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Nicht bezogene Ergänzungsleistungen – Basler Regierung handeltDie Behörden sollen potenziell bezugsberechtigte Rentnerinnen und Rentner ermitteln und sie aktiv über ihren Anspruch informieren. Die erwarteten Mehrkosten betragen 4,6 Millionen Franken. Von Jan Amsler Viele AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner beziehen keine Ergänzungsleistungen, obwohl sie Anrecht darauf hätten. Eine Studie des Amts für Sozialbeiträge kam zum Schluss, dass in Basel-Stadt rund 30 Prozent der Berechtigten ihren Anspruch nicht geltend machen.
Zusätzliche 550 Personen sollen profitieren
Die Regierung rechnet durch diese Massnahme mit zusätzlichen 550 Bezügerinnen und Bezügern. Die Mehrkosten belaufen sich gemäss Mitteilung vom Dienstag auf 4,62 Millionen Franken. Davon würde der Bund 1,5 Millionen Franken übernehmen.
"Riesiger Unterschied"
Die Vorlage geht auf SP-Grossrätin Christine Keller zurück. Es war einer ihrer ersten Vorstösse nach ihrer Rückkehr ins Basler Kantonsparlament Anfang 2023. Sie zeigt sich gegenüber OnlineReports "glücklich" darüber, dass die Regierung bereits einen Umsetzungsvorschlag präsentiert. Als Anzug verlangt der Vorstoss formal nur ein "Prüfen und Berichten".
Mehrkosten "überschaubar": Christine Keller.
Keller hält die erwarteten Mehrkosten für "überschaubar", zumal die Ergänzungsleistungen bei den 550 Betroffenen "einen riesigen Unterschied machen".
Auch Sozialhilfe wird oft nicht bezogen
Dass Sozialleistungen nicht bezogen werden, ist auch in anderen Bereichen ein Thema. Untersuchungen haben bei der Sozialhilfe eine Nichtbezugs-Quote von rund 30 Prozent ergeben. Bei den Mietzinsbeiträgen lag sie bei 23 Prozent, bei den Prämienverbilligungen bei 19 Prozent. 19. November 2024
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Mehr Rechte – und mehr Druck |
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