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"Nur noch kopfnicken": Eingang zum Basler Jugendgericht

Gesetzes-Panne: Jugendrichter wären derzeit nicht mehr wählbar

Mit dem alten Vormundschaftsgesetz verschwindet auch das Jugendgericht – aus Versehen


Von Fabian Schwarzenbach


Weder die Basler Regierung noch der Grosse Rat haben bemerkt, dass sie mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht den Jugendrichtern die rechtliche Grundlage zur Neuwahl entziehen. Jetzt soll mit einer Revision des Gerichtsorganisations-Gesetzes der alte Zustand wieder hergestellt werden.


Das Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz (KESG) löste zu Beginn dieses Jahres das alte Vormundschaftsgesetz ab. Grund: Der Bund hatte in diesem Bereich neue Leitplanken vorgegeben. Der Kanton ist aber in vielen Punkten frei in der Gestaltung der konkreten Gesetze. So kennt der Kanton Basel-Stadt ein Jugendgericht, das historisch gewachsen ist. Allerdings fehlt im neuen Gesetz die Grundlage zur Wahl der Richterinnen und Richter des Jugendgerichtes. Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt vergass in seinem Ratschlag das Jugendgericht schlicht.

Richterwahl wäre derzeit nicht möglich

"Das Jugendgericht wurde nicht im KESG vergessen, sondern das Gerichtsorganisations-Gesetz wurde noch nicht angepasst", widerspricht Christoph Bürgin. Der Präsident des Jugendgerichtes räumt aber ein, dass man die Anpassung in einem Gesamtpaket hätte erledigen können. Nun bereitet die Verwaltung einen Ratschlag vor, in dem das Gerichtsorganisations-Gesetz um Bestimmungen zu den Wahlen in das Jugendgericht ergänzt wird.

Unwohl wird Bürgin bei der ganzen Sache nicht: "Unwohl wäre mir nur, wenn die Revision des Gerichtsorganisations-Gesetzes nicht an die Hand genommen worden wäre." Rein rechtlich habe die nachträgliche Anpassung keinerlei Bedeutung, da das Jugendgericht bis Ende Juni 2013 rechtmässig besetzt sei, führt er weiter aus. Das ist korrekt. Dennoch könnte zum heutigen Zeitpunkt kein einziger Richter gewählt werden, weil die rechtliche Grundlage dazu nicht vorhanden ist.

Grossräte können nur noch kopfnicken

Ein flaues Gefühl dürften aber die Grossrätinnen und Grossräte im Magen haben: Sie müssen dem Ratschlag, den die Regierung dem Parlament einreichen wird, wohl oder übel zustimmen. Würden sie die Zustimmung verweigern, wäre das Jugendgericht ausser Gefecht gesetzt.

Es ist allgemein bekannt, dass das Parlament ungern Geschäfte vorgesetzt erhält, bei denen ihm nichts übrig bleibt, als sie durchzuwinken. Dem Grossen Rat ist andererseits aber auch nicht aufgefallen, dass die rechtliche Grundlage zur Wahl des Jugendgerichtes im KESG fehlt. Bei einem Vergleich der beiden Gesetzestexte hätte dies zum Vorschein kommen müssen.

Man habe sich mit anderen Punkten befasst, erinnert sich Felix Meier, Präsident der grossrätlichen Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission, an die Beratungen. Der CVP-Grossrat erklärt, dass die Kommission das Gesetz nur politisch bewerte und nicht auf Vollständigkeit prüfe. Dies sei Aufgabe der Verwaltung. "Wenn uns etwas aufgefallen wäre, dann hätten wir sicher nachgefragt", versichert Meier. Die Vorlage wurde am 12. September letzten Jahres einstimmig verabschiedet.

Ambitiöser Zeitplan

Richter Bürgin geht davon aus, dass die Regierung die Vorlage dem Grossen Rat bald zur Beschlussfassung vorlegen könne. Somit habe die Regierung genügend Zeit, die Richter für das Jugendgericht zu wählen. "Es wird also mit Sicherheit auch nach dem 30. Juni 2013 kein Richtervakuum im Jugendgericht geben", ist der oberste Basler Jugendrichter überzeugt.

Dennoch ist der Zeitplan ambitiös, da zuerst die Gesamtregierung den Ratschlag verabschieden muss. Dies sollte noch vor den Fasnachtsferien geschehen, damit das Parlament das Geschäft im März oder allenfalls im April behandeln kann. Dann liegt die Vorlage spätestens im Mai wieder bei der Regierung, die somit zur Wahl der Jugendrichterinnen und -richter schreiten kann. Die gewählten Personen treten ihr Amt am 1. Juli 2013 an. Grosse Verzögerungen darf es in diesem Fahrplan allerdings nicht geben.

21. Januar 2013


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