Werbung

© Foto by OnlineReports.ch
"Wahnsinnig erschrocken": Baselbieter Regierungsrätin Elsbeth Schneider

Hitler-Vergleich: Strafanzeige in den Justiz-Mühlen versandet

BL-Kantonstierarzt Ignaz Bloch wehrte sich umsonst / Regierungsrätin Elsbeth Schneider "schockiert"


Von Peter Knechtli


Die schwere Verunglimpfung des Baselbieter Kantonstierarztes Ignaz Bloch zieht weitere Kreise: Der Betroffene hatte schon vor längerer Zeit Strafanzeige wegen Persönlichkeitsverletzung eingereicht, doch das Verfahren verlief exemplarisch im Sand. Die durch die Affäre tangierten Regierungsräte Elsbeth Schneider und Erich Straumann zeigen sich schockiert.


Wegen seiner Politik gegenüber potenziell gefährlichen Hunden wurde der Baselbieter Kantonstierarzt Ignaz Bloch auf dem Internet extrem verunglimpft: Seit über einem Jahr enthielt die Website "www.hundegesetz.info" der "IG gegen die Diskriminierung von Hunden bestimmter Rassen" einen anonymen Eintrag von "Dogman", der, wie OnlineReports berichtete, in den Worten gipfelt: "Der Veterinär von BL ist nicht besser als Adolf Hitler."

Brisant: Als Kontaktadresse nannte die Website unter anderem IG-Mitbegründerin Ruth Singer, hauptberuflich Mitarbeiterin von Michael Köhn, dem Mediensprecher der Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion.

Rückendeckung durch Regierungsrat Straumann

Ignaz Bloch heute Dienstag gegenüber OnlineReports: "Mit fehlen die Worte, diese ehrverletzende Geschmacklosigkeit zu kommentieren." Er sei sich aufgrund seiner Funktion Kritik gewöhnt, doch dieser öffentliche Eintrag "übersteigt die Toleranz des Ertäglichen bei weitem".

Diese Meinung vertritt auch Blochs direkter Vorgesetzter Regierungsrat Erich Straumann: "Geschmacklos" und "völlig daneben" sei der Vergleich, erklärte er gegenüber OnlineReports: "Herr Bloch ist ein guter Mitarbeiter. Ich schätze ihn und stelle mich vor ihn." Der anonyme Eintrag desavouiert laut Straumann auch den Landrat, der das Hundegesetz geschaffen habe. "Herr Bloch muss ja nur umsetzen, was das Gesetz verlangt."

Regierungsrätin will Gespräch unter vier Augen

Den Hitler-Vergleich auf der Homepage findet auch Regierungsrätin Elsbeth Schneider eine "absolute Katastrophe und nicht tolerierbar", wie sie aus ihren Ferien gegenüber OnlineReports erklärte. "Ich habe erst heute Morgen von diesem Fall gehört und bin wahnsinnig erschrocken." Ihre Mitarbeiterin Ruth Singer hatte wegen der Kampfhunde-Debatte schon mit einem Forums-Eintrag auf einer andern Website einen üblen Vergleich der Schweiz mit dem Dritten Reich angestellt und ist nicht Verfasserin des Hitler-Vergleichs. Als auf der Website deklarierte Kontaktperson und Mitbegründerin der IG steht sie dem Eintrag dennoch in der Pflicht. Seit heute Dienstag ist die Seite wieder anonymisiert: Unter "Kontakt" heisst es "Keine Einträge gefunden" und der Forumseintrag ist entfernt.

Regierungsrätin Schneider will nach ihrer Rückkehr aus den Ferien mit Frau Singer ein Gespräch unter vier Augen führen und dabei erfahren, ob Arbeiten oder Medienversände der "IG Hunderassen" auch während der Arbeitszeit und mit Hilfe von Daten der kantonalen Verwaltung erledigt wurden. Ein entsprechender Prüfungs-Auftrag sei heute an verwaltungsinterne EDV-Fachleute ergangen. Erst dann werde sie über allfällige Konsequenzen entscheiden.

Laut Elsbeth Schneider war ihr bewusst, dass Frau Singer der "IG" angehört. Sie habe dieses private Engagement ihrer Mitarbeiterin auch toleriert, aber vor ihr das Versprechen abgenommen, dass dafür "kein Buchstabe" in der Bau- und Umweltschutzdirektion geschrieben werde.

Anzeige verlief richtiggehend im Sand

Wie Kantonsveterinär Bloch gegenüber OnlineReports erklärte, hatte er nach Rücksprache mit dem Rechtsdienst der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion beim Statthalteramt Liestal Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht. Aber der Versuch, mit Hilfe der Strafverfolgung die extreme Verunglimpfung auf "hundegesetz.info" zu beseitigen, sei "erfolglos" gewesen: "Nach Auskunft des zuständigen Statthalteramtes hat dieses keine Möglichkeit, den Verfasser zu belangen."

Tatsächlich ist Blochs Eingabe richtiggehend im Sand verlaufen. Hier eröffnet sich in der Strafverfolgung auch eine offensichtliche Lücke, die der gesetzgebenden Behörde zu denken geben müsste. So bestätigte der stellvertretende Liestaler Statthalter Albert Augustin Blochs Anzeige wegen übler Nachrede und Ehrverletzung. Da das Statthalteramt aber für diese Delikt-Kategorie "nicht zuständig" sei, seien die Akten wie üblich unverzüglich der Friedensrichterin weiter geleitet worden.

Friedensrichterin konnte "nichts machen"

Sabine Sutter, Friedensrichterin in Kreis Liestal-Lausen, bestätigte gegenüber OnlineReports, dass die Strafanzeige nicht weiter verfolgt worden sei, weil in der Anzeige keine beklagte Person genannt worden sei. "So konnte ich nichts machen und keine Verhandlung ansetzen." Sabine Sutter erklärte, dass sie keine Möglichkeit hat, den anonymen Urheber des Hitler-Eintrags oder den Halter des Domain-Namens zu ermitteln. "Herr Bloch hätte forschen und einen Namen bezeichnen müssen." Die Friedensrichterin ist allerdings auch der Auffassung, dass diesbezüglich "eine Lücke" besteht, weil Mail- oder Website-Verantwortliche für Laien oft nicht oder oder nur schwer zu ermitteln sind.

27. Dezember 2005

Weiterführende Links:


DIE SPÄTE REAKTION

Nachdem OnlineReports den Fall um den Hitler-Vergleich publik gemacht hatte, nahmen die Betreiber der website "hundegesetz.info" den anonymen Forums-Beitrag vom Netz. Der nicht namentlich dokumentierte Vorstand der "IG gegen die Diskriminierung von Hunden bestimmter Rassen" distanziert sich nun plötzlich vom Eintrag aus dem Jahr 2004. Er schreibt:

"Der Vorstand und alle Mitglieder der IGDHR distanzieren sich ausdrücklich von der Aussage eines anonymen Forumbesuchers, welcher Kantonstierarzt Bloch mit Hitler vergleicht. Die IGDHR verurteilt diesen Eintrag und Wortlaut auf das Schärfste! Der Eintrag ist unbemerkt in unser Forum gestellt worden und ist erst jetzt vom Webmaster bemerkt worden. Wir bedauern dies sehr und verbitten uns weitere ähnliche Aussagen, mit welchen Personen beschimpft oder verunglimpft werden!

Die IGDHR will lediglich dafür kämpfen, dass Hundebesitzer von sog. potenziell gefährlichen Hunderassen nicht anders behandelt werden als jene Besitzer anderer Hunderassen."


Zum Gästebuch schreibt der Vorstand nun:

"Da unser Gästebuch immer wieder von anonymen Personen missbraucht wurde, sehen wir uns gezwungen dieses für eine Zeit abzustellen, da der Bitte um sachliche Stellungsnahmen leider nicht Folge geleistet wurde."


 Ihre Meinung zu diesem Artikel
(Mails ohne kompletten Absender werden nicht bearbeitet)
https://www.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/echo.gif

"Es geht um die politische Glaubwürdigkeit dieser Regierungsstelle"

Herr Engler, es ist ein grosser Unterschied, wenn Fritzli Müller einen dummen Witz vom Büro aus in die Welt verschickt, oder wenn Frau Singer als Staatsangestellte aus einem Regierungsgebäude privat politische Agitation betreibt, dies mit amtlichem Abesender und sehr zweifelhaftem Inhalt, und das mehrmals. Das dürfte uns Steuerzahler schon was angehen! Da rückt die Arbeitszeitfrage in den Hintergrund, das hat etwas mit der politischen Glaubwürdigkeit dieser Regierungsstelle zu tun.

 

Zur Erinnerung: Ein ehemaliger Basler Gefängnisdirektor hat über seinen amtlichen Fax politische Propaganda seiner Rechtspartei verschickt, was für ihn sehr tragische Folgen hatte. Das sind die Relationen, die gewahrt werden müssen. Ich bin zuversichtlich, dass auch Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider als Chefin in diesem Fall genau weiss, was zu tun ist.


Bruno Heuberger, Oberwil




"Nicht für alles und jedes die Verantwortlichkeit der Chefin einfordern"

Frau Alder, es ist wirklich schade, dass wir nicht in Deutschland sind. Dort hätten Sie selbstverständlich gleich den Rücktritt der Landesministerin Elsbeth Schneider fordern können. Wann endlich hört dieser - nur aus parteipolitischem Profitdenken getriebene - Blödsinn auf, die politischen Mandatsträgerinnen und -träger für alles und jedes verantwortlich und haftbar zu machen, selbst wenn sie hinten und vorne mit der Sache nichts zu tun haben?

 

Politische Mandatsträger haben dann Verantwortung zu übernehmen, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im dienstlichen Handeln Vergehen oder Fehler begehen, in die die Mandatsträger verwickelt waren oder bei richtiger Organisation die Kontrolle hätten behalten können. Aber es kann nicht angehen, dass man für alles und jedes die Verantwortlichkeit der politischen Chefin oder der Chefs einfordert, wenn sie oder er auf den Vorgang keinen Einfluss haben konnten.

 

Im vorliegenden Fall ist es ja noch schöner: Die eigentliche Geschichte hat mit der Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft nichts zu tun. Deshalb kann und darf sich Regierungsrätin Elsbeth Schneider gar nicht entschuldigen. Sie hat in dieser Geschichte nur eine Funktion, die sie sicher wahrnehmen wird: Sie kann und wird "ihren Tarif" für die Zukunft durchgeben.

 

Forderungen, wie sie Beatrice Alder formuliert, sollten für die Fälle sorgfältig aufbewahrt werden, in denen man sie erheben darf und muss. Für billigen Populismus sind sie wirklich zu schade!


Rudolf Mohler, Oberwil




"Die Relationen sind zu wahren!"

Frau Singers Anliegen und ihr bisheriges Auftreten ist sicher nicht geeignet, in der Öffentlichkeit Verständnis und Bedauern für ihre Situation auszulösen. Im Gegenteil. Aber irgendwie sollten die Relationen doch noch stimmen.

 

Der unsägliche Hitler-Vergleich ist offenbar schon vor rund einem Jahr durch einen nicht identifizierbaren "Dogman" im Gästebuch platziert worden (das Risiko solcher Gästebücher, was auch andere schon erfahren mussten). Nach der Löschung kam der Eintrag dann offenbar versehentlich nach einem Server-Absturz wieder zum Vorschein, wurde aber umgehend erneut gelöscht.

 

Frau Regierungsrätin Schneider hat sich meines Erachtens völlig zu Recht nicht zu einer spontanen Vorverurteilung von Frau Singer verleiten lassen, sondern das Weitere von einem Gespräch unter vier Augen und einer näheren Prüfung abhängig gemacht. Warum sie sich nun sogar noch persönlich für den Gästebucheintrag entschuldigen soll, ist mir unerfindlich.

 

Wenn Frau Singer gewisse Aktionen von ihrem Büro-PC aus vorgenommen hat, dann war dies unkorrekt, vor allem aber unvorsichtig. Es ist aber doch gang und gäbe, dass der Büro-PC zwischendurch auch privat benützt wird. Arbeitszeit muss dadurch nicht verloren gehen.

 

Frau Singer dürfte sich unkorrekt verhalten haben und soll dafür gerade stehen. Die Relationen aber sind zu wahren.


Urs Engler, Bettingen




"Tönt nach Schadensbegrenzung"

Soo furchtbar leid muss es den Initianten dieser IG mit den Eintragungen im Gästebuch auch nicht sein, hat doch Frau Ruth Singer noch vor kurzem die gleichen Töne von sich gegeben. Das Ganze hört sich für mich als reine Schadensbegrenzung an.


Bruno Heuberger, Oberwil




"Wie die Strafprozessordnung das Verfahren im Fall Bloch regelt"

Herr Claude Janiak hätte als reputierter Anwalt eigentlich bloss auf die Strafprozessordnung (StPO) hinweisen müssen. Dass er dies nicht getan hat, wundert mich sehr. Seine Belehrung, die "Untersuchungsbehörden" (lies: Statthalteramt) müssten Herrn Bloch behilflich sein, ist in der geäusserten Allgemeinheit falsch. Die Strafprozessordnung regelt im Falle Bloch das Verfahren unter anderem nämlich wie folgt:

 

"§ 207 Legitimation zur Privatklage, Rechtsbegehren, ...

1 Zur Privatklage ist berechtigt, wer einen Strafantrag im Sinne der Artikel 28 ff. StGB stellen kann. Die Privatklage gilt als Strafantrag.

2 Die Privatklage ist schriftlich oder mündlich beim Friedensrichteramt einzureichen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich sinngemäss nach § 2.

3 Für das Verfahren vor dem Friedensrichteramt gelten sinngemäss die §§ 87 - 93bis der Zivilprozessordnung(96). Kommt kein Vergleich zu Stande, leitet die Friedensrichterin oder der Friedensrichter den Akzessschein von Amtes wegen an das Strafgerichtspräsidium weiter.

4 Das Rechtsbegehren kann allgemein auf Ehrverletzung oder auf einen der besonderen Ehrverletzungstatbestände des Schweizerischen Strafgesetzbuchs lauten ..."

 

"§ 213 Zwangsmassnahmen

1 Im Privatklageverfahren sind Durchsuchungen von Räumlichkeiten und Beschlagnahmen nur ausnahmsweise, Verhaftungen nur beim Vorliegen aussergewöhnlicher Umstände, sowie alle anderen Zwangsmassnahmen nur in dringenden Fällen zulässig.

2 Die Anordnung von Zwangsmassnahmen ist beim Strafgerichtspräsidium zu beantragen, welches das Statthalteramt mit der Durchführung beauftragt.

3 Liegen die Voraussetzungen für die vorsorgliche Beweiserhebung vor, trifft das Strafgerichtspräsidium auf Antrag der interessierten Partei die entsprechende Anordnung.

4 Bei unbekannter Täterschaft beauftragt das Strafgerichtspräsidium die Polizei mit der Ermittlung der Täterschaft."

 

Fazit: Das Verfahren (Privatklage / Ehrverletzung) läuft über das Friedensrichteramt zum Strafgerichtspräsidium. Und dieses ist alleine zuständig, die Untersuchung in die Wege zu leiten! Das Strafgerichtspräsidium ist gemäss § 213 Abs. 4 StPO bei unbekannter Täterschaft verpflichtet, die Polizei mit der Ermittlung der Täterschaft zu beauftragen. So einfach ist demnach dieser so komplizierte Fall!


Ernst A. Heimann, Wenslingen




"Friedensrichterin müsste Domain-Inhaber ausfindig machen können"

Die von der Friedensrichterin gemachte Aussage, dass der Domain-Inhaber nicht ausfindig gemacht werden kann, ist ein Witz. In der Datenbank «whois» sind alle Domainhalter aufgeführt. Heutzutage müsste dies auch eine Friedensrichterin, die auch mit solchen Themen konfrontiert ist, wissen. Ich stelle die Frage in den Raum, ob man dies gar nicht wissen wollte!

 

Auf der Datenbank - und die ist öffentlich zugänglich - steht heute Folgendes (Auszug):

 

Registrant ID:C4179375-LRMS

Registrant Name:CS GmbH

Registrant Organization:CS GmbH

Registrant Street1:Postfach

Registrant City:Basel

Registrant State/Province:BS

Registrant Postal Code:4000

Registrant Country:CH

Registrant Phone:+1.41618101010

Registrant Email:lf@is-owd.com

Admin ID:C4179376-LRMS

Admin Name:Mr., Orakel von Delphi

Admin Street1:Postfach

Admin City:Basel

Admin State/Province:BS

Admin Postal Code:4000

Admin Country:CH

Admin Phone:+1.41618101010

Admin Email:orakel_@gmx.net

 

Noch am 25. Dezember hiess der verantwortliche Mann (Auszug):

 

Registrant ID:C4179375-LRMS

Registrant Name:CRESYS GmbH

Registrant Organization:CRESYS GmbH

Registrant Street1:Postfach

Registrant City:Augst

Registrant State/Province:BL

Registrant Postal Code:4302

Registrant Country:CH

Registrant Phone:+1.41618131800

Registrant FAX:+1.41618131801

Registrant Email:lf@is-owd.com

Admin ID:C4179376-LRMS

Admin Name:Mr., Luigi Ferraro

Admin Organization:Luigi Ferraro, Mr., CEO

Admin Street1:OWD ObjectWare Design

Admin Street2:Postfach

Admin City:Augst

Admin State/Province:BL

Admin Postal Code:4302

Admin Country:CH

Admin Phone:+1.41618131800

Admin FAX:+1.41618131801

Admin Email:lf1@is-owd.com

 

Wie Sie sehen, ist die Zuständigkeit gemäss Email-Adresse die gleiche. Der Halter - ob er sich nun Mr. Orakel von Delphi nennt oder nicht - ist rechtlich für die Homepage verantwortlich. Da gibt’s wohl nichts zu husten.


Jean-Luc Aeby, Basel




"Eine Schande für unseren Rechtsstaat"

Es tut mir leid für jeden, der mit solchen üblen Beschimpfungen konfrontiert ist, vor allem wenn er dann noch erleben muss, wie hilflos jemand ist, der sich wehren will, weil seine Bemühungen ins Leere laufen Solche Vorkommnissesind ein Schande für unseren Rechtsstaat. Abgesehen von der persönlichen Belastung für die von Verunglimpfungen Betroffenen ist jeglicher Vergleich mit Vorkommnissen im Dritten Reich ein Affront gegen all jene, die davon direkt oder indirekt betroffen waren und sind. Die Gnade des Schicksals hat uns Schweizerinnen und Schweizer davor bewahrt, in den bösartigen Strudel des Zweiten Weltkriegs hineingezogen zu werden. Um so mehr haben wir die Pflicht, uns gegen jegliche Versuche, den braunen Sumpf wieder aufkommen zu lassen, energisch und ohne Wenn und Aber zu wehren.


Beatrice Alder, Basel




"Untersuchungsbehörden müssten Herrn Bloch behilflich sein"

Ich danke Ihnen, dass Sie diese üble Geschichte publik machen. Im Zusammenhang mit meiner Wahl zum Nationalratspräsidenten bin auch ich auf einer Neonazi-Website aufs Übelste verunglimpft worden. Die Parlamentsdienste in Bern haben die Urheber ermittelt, was es mir ermöglicht hat, Strafanzeige zu erstatten. Die Angelegenheit wird von den Strafverfolgungsorganen in Zürich weiter verfolgt. Meines Erachtens hätten es auch die Untersuchungsbehörden unseres Kantons in der Hand, die Hintermänner (und -frauen) solcher Websites zu ermitteln und einem Privatkläger wie Herrn Bloch bei der Erstattung einer Strafklage behilflich zu sein. Man muss nur wollen.


Claude Janiak, Natiolnalratspräsident, Binningen



Was Sie auch noch interessieren könnte

Kitas in Baselland: Personal und Eltern wandern in die Stadt ab

26. März 2024

Eine Kita-Allianz will verhindern, dass die Situation noch prekärer wird.


Reaktionen

Mustafa Atici und Luca Urgese
im grossen Streitgespräch

24. März 2024

Wie wollen die Regierungskandidaten
die Uni-Finanzierung sicherstellen?


Reaktionen

Regierung kontert den
Herr-im-Haus-Standpunkt

22. März 2024

Peter Knechtli zur Unterschutz-Stellung
der verwüsteten Sissacher Tschudy-Villa.


SP wirft Lauber missbräuchliche Budgetierung vor

20. März 2024

Minus von 94 Millionen: Baselbieter Regierung plant "Entlastungsmassnahmen".


Reaktionen

Was bedeutet der SVP-Streit
für die Büza?

12. März 2024

FDP und Mitte schätzen die Zusammenarbeit mit SVP-Chef Dominik Straumann.
 


Tschudy-Villa steht jetzt
unter Denkmalschutz

12. März 2024

Der Eigentümer muss das teils abgerissene Gebäude in Sissach wieder aufbauen.


Roger Blum wirft bz
Besprechungs-Boykott vor

8. März 2024

Relevante Ereignisse bleiben in Basler
Leitmedien immer häufiger unbeachtet.


Reaktionen

Zerwürfnis in
der Baselbieter SVP

7. März 2024

Präsident Dominik Straumann soll im April abgesetzt werden.


Bruderholz-Quartier blockiert Neubau der Tramstrecke

6. März 2024

Trotz Plangenehmigung kann das Projekt
nicht realisiert werden.


Reaktionen

Gemeindewahlen Baselland:
Niederlagen für den Freisinn

3. März 2024

In Waldenburg verpasst Gemeindepräsidentin Andrea Kaufmann die Wiederwahl. 


www.onlinereports.ch - Das unabhängige News-Portal der Nordwestschweiz

© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal www.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.

Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigene Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.

Auf dieser Website gibt es Links zu Websites Dritter. Sobald Sie diese anklicken, verlassen Sie unseren Einflussbereich. Für fremde Websites, zu welchen von dieser Website aus ein Link besteht, übernimmt OnlineReports keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Websites Dritter, die auf OnlineReports verlinken.

Veranstaltungs-Hinweis

 

Ein zärtlicher Irrsinn

Nach achtjähriger Abwesenheit kehrt Avery Sutton mit seiner Verlobten Gillian zu seiner Familie zurück. Was von da an passiert, muss man gesehen haben.

Mit "37 Ansichtskarten" von Michael McKeever winkt den Zuschauerinnen und Zuschauern eine zauberhaft schwarze Komödie mit berührenden Momenten und angenehmer Unterhaltung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Vorverkauf hier:
www.theater-rampenlicht.ch

https://www.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/gelesen.gif
"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
https://www.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/gelesen.gif

Wer bildet was oder wen?

RückSpiegel


Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

Das Regionaljournal Basel und die bz berichten über die Bohrpläne der Schweizer Salinen im Röserental und beziehen sich dabei auf OnlineReports.

Weitere RückSpiegel

Werbung






In einem Satz


Der Baselbieter Regierungsrat hat Raphael Giossi zum Nachfolger des langjährigen kantonalen Bieneninspektors Marcel Strub gewählt.

Cyril Bleisch übernimmt bei den Jungfreisinnigen Baselland das Präsidium von Lucio Sansano.

Die Basler Sozialdemokraten haben die SP queer Basel-Stadt gegründet und als neues Organ in den Statuten der Partei verankert.

Eiskunstläuferin Kimmy Repond und Wasserfahrer Adrian Rudin sind Basler Sportlerin beziehungsweise Basler Sportler des Jahres.

Jean-Luc Nordmann übergibt das Präsidium der Stiftung Tierpark Weihermätteli per 1. Januar 2024 an Martin Thommen.

Iris Graf steigt von der Projektleiterin und akademischen Mitarbeiterin der Baselbieter Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Leiterin auf.  

Sonja Kuhn,
ehemalige Co-Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Stadt, ist neu Präsidentin der SRG Region Basel.

Florian Nagar-Hak und Saskia Bolz übernehmen die Leitung des Gesundheitszentrums Laufen, das zum Kantonsspital Baselland gehört.

Mohamed Almusibli übernimmt ab März 2024 die Direktion der Kunsthalle Basel von Elena Filipovic.

Marilena Baiatu ist neue Kommunikationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft im Kanton Baselland und ersetzt Thomas Lyssy, der Ende November pensioniert wird.

 

Mitte-Landrat Simon Oberbeck folgt am 1. August 2024 als Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrtund Hafenwirtschaft auf André Auderset.

Die Junge SVP Basel-Stadt hat Demi Hablützel (25) einstimmig für zwei weitere Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

Der mit 50'000 Franken dotierte Walder-Preis geht dieses Jahr an Konrad Knüsel, den Präsidenten des Vernetzungsprojekts Rodersdorf und des Naturschutzvereins Therwil.

Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).