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"Es ist ein Behördenentscheid": Wohnsitzstreiterin Petra Studer

Laufentaler FDP-Politikerin wird in Laufen zwangsabgemeldet

Landrätin Petra Studer, Peter Malamas rechte Hand, soll ihren Hauptwohnsitz in Basel und nicht in Laufen haben


Von Peter Knechtli


Für die Laufener FDP-Landrätin Petra Studer wird es eng: Nach Informationen von OnlineReports hat der Stadtrat die frühere Kollegin diese Woche zum zweiten Mal zwangsabgemeldet. Grund: Ihr Hauptwohnsitz sei nicht Laufen, sondern Basel. Das Landrats-Mandat wackelt.


Das Thema ist brisant: Offiziell wohnt die Freisinnige Petra Studer (35) in Laufen. Dort gehörte sie einige Zeit auch den Stadtrat (Exekutive) an. Dieser Wohnsitz ermöglicht ihr das Landratsmandat, in das sie im Juni letzten Jahres für die zurücktretende Juliana Nufer nachgerückt war. Offiziell gab sie letztes Jahr der "Basler Zeitung" an, sie habe sich ein Zimmer in der Wohnung einer Freundin an der Hauptstrasse in Laufen gemietet.

Das Appartement an der Altkircherstrasse

Doch innerhalb der Laufener Behörden – und darüber hinaus – herrscht der Eindruck vor, es handle sich dabei um einen Pro-forma-Wohnsitz. Der rechtlich verbindliche und tatsächliche Lebensmittelpunkt der Politologin seine eine Viereinhalb-Zimmer-Wohnung an der Altkircherstrasse in Basel, wo auch etwas weniger günstige steuerliche Verhältnisse herrschen. Nachvollziehbar: Petra Studer, frühere stellvertretende Leiterin "Fraktion und Politik der FDP Schweiz", ist seit zwei Jahren als rechte Hand beim Basler Gewerbedirektor und FdP-Nationalrat Peter Malama angestellt.

Das Problem: Mit einem Hauptwohnsitz Basel-Stadt müsste Petra Studer ihr Landratsmandat abgeben. Der Zweite Landschreiber Alex Achermann zu OnlineReports. "Wenn Frau Studer nicht mehr Wohnsitz im Kanton Baselland hat, kann sie dem Landrat nicht mehr angehören. Die Wohnsitzpflicht ist Voraussetzung für die Ausübung eines kantonalen politischen Mandats." Der Landeskanzlei sei "keine andere Information bekannt, als dass Frau Studer im Wahlkreis Laufen Wohnsitz hat. Und so lange ein Wohnsitz-Feststellungsverfahren nicht rechtsgültig einen ausserkantonalen Wohnsitz ermittelt hat, ist die Voraussetzung zur Ausübung des Amtes gegeben".

Stadtpräsidentin will "Rechtsgleichheit für alle"

Schon letzten August hatte der Laufener Stadtrat die Akte "Wohnsitz" seiner ehemaligen Kollegin auf der Traktandenliste. Schon damals verfügte er, Petra Studer per 1. September 2009 aus dem Einwohnerregister der Stadt Laufen zu löschen. Zu diesem Schritt kam es, nachdem Petra Studer damals der Aufforderung des Stadtrates, sich abzumelden, keine Folge geleistet hatte.

Nach Informationen von OnlineReports bestätigte der Stadtrat vorgestern Montag seinen früheren Entscheid in einem Beschwerdeverfahren. Stadtpräsidentin Brigitte Bos (CVP), die beim jüngsten Entscheid in den Ausstand getreten war, zu OnlineReports: "Ich möchte dazu keine Stellung nehmen. Für mich ist aber wichtig, dass wir die Rechtsgleichheit für alle Bürgerinnen und Bürger gewähren."

Was meint Basel-Stadt?

Auf Anfrage erklärte Stadtverwalter Martin Duthaler gegenüber OnlineReports, der beschwerdefähige Entscheid werde unter anderem sowohl dem bei Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement angesiedelten Einwohneramt wie auch der Baselbieter Landeskanzlei mitgeteilt.

Wie das Basler Einwohneramt auf den Wohnsitz-Entscheid aus Laufen reagiert und ob sich Basel-Stadt über den allfälligen Zuzug einer neuen Steuerzahlerin freut, war noch nicht in Erfahrung zu bringen: Amtsleiter Fritz Schütz war heute Mittwochmorgen noch nicht im Besitz der Laufener Stadtrats-Verfügung. Zunächst aber, so Schütz weiter, werde "sauber abgeklärt", ob sich Petra Studer "dauernd" in Basel aufhalte. Falls dies zutreffe, werde sie "zur Anmeldung vorgeladen". Sofern sie sich nach Feststellen des Wohnsitzes in Basel nicht melde, würde sie "allenfalls polizeilich vorgeführt". Laut Schütz ist es "allerdings nicht verboten, in Basel eine Wohnung zu haben", ohne gleich in dieser Stadt wohnsitzpflichtig zu werden (vgl. Kasten unten).

Auf die OnlineReports-Fragen, ob sie den Entscheid beim Regierungsrat anfechten und ob sie am Landrats-Mandat festhalten werde, war von Petra Studer nichts Substanzielles zu erfahren: Sie habe vom Entscheid noch keine Kenntnis und könne deshalb noch nicht Stellung nehmen.

Eine umstrittene Päckli-Politik

Im Laufental wird das Petra Studers hartnäckige Laufener Wohnsitz-Deklaration mit einigem Stirnrunzeln verfolgt. In Erinnerung ist noch ein politisches "Päckli" (so eine prominente Laufentaler Stimme zu OnlineReports), das Studer vor den letzten Stadtratswahlen mit der damaligen Landrätin Juliana Nufer geschnürt haben soll: Studer liess sich als Bisherige – wie Lilly Kuonen – doppelt auf der FDP-Liste aufführen und wurde prompt gewählt. Nicht gewählt wurde dagegen Juliana Nufer, wodurch die Freisinnigen nur noch mit zwei Sitzen im siebenköpfigen Stadtrat vertreten waren.

Ende Juni letzten Jahres kam es zum eleganten Tauschgeschäft der beiden Polit-Frauen, beide Vorstandsmitglieder der FDP Laufen: Studer demissionierte als Stadträtin und liess Nufer nachrücken, während Nufer als Landrätin zurücktrat und Studer ihren Sitz im Kantonsparlament überliess. Solche Klimmzüge "werden vom Volk bemerkt und nicht goutiert", meinte die Quelle weiter. Nicht von allen goutiert wurde auch, dass sich Petra Studer zumutete, in Bern Wochenaufenthalterin und gleichzeitig als Laufener Stadträtin für die öffentliche Sicherheit zuständig zu sein.

Ob der jüngste Entscheid unter den verbliebenen sechs Stadtrats-Mitgliedern – darunter auch Juliana Nufer – einstimmig gefällt worden sei, wollte Duthaler nicht sagen: "Es ist ein Behördenentscheid."

21. April 2010

Weiterführende Links:


Schwierige Wohnsitz-Ermittlung

Fritz Schütz, der Leiter des Basler Einwohneramtes, sagte zu OnlineReports, es sei für die Einwohnerkontrollen zuweilen "sehr schwierig", eine durch den Lebensmittelpunkt begründete Wohnsitzpflicht nachzuweisen, wenn zwei oder mehrere Domizile vorhanden sind. Dabei sei die Grösse der Wohnung – im Fall Petra Studer jene in Basel – nicht das entscheidende Kriterium. Mitentscheidend seien, um bei diesem Fall zu bleiben, "weitere Anhaltspunkte". Beispielsweise, ob sie in mehreren Vereinen in Laufen aktiv mitwirkt, ob sie am Markt gesehen werde, ob auch persönliche Verbindungen oder der Wohnsitz der Eltern einen Lebensmittelpunkt in Laufen begründen könnten.


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