht heraus" Wenn man Ihren Artikel und vor allem die Zitate des Präsidenten der FDP Baselland liest, kommt man aus dem Staunen nicht mehr raus. Wenn Michael Herrmann wirklich gesagt hat, dass der Entscheid der Fraktion zur Stimmfreigabe ein Unfall gewesen sei, dann ist dies in hohem Masse bedenklich.
Noch gravierender wäre es, wenn er wirklich gesagt hat, dass Fraktionsmitglieder, welche eine andere Meinung vertreten hätten, die Vernehmlassung der Partei nicht gelesen hätten.
Für mich nehme ich in Anspruch, dass ich sowohl die Vernehmlassung, welche meiner Meinung nach verfehlt war, gelesen habe und in connaissance de cause im Landrat entschieden habe.
Wie die Regierung, habe auch ich die Meinung vertreten, dass die Oberaufsicht "Regierung" die wesentlich bessere Lösung ist, und mit einem Staatsanwaltschaftsrat nur eine weitere zusätzliche Gewalt im Staat geschaffen wird, die es nicht braucht.
Leider gibt es auch in der FDP gewisse Kreise, welche meinen, dass Nicht-Juristen gefälligst zu rechtlichen Themen zu schweigen haben. Dies allerdings ist bedenklich.
Die Fraktion hat korrekt entschieden, und hat auch das Recht und die Pflicht, einen autonomen ungebundenen Entscheid zu treffen und nicht Vernehmlassungsantworten ungeprüft nachzubeten. Wir sind dem WählerIn verpflichtet.
(Anmerkung der Redaktion: Michael Herrmann wird im Artikel mit der Konjunktiv-Aussage zitiert, "es müsste als 'bedenklich' eingestuft werden, wenn freisinnige Landräte die Vernehmlassung der Partei nicht gelesen hätten".) Patrick Schäfli, FDP-Landrat, Pratteln |
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