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![]() "Grosse Hoffnung": Gegner* der Zollfreistrasse
"Der Wurm in diesem Projekt lässt sich nicht heraus holen"Gegner der Zollfreistrasse moderat zuversichtlich vor Sondersitzung des Basler Grossen Rates Von Peter Knechtli Verschiedene Indizien stimmen die Gegner der umstrittenen Zollfreistrasse vor der Sondersitzung des Basler Grossen Rates vom kommenden Samstag optimistisch. Dies äusserten sie heute Donnerstag an einer Medienkonferenz - auch mit Unterstützung aus der deutschen Nachbarschaft. Martin Vosseler, bekanntester Gegner der geplanten Zollfreistrasse zwischen Lörrach und Weil, verdeutlichte seine "grosse Hoffnung auf kommenden Samstag" mit einer Metapher aus dem Tierreich: "Der Wurm in diesem Projekt lässt sich nicht heraus holen." Rund um dieses anerkanntermassen veraltete Bauprojekt über 740 Meter Schweizer Boden habe der ihm zu Grunde liegende Staatsvertrag aus dem Jahr 1977 eine "rechtsfreie Arena" geschaffen. Dieses zwischen Bern und Bonn geschlossene Paragrafenwerk sieht Neuverhandlungen vor, falls sich im Verlaufe der Zeit die Verhältnisse grundlegend änderten: "Ergeben sich bei der Durchführung des Vertrages erhebliche Schwierigkeiten oder ändern sich die bei seinem Abschluss bestehenden Verhältnisse wesentlich, werden die Vertragsstaaten auf Verlangen eines Vertragsstaates in Verhandlungen über eine angemessene Neuregelung eintreten."
* von links: Martin Vosseler (IG Auenpark), René Brigger (Anwalt), Tamara Wehrmüller (IG Auenpark), Dieter Stumpf (Koordinator), Cornelia Eitel (Stadträtin Lörrach) 10. März 2005
![]() "Herr Vosseler, wo ...?" Herr Vosseler, wo sind Sie gemeldet und wo zahlen Sie Steuern? Peter Feiner, Basel "Regierungsstellen haben den Rechtsstaat nicht befolgt" Warum heisst wohl das Gebiet "Schlipf"? Althergebrachte Orts- und Flurnamen erzählen natürlich unter anderem von geologischen Gegebenheiten. Die Bedeutung des Wortes Schlipf ist in unserer Gegend hinlänglich klar.
Im übrigen: Die gleichen Kreise, welche bezüglich dieses unnötigen Strassenbaus von der "Durchsetzung" des Rechtsstaates reden, haben beispielsweise gegen den parkplatzfreien Münsterplatz noch jede rechtliche, auch jede winkeladvokatische Möglichkeit wahrgenommen, um durchzusetzen, was ihren egoistischen Wünschen entsprochen hätte. Der Schutz eines kleinen Auenwaldes mitten in einem dichtbesiedelten Stadtgebiet beruht nicht auf egoistischen, sondern auf naturberücksichtigenden Gründen.
Schliesslich: Der Rechtsstaat gilt natürlich en détail auch dann, wenn es pressiert oder wenn man als "Regierung" oder als "Bauherr" irgend einen Baubeginnentscheid getroffen hat. Zuerst, und das ist inzwischen bundesgerichtlich geklärt, kommen alle Rechtsschritte zum Zug, und erst dann geht es darum, ob Irreversibles geschieht oder nicht. In Sachen "Schlipf" sind Unregelmässigkeiten, genauer: rechtsverhindernde Anmassungen durch Bauherr und Regierung vorgekommen. Man sollte keine falschen Geschichtchen über angebliche "Verhinderer" in die Welt setzen, wenn der Rechtsstaat durch Regierungsstellen nicht befolgt worden ist. Alois-Karl Hürlimann, Basel |
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