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"Gegen das Departement entschieden": Sanitäter Nägelin im Einsatz*

Basler Berufs-Sanitäter Lorenz Nägelin zu Unrecht freigestellt

Die Personalrekurs-Kommission entschied gegen das Justiz- und Sicherheitsdepartement


Von Fabian Schwarzenbach


Die Freistellung des Basler Rettungssanitäters und SVP-Grossrats Lorenz Nägelin als Teamleiter bei der Sanität war nicht rechtens. Diesen Entscheid fällte die Personalrekurs-Kommission des Kantons Basel-Stadt. Damit ist klar: Regierungsrat Baschi Dürr (FDP) konnte keinen stichhaltigen Grund für die von ihm angestrebte Versetzung Nägelins vorlegen.


Die Anwältin Doris Vollenweider, die Nägelin vertritt, bestätigte auf Anfrage, "dass die Personalrekurs-Kommission gegen das Departement entschieden hat". Weiteres wollte die Anwältin nicht sagen. Nägelin selber war für OnlineReports nicht zu erreichen.

Der bekannte Basler Berufs-Sanitäter im Range eines Teamleiters war letzten Sommer durch das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) ohne öffentliche Angabe von Gründen fristlos freigestellt worden. Pikant: SVP-Grossrat Nägelin war zuvor in einer Regierungsrats-Ersatzwahl gegen den dann gewählten Sicherheitsdirektor Baschi Dürr angetreten.

Dürr will Begründung abwarten

Das Departement hat jetzt noch die Möglichkeit, gegen den Entscheid beim Appellationsgericht zu rekurrieren. Die Zeit drängt aber, da der Entscheid bereits letzte Woche gefallen ist. Laut Personalgesetz muss der Rekurs innert zehn Tagen angemeldet werden. Anschliessend bleiben nochmals dreissig Tage, um ihn zu begründen.

Das JSD gab sich heute Freitag gegenüber OnlineReports zugeknöpft. "Wir bestätigen, dass die Personalrekurs-Kommission zum Teamleiter in der Sanität einen Entscheid gefällt hat. Sobald die Begründung vorliegt, entscheiden die Parteien über das weitere Vorgehen", so die nichtssagende Auskunft von Mediensprecher Andreas Knuchel. Diese Formulierung ist interessant, denn Nägelin wie auch seine Anwältin werden kaum gegen einen Entscheid, der ihre Sicht komplett stützt, rekurrieren.

Wieder Rütteln an Stühlen

Mit dieser vorläufigen Niederlage des JSD vor der Personalrekurs-Kommission rütteln nun einige Sanitäter, die nicht öffentlich genannt werden möchten, wieder an den Stühlen der Verantwortlichen, allen voran an jenem des Leiter Rettung, Dominik Walliser. Die Geschäftsprüfungs-Kommission des Grossen Rates hatte Walliser im vergangenen Sommer bereits scharf kritisiert. Der Sicherheitsdirektor stellte sich aber klar hinter den obersten Retter.

Doch Walliser ist nicht der Einzige, dem die Niederlage vor der Rekurskommission zugeordnet wird: Einige Sanitäter glauben, dass Regierungsrat Dürr falsch beraten wurde, vor allem in Personalfragen. Sie fordern indirekt, dass die Rechtsabteilung des Departements mit Davide Donati an der Spitze und die Personalabteilung, beziehungsweise der Bereich "Services", geleitet von Marcel Allemann, Federn lassen müssen. Die beiden Abteilungsleiter sollen den negativen Entscheid sachlich zu verantworten haben.

Adäquater Job oder Abfindung

Grundsätzlich sind nach diesem Entscheid zwei Optionen offen: Das JSD als Anstellungsbehörde zieht den Entscheid an das Appellationsgericht weiter und versucht, ihn zu kippen. Andererseits tritt Nägelin seinen Dienst an der Hebelstrasse wieder an, was eher unwahrscheinlich ist, aber beim aktuell vorliegenden Entscheid nach Erlangen der Rechtskraft eigentlich geschehen müsste.

Allenfalls findet Baschi Dürr als weitere Variante eine Stelle, die Nägelins Fähigkeiten entspricht, und welche dieser auch annehmen kann. Die letzte Variante führt über das Geld: Konkret böte das JSD Nägelin eine gewisse Summe als Abfindung an und bringt ihn dazu, selber zu kündigen. Ist die Abfindung aber höher als 100'000 Franken, muss Dürr beim Regierungskollegium die Erlaubnis einholen.

 

* anlässlich eines Hochrisiko-Spiels des FC Basel im St. Jakob-Park

25. April 2014

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