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![]() "Nur auf dem Papier bestanden": Angeschuldigter Regierungsrat Weber (Mitte)
ZAK-Prozess: Thomas Weber schwieg, der Zeuge sprudelteIm Strafverfahren wegen ungetreuer Amtsführung fordert der Staatsanwalt zwölf Monate bedingt für den Baselbieter Regierungsrat Von Peter Knechtli Eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verlangt der Staatsanwalt für den Baselbieter Volkswirtschaftsdirektor Thomas Weber (SVP). Ihm wird ungetreue Amtsführung vorgeworfen. Ein geladener Zeuge belastete die Wirtschaftskammer Baselland als damalige Betreiberin der "Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrollstelle" (ZAK) schwer. Lachend und scheinbar gut gelaunt schritt der Baselbieter Regierungsrat Thomas Weber heute Mittwochmorgen an Krücken der Türe des Strafjustizzentrums in Muttenz entgegen. Eine Sportverletzung hatte 2019 sein rechtes Bein ramponiert. "Ich sage nichts", reagierte er auf Reporterfragen. Er kam als Angeklagter.
So habe die 2007 gegründete "Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle" kein eigenes Personal beschäftigt und habe "nur auf dem Papier" bestanden. Alle Kontroll-Aktivitäten seien über der Wirtschaftskammer nahestehende Einheiten abgewickelt worden. Auf diese Weise habe man "Margen erzielen" können, was das Ziel gewesen sei: "Es ging primär darum, Geld zu verdienen."
Anhand zahlreicher Beispiele schilderte der Jurist und frühere Insider Rohrer ein Abhängigkeits-System, das darin bestanden haben soll: Weber soll als Gegenleistung für seine Wahlkampf-Unterstützung durch die Wirtschaftskammer sozusagen als politisches Schmiermittel für das Durchwinken der finanziell attraktiven Auftragsvergabe an die ZAK durch die politischen Instanzen wirken. 2. Juni 2021
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amtlichen "Wochenblatt" |
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