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"Pressefreiheit würde massiv eingeschränkt": TeleBasel-Chef Willy Surbeck

Beschwerde-Erfolg für Basler Sittenpolizist

Beschwerdeinstanz rüffelt TeleBasel wegen Bericht über umstrittenen Nachtclub-Besuch von Marcel Grand


Von Peter Knechtli


Eine Beschwerde des Basler Sittenpolizei-Chefbeamten Marcel Grand gegen TeleBasel hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio Fernsehen (UBI) gutgeheissen. Der Basler TV-Sender hatte berichtet, Grand habe sich von einer Nachtclub-Managerin in ein Konkurrenzlokal einladen lassen, das mit dem Chefbeamten auf Kriegsfuss steht. Offiziell heisst es, Grand habe das Lokal in "klar amtlichem Auftrag" aufgesucht.


Soviel zum Sachverhalt: Sittenfahnder Marcel Grand, Leiter der "Fachgruppe 7" im Basler Polizeidepartement, hatte sich am 23. Oktober letzten Jahres in Begleitung von Irina Franz, der russischen Managerin des benachbarten Lokals "Happy Night", im konkurrierenden "Club 14" aufgehalten. In welcher Funktion der Chefbeamte das Lokal aufsuchte, ist nicht ganz klar: Laut Polizeisprecher Klaus Mannhart war er "klar in amtlichem Auftrag" unterwegs, die "Happy Night"-Chefin erklärte im Filmbeitrag jedoch, sie habe Grand "zu einem Mineralwasser eingeladen". Während des Besuchs habe die "Happy Night"-Chefin Bierdeckel gegen die "Star-Artistin Maryna" (clubeigene Einschätzung) geworfen - was die Managerin bestätigt - und mit dem Chefbeamten - was vehement bestritten wird - Zärtlichkeiten ausgetauscht.

Massivste Vorwürfe gegen Sittenpolizisten

Nach diesem Abend reichte Peter Senn, der Geschäftsführer des "Clubs 14" beim Basler Polizeidirektor Jörg Schild eine Beschwerde wegen "Geschäftsschädigung" ein. Darin erhob er massive Vorwürfe gegen Grand und die polizeilichen Bewilligungsbehörden - so wegen angeblichen Nötigungen, Korruption und Bestechung sowie Amtsgeheimnisverletzungen.

In einem knapp viermütigen Beitrag berichtete der Basler TV-Sender TeleBasel am 11. November mit Namensnennung Grands und Verwendung eines Standbilds und der Textmarke "Unsittlich?" über den "Streit im Rotlichtmilieu" (Schlagzeile). Gegenstand des Berichts waren allerdings nicht die strafrechtlich relevanten Vorwürfe Senns an die Behörden, sondern die Tatsache und die Umstände des Chefbeamten-Besuchs im "Club

Gegen Peter Senn ist derzeit kein Verfahren hängig, sagt der Staatsanwalt.“

14". Grand mochte nicht vor der Kamera Stellung nehmen, seine Aussagen wurden im Bericht der Autorin zusammengefasst: Er sei "rein dienstlich" unterwegs gewesen; überdies seien die Anschuldigungen nur ein Ablenkungsmanöver seien, weil gegen Senn Ermittlungen wegen Prostitution und Menschenhandel im Gange seien. Die ist laut "Club 14"-Chef Senn unzutreffend und eine reine "Schutzbehauptung" Grands. In einem Brief vom 13. November teilte Staatsanwalt Beat Voser dem Rechtsvertreter von Peter Senn mit, "dass derzeit bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt kein Verfahren gegen Ihren Mandanten hängig ist".

Der Bericht kam Grand in den falschen Hals: Er greife in "unzulässiger Weise" in seine Privatsphäre ein und habe die Persönlichkeitsrechte verletzt. Es habe "kein öffentliches Interesse" bestanden, die nicht präzisen Anschuldigungen des Nachtclubbetreibers in einem Fernsehbeitrag auszuschlachten. Der beanstandete Beitrag sei "unausgewogen, tendenziös und nicht objektiv" gewesen, monierte Grand und reichte am 9. Januar dieses Jahres bei der UBI Beschwerde ein.

"Sachgerechtigkeitsgebot und Sorgfaltspflicht verletzt"

Der jetzt veröffentlichte und begründete Entscheid heisst Grands Beschwerde gut. Der beanstandete Beitrag in der Nachrichtensendung "7 vor 7" habe die Programmbestimmungen verletzt. TeleBasel wird überdies aufgefordert, der Beschwerdeinstanz innert 60 Tagen seit Eröffnung dieses Entscheids Bericht über die getroffenen Vorkehren zu erstatten. Kernbegründung des Medien-Gerichts: Weil im Rotlichtmilieu-Beitrag "lediglich untergeordnete, wohl kaum strafrechtlich relevante Vorwürfe" gegen den Beschwerdeführer erhoben werden, seien auch die "Voraussetzungen für eine Nennung des Namens und der Ausstrahlung seines Bildes nicht gegeben". Von den "schwerwiegenden, gegebenenfalls wohl strafrechtlich relevanten Vorwürfen" sei im Beitrag nicht die Rede. Damit habe TeleBasel das "Sachgerechtigkeitsgebot" verletzt. Indem zudem "zentrale Fakten unerwähnt" blieben, habe der Sender auch journalistische Sorgfaltspflichten verletzt.

TeleBasel geht vor Bundesgericht

Wie Chefredaktor Willy Surbeck ("Ich stehe auch heute noch hinter dem Beitrag") gegenüber OnlineReports erklärte, wird TeleBasel den Entscheid der UBI "nicht akzeptieren" und ihn mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht anfechten. Zwar übe die Beschwerdeinstanz keine Strafjustiz. "Falls sich jedoch künftig Justizbehörden solchen Argumentationen der UBI anschliessen sollten, würde die Pressefreiheit in der Schweiz massiv eingeschränkt. Berichterstattung über Konfliktfälle an der Schnittstelle zwischen Chefbeamten und Privatwirtschaft wäre praktisch nicht mehr möglich."

Gründe dafür, Marcel Grand nicht mit Namen und Bild zu identifizieren, sieht Surbeck nicht: "Er ist eine öffentliche Person, weil er bereits früher in dieser Funktion mit seinem Bild im Basler Fernsehen aufgetreten ist." Zudem hätten Grand wie Senn im "Club 14" am fraglichen Abend "öffentlich und vor Zeugen ihre Meinungsverschiedenheiten miteinander ausgetragen". Somit habe "die Anonymität des Leiters der Basler Sittenpolizei seit dem 23. Oktober 2001 gar nicht mehr existiert".

Grand will sich zu seinem Auftrag im Nachtclub nicht äussern

Gegenüber OnlineReports zeigte sich Marcel Grand "erfreut" über das Urteil. Die Umstände des "Club 14"-Besuchs - der nach Grands Aussagen "zu fünft" erfolgte - bleiben somit schwierig zu klären. Weder mochte Grand seinen dienstlichen Auftrag zu konkretisieren, noch zur Einladung durch die "Happy Night"-Managerin Stellung nehmen: "Aus dienstlichen Gründen darf ich keine weitere Auskunft geben." Grand sagte einzig, es seien in jenem Stadtgebiet "Vorermittlungen getätigt" worden. Privat suche er nie Nachtlokale auf, schon gar nicht solche, mit denen er beruflich zu tun habe. Aufgrund des Entscheids sei "davon auszugehen", dass er Schadenersatzforderungen stellen werde.

Strafrechtlich oder personalrechtlich relevantes Verhalten konnte Grand nicht nachgewiesen werden. Dies ist das Fazit einer Untersuchung, die ein ehemaliger Strafgerichtspräsident im Auftrag des Polizeidepartements im Anschluss an Senns Beschwerde durchführte.

Schild erwägt Rotationssystem für sensible Fahdnungsbereiche

Allerdings kommt Grand intern auch nicht ungeschoren davon: In einem Brief an den "Club 14"-Chef zeigt Polizeidirektor Jörg Schild Ende März Verständnis dafür, dass Senn Grands Besuch in Begleitung der Konkurrenz als "Provokation" empfand. Und weiter: "Aufgrund der bestehenden Spannungen zwischen Ihnen und der Geschäftsführerin des 'Happy Night' einerseits und den diversen Kontakten zwischen Ihnen und dem Fahndungsdienst im Zusammenhang mit unbewilligten Tänzerinnen anderseits muss dieses Vorgehen von Herrn Grand als problematisch bezeichnet werden." Schild kündigte auch an, "selbstverständlich" Abläufe, Zuständigkeiten und Aufsichtspflichten zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen.

Auf Anfrage von OnlineReports erklärte Jörg Schild, das Vorgehen sei "augenscheinlich nicht sehr geschickt" gewesen. Es zeige sich hier einmal mehr, "dass Mitarbeitende der Polizei, die mit besonders exponierten Bereichen wie dem Rotlichtmillieu befasst sind, auch besonders umsichtig und zurückhaltend zu agieren haben". Deshalb habe er persönlich "den Auftrag erteilt, dass diesem Aspekt in der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden in verstärktem Masse Aufmerksamkeit geschenkt wird". Zudem wünscht Schild, "dass auch geprüft wird, ob sich in besonders heiklen Arbeitsgebieten nicht ein Rotationssystem bezüglich eingesetzten Mitarbeitenden aufdrängt".

"Club 14"-Angestelle erschossen

Mit welchen Mitteln im Rotlichtmilieu gefochten wird, wurde erst vor wenigen Wochen deutlich: Im "Club 14" wurde eine Angestellte erschossen und Senn selbst durch einen Schuss verletzt. Vom Täter fehlt jede Spur.

23. Mai 2002


Die Akteure im Rotlicht-Streit
Marcel Grand Hatte mit seiner Beschwerde zwar Erfolg. In seiner Funktion als Chef der Basel Sittenpolizei hätte er aber geschickt in die Offensive gehen müssen: In aller Öffentlichkeit einen Fehler eingestehen. Das wäre gut angekommen und hätte ihm Sympathie eingetragen.
Peter Senn Der Geschäftsführer des "Club 14" erhob in einer Beschwerde gegen Marcel Grand, mit dem er seit Jahren auf Kriegsfuss steht, schwerwiegende Vorwürfe. Eine Untersuchung ergab aber keine disziplinar- und strafrechtlichen Verfehlungen.
Willy Surbeck Der Chefredaktor von TeleBasel ist etwas ratlos: Er weiss aufgrund des UBI-Entscheids nicht richtig, worauf er seine Redaktion nun einschwören soll: Hände weg, wenn's heiss wird? Verwischen statt informieren? Verteidigt die Pressefreiheit.
Jörg Schild Hat sachgerecht von einer "Provokation" gesprochen und den Braten eines Image-Problems gerochen. Hat Grand zwar nicht offiziell ermahnt, erwägt aber ein Rotations-Prinzip an sensiblen Fahndungsstellen, was als strukturelle Mahnung verstanden werden kann.

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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
https://www.onlinereports.ch/fileadmin/templates/pics/gelesen.gif

Wer bildet was oder wen?

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Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

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