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© Foto by VCS beider Basel
"Offensichtlich willkürlich": Rückbau-Objekt Rheinstrasse

Rheinstrasse-Rückbau: Baudirektion hat dem VCS das Recht verweigert

Jahrelange Verzögerung: Baselbieter Verfassungsgericht weist Kanton an, eine Verfügung zu erlassen


Von Peter Knechtli


Wenig schmeichelhaftes Urteil für den Rechtsdienst der Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD): Das kantonale Verfassungsgericht hat heute Mittwochnachmittg eine Rechtsverweigerungs-Beschwerde des VCS zum vertrödelten Ausbau der Rheinstrasse einstimming "teilweise gutgeheissen". Jetzt müssen Sabine Pegoraros Juristen gegen ihren Willen eine Verfügung erlassen.


Der Streit dreht sich einmal mehr um die Verkehrspolitik im Ergolztal zwischen Liestal und Augst und den Jahrzehnte langen Streit um Expressstrasse H2 (heute A22). Zentraler Bestandteil dieses fast eine halbe Milliarde Franken teuren Projekts und der integral dazu gehörenden Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVP) war das Versprechen von Regierung und Landrat an die Öffentlichkeit, dass – als Kompensation für die massiven ökologischen Eingriffe in die Ergolz-Ebene als Folge des Strassen-Neubaus – die vielbefahrene Rheinstrasse zwischen dem Prattler Kreisel und Liestal innert zwei Jahren nach Eröffnung der A22 rückgebaut wird.

Elemente des Rückbaus sind zahlreiche Veränderungen gegenüber dem heutigen Zustand – unter anderem eine Verengung von drei auf zwei Fahrbahnen von den Hülften bis zum Liestaler Schild-Areal, der Bau von Kreiseln und gar die Anlegung einer Allee, um die Wohnqualität in diesem verkehrsberuhigten Gebiet zu ermöglichen.

Letztes Jahr kam es zur Projekt-Korrektur

Inzwischen ist die neugebaute Express-Strasse seit Dezember 2013 längst im Betrieb – und schon wollten die Behörden des Kantons vom Rückbau der Rheinstrasse nichts mehr wissen. Mehr noch: Am 27. Februar 2014 – ein Jahr nach der A22-Eröffnung – kündigte die Bau- und Umweltschutzdirektion von Sabine Pegoraro (FDP) in einem Communiqué nebenbei an, die Umgestaltung der Rheinstrasse werde "nicht vorgezogen sondern soll, wie bisher vorgesehen, im Zeitraum 2022 bis 2027 realisiert werden". Begründung: Es ergäben sich an der Rheinstrasse nun "neue Möglichkeiten, die nun sorgfältig geprüft werden sollen". Die Idee sei, "dass sich neue Gewerbeareale entwickeln können".

Als ginge es um eine konzertierte Aktion, bildete sich auch eine aus Gewerbetreibenden im Projektraum "IG Rheinstrasse", die im Juni letzten Jahres eine Volksinitiative ankündigte, mit der auf der Rheinstrasse zwischen Liestal und Pratteln "eine dreispurige Ausweichroute im Falle einer Schliessung des Schönthal-Tunnels der A22 aufgrund eines Unfalls" erhalten werden soll. Als Regisseurin im Hintergrund wurde die Wirtschaftskammer Baselland vermutet, die jeweils heftig zur Wehr setzt, wenn es um politische Tricksereien gegen ihre Interessen geht.

Rechtsdienst verweigerte rekursfähige Verfügung

Nicht nur zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, die dem Bau der A22 unter dem Versprechen des Rheinstrasse-Rückbaus zugestimmt hatten, auch der Verkehrs-Club der Schweiz und seine Sektion beider Basel sahen sich durch den nach ihrer Meinung demokratisch nicht legitimierten Schachzug der Direktion Pegoraro verschaukelt.

Mit Datum vom 26. Mai 2014 reichte der VCS beim Baselbieter Kantonsgericht eine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung ein. Grund: Der Rechtsdienst der BUD hatte sich zuvor hartnäckig geweigert, dem VCS eine anfechtbare Verfügung für die (vom Kanton bestrittene) nachträgliche Projektänderung in Form der Sistierung des Rheinstrasse-Rückbaus auszustellen. Denn für die Beschwerdeführer ist der Bau der H2 "untrennbar mit dem Rückbau der Rheinstrasse verbunden. Das rechtskräftig bewilligte Gesamtprojekt ist nur als Ganzes überhaupt umweltverträglich". Die Bau- und Umweltschutzdirektion habe mit ihrer Sistierung des versprochenen Rückbaus "sachfremd, rechtsverletzend und offensichtlich willkürlich" gehandelt. Der VCS wollte die verweigerte Verfügung deshalb gerichtlich erstreiten – und er hatte heute damit Erfolg.

"Wie ein Betty Bossi-Rezept"

Einstimmig hiess das fünfköpfige als Verfassungsgericht amtierende Gremium heute Mittwochnachmittag die Beschwerde teilweise gut: "Da liegt eine Rechtsverweigerung vor", erklärte der Vorsitzende Beat Walther. Das Gericht wies die Bau- und Umweltschutzdirektion an, den Beschwerdeführern eine rekursfähige Verfügung auszustellen. Referent Stefan Schulthess begründete seinen Antrag auf teilweise Gutheissung der Beschwerde mit einem Leiturteil des Kantonsgerichts vom 3. Februar 2010 in einem ähnlich gelagerten Fall.

Das Gericht argumentierte in der öffentlichen Beratung "streng, etwas puristisch" und vor allem formaljuristisch. Aber "letztlich ist es ein klarer Fall", so der Vorsitzende Walther, "... wie ein Betty Bossi-Rezept", ergänzte der referierende Richter. Die Parteien wurden nicht nochmals angehört. Anders als es die Beschwerdeführer beantragt hatten, äusserten sich die Richter nicht materiell, auch nicht zur Forderung, die Regierung materiell über die Beschwerde entscheiden zu lassen. Die Baudirektion wurde somit nicht angewiesen, nun den Rückbau der Rheinstrasse wie versprochen zu vollziehen, wie es die Beschwerde verlangt hatte. Diese Forderung müsste auf anderen juristischen Wegen erstritten werden.

Beschwerdeführer nicht wirklich glücklich

Richtig glücklich zeigten sich Stephanie Fuchs (Bild), die Geschäftsführerin des VCS beider Basel, und ihr Anwalt Martin Pestalozzi nach der Urteilsverkündigung deshalb nicht. Denn die Baudirektion kann nun zwar eine Verfügung ausstellen, aber beispielsweise im Rekursfall entscheiden, die massive Verzögerung des Rückbaus stelle gar keine Sistierung dar – womit wiederum langwierige Rechtswege beschritten werden müssen, was der Baudirektion und ihren Juristen nur recht sein kann.

Der erfahrene Umwelt-Jurist Pestalozzi und die Rückbau-Befürworter des VCS werden sich somit noch einige Kniffe überlegen müssen, wenn sie noch vor dem Jahr 2027 zum Ziel kommen wollen. Es sei denn, der ökologisch orientierte Teil des politischen Lebens erwache aus seinem Dornröschenschlaf und beginne Druck aufzusetzen gegen Tendenzen, die an Willkür erinnern und dem Baselbiet in ausserkantonalen Medien bereits das Bild eines "Bananenkantons" abgeben.

10. Juni 2015

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"Unlautere Aussagen"

Riesiges Dankeschön an den VCS und rote Karte an die Baudirektion BL. Hatte schon das Gefühl, dass wir in der Anarchie angekommen sind, wo Behörden ungestraft tun und lassen was sie wollen. Aber gerade um die unsägliche Geschichte Rheinstrasse wurde von Befürwortern des Umfahrungstunnels schon immer mit unlauteren Aussagen operiert.


Ruedi Basler, Liestal



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Das Comité gibt die Plakette und das Motto der Basler Fasnacht 2025 bekannt: "Syg wie de wottsch".

Das "Amt für Wald beider Basel" heisst neu "Amt für Wald und Wild beider Basel".

Die Baselbieter Regierung hat den Verein "Repair Café Binningen-Bottmingen" mit dem mit 8000 Franken dotierten Freiwilligenpreis 2024 ausgezeichnet.

Der Basler Stern 2024 geht
an den "Floss"-Kapitän
Tino Krattiger für seine Pionierarbeit im Bereich Kultur und Stadtleben sowie für sein Engagement für die Aufwertung der Rheingasse. 

Das Drum'n'Bass-Produzentenduo QZB gewinnt den Basler Pop-Preis 2024 und erhält die mit
20'000 Franken dotierte Förderung und Auszeichnung des Musikbüro Basel.

Basel-Stadt
braucht einen neuen IT-Chef: Der jetzige Dienststellen-Leiter Mario Magnanelli verlässt den Posten per Ende Mai 2025.

Die Jungen Grünliberalen beider Basel haben Timon Bischofberger neben Eileen Fischer ins Co-Präsidium gewählt.

Die Architektin und Stadtentwicklerin Barbara Buser erhält den Basler Kulturpreis 2024.

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