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"Will nicht vom Staat abhängig sein": IV-beziehender Steuerzahler Bergmann

Arbeitender IV-Bezüger in der Basler Steuerfalle

Selbstständigerwerbender muss IV-Ergänzungsleistungen beantragen, um seine Steuern bezahlen zu können


Von Peter Knechtli


Arbeit soll sich lohnen, propagieren Parteien aller Couleur. Doch das Beispiel eines selbstständig erwerbenden Teil-IV-Bezügers belegt, dass die alltägliche Praxis der Basler Steuerpolitik genau dieses Ziel torpediert. Obschon er nach wie vor arbeitet, sieht er sich nun gezwungen, sich für den Bezug von Ergänzungsleistungen anzumelden, damit er die Steuern bezahlen kann. Der Amtsschimmel wiehert.


Ein bedrückendes Gefühl befällt David Bergmann* bereits, als er den Briefumschlag öffnet, der die Steuerrechnung enthält: Für den teilinvaliden Selbstständigerwerbenden ist es unmöglich, dem Fiskus den geschuldeten Betrag von 3'000 Franken auf einmal zu begleichen.

Psychische Erkrankung versteckt

Seit Jahren schlägt er sich als so genannter "Working poor" frei erwerbend in der Medienbranche durch: Zu Beginn der neunziger Jahre wählte er den Weg in die Selbständigkeit, um einerseits seinen lange gehegten Wunsch nach beruflicher Veränderung zu erfüllen und andererseits seine immer manifester werdende psychische Erkrankung vor seinem Umfeld verstecken zu können.

Auf Anraten seiner Psychologin, bei der er eine Langzeittherapie absolviert, liess er sich nach Jahren davon überzeugen, eine Invalidenrente zu beantragen. Nach zweijähriger Bearbeitungszeit erhielt Bergmann 2004 eine bescheidene halbe IV-Rente von derzeit 1'000 Franken monatlich zugesprochen, da er über keine Pensionskasse verfügt. Sein Hausarzt sagte ihm damals offen ins Gesicht: "Vor ein paar Jahren hätten Sie bei Ihrem Krankheitsbild noch eine volle Rente erhalten." Aus eigener Kraft erwirtschaftet Bergmann durchschnittlich 1'500 Franken netto monatlich, was folglich ein Nettoeinkommen von 2'500 Franken ergibt. Folge: Er muss seinen Lebensunterhat äusserst knapp kalkulieren.

Bürokratisches Verwaltungsverfahren

Um seinen fiskalischen Verpflichtungen nachzukommen - nach Abzug von Guthaben geht es um einen geschuldeten Betrag von rund 2'400 Franken -, reicht er bei der Basler Steuerverwaltung ein schriftliches Gesuch ein, um die verbliebene Steuerschuld aus dem Jahr 2005 in acht monatlichen Raten zu 300 Franken abbezahlen zu können. Wenige Tage darauf erhält Bergmann von der Steuerbehörde ein Formular, das ihn auffordert, seine Ausgaben zu deklarieren und Kopien seines Mietvertrages, des aktuellen Krankenkassenausweises und seiner Einnahmen einzureichen.

Wahrheitsgetreu füllt Bergmann das Formular aus, wobei er bei den Lebensunterhaltskosten den offiziellen Freibetrag für Ergänzungsleistungen zur IV von knapp 1'500 Franken monatlich pro Einzelperson einsetzt. Unter dem Strich verbleiben ihm somit weniger als 300 Franken monatlich, die er zur Abzahlung der Steuerschulden verwenden kann. Nicht berücksichtigt ist dabei die regelmässige finanzielle Unterstützung seiner chronisch-kranken Freundin. Da die beiden jedoch nicht zusammenleben, kann Bergmann diese Beträge nirgends in Abzug bringen.

Sozialhilfe-Minimum als Massstab

Die Antwort der Steuerbehörde erfolgt prompt und schroff: "Ihrem Zahlungsfristgesuch haben wir nicht in der von Ihnen vorgeschlagenen Weise entsprechen können." Ihm verbleibe ja noch ein Budgetfreibetrag von 347 Franken, zusätzlich könne er 278 Franken an die laufenden Steuern bezahlen. Grund der Berechnungs-Diskrepanz: Die Steuerverwaltung geht bei den Lebenshaltungskosten nur gerade vom Sozialhilfe-Minimum aus, das für eine Einzelperson 970 Franken im Monat beträgt.

Schweren Herzens unterschrieb Bergmann die separat versandte Zahlungsverpflichtung, wonach er monatlich 402.20 Franken bezahlen muss, um die Steuerschuld zu tilgen. Er wird nun den Gürtel noch enger schnallen müssen als vorher. Der bescheidene Betrag, den er für Notfälle wie Zahnarzthonorare oder Krankheit mühsam zusammengespart hat, fliesst nun in die Ratenzahlungen. Bergmann resigniert: "Ich werde nun wohl trotzdem Ergänzungsleistungen zur IV beim Kanton beantragen müssen, damit ich die Steuern bezahlen kann."

Geringverdiener schlechter gestellt als Sozialhilfebezüger

Falls seinem Gesuch beim Amt für Sozialbeiträge stattgegeben würde, fände also im Prinzip eine blosse Geldverschiebung vom Wirtschafts- und Sozialdepartement (WSD) zum Finanzdepartement statt. Denn die IV-Ergänzungsleistungen würden vom WSD bezahlt, wogegen für die Steuern das Finanzdepartement zuständig ist. Konkret: Die unflexible Politik der Steuerverwaltung führt auf direktem Weg zu einer Belastung von Ralph Lewins Sozialkasse.

Zur Präzisierung: Bergmann wollte bloss seine Steuerrechnung in acht statt sechs Raten begleichen. Selbstverständlich nimmt er dafür die Zinsbelastung in Kauf. Für die Staatskasse bedeutete dies lediglich, 600 Franken zwei Monate später zu erhalten. Zum Vergleich: Das Gesuch um Ratenzahlung hat die Steuerverwaltung zu nicht weniger als insgesamt vier Schreiben veranlasst, welche den Kanton grob geschätzt mit rund 200 Franken belasten.

Mit Sozialhilfe bliebe mehr Geld übrig

Würde Bergmann zusätzlich zu den Ergänzungsleistungen die Sozialhilfe beanspruchen, bekäme er vom Staat knapp 2'000 Franken pro Monat. Ausserdem müsste er weder Krankenkassenprämien noch Selbstbehalte oder Steuern bezahlen. Auch Zahnarztbesuche würden ihm zusätzlich vergütet. Unter dem Strich verbliebe ihm wesentlich mehr Geld zur freien Verfügung als unter den jetzigen Bedingungen. Für Bergmann ist dies allerdings keine Alternative. Denn er will der Allgemeinheit nicht zur Last fallen: "Meine Unabhängigkeit ist mir mehr Wert, ich will nicht auf den Staat angewiesen sein."

Im Kanton Basel-Stadt beginnt der Steuerpflicht für Einzelpersonen bereits ab einem steuerbaren Nettoeinkommen von 11'000 Franken. Davon betroffen sind vor allem Auszubildende, Selbständigerwerbende oder Leute, die einem Nebenverdienst nachgehen. Wer kann davon schon leben?

 

 

*Name von der Redaktion geändert

9. Mai 2007


"Politik hat Armutsfalle erkannt"

OnlineReports bat die Basler Sozialpolitikerin Christine Keller, Präsidentin der SP-Grossratsfraktion, um einen kurzen Kommentar zum hier geschilderten Steuerfalle-Fall:

"Ein Einzelfall ist ohne genaue Aktenkenntnis schwer zu beurteilen. Das mangelnde Entgegenkommen der -Steuerverwaltung erstaunt "vom Schiff aus gesehen" schon. Herr Bergmann sollte meines Erachtens ein Erlassgesuch stellen. Politisch gesehen zeigt sein Fall exemplarisch, dass die Steuerpflicht in Basel viel zu tief einsetzt. Darum habe ich die Motion für die Steuerfreiheit des Existenzminimums eingereicht. Sie soll demnächst umgesetzt werden.

Das Problem der manchmal fehlenden Anreize für Aufnahme oder Fortführung einer Erwerbstätigkeit im Sozial- und Steuersystem, der sogenannten Armutsfallen, hat die Politik erkannt. Regierung und Verwaltung sind am Ball; im Politikplan der Regierung ist dem Thema ein Kapitel mit Zielen und Massnahmen gewidmet."


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"Herr Friedlin lehnt sich etwas weit aus dem Fenster"

Auch andere Kantone besteuern Minimaleinkommen, die zum Bezug von Ergänzungsleistungen berechtigen. Das böse Wort vom unerwünschten "Gratisbürger" stammt aber von bürgerlichen, auch liberalen, Politikern. Herr Friedlin lehnt sich daher etwas weit zum Fenster hinaus, wenn er auch hier die Schuld bei der rot-grünen Basler Regierung sieht. Von dieser Regierung darf man allerdings erwarten, in diesem Bereich etwas zu unternehmen.


Urs Engler, Bettingen




"Die Liberalen waren gegen die Steuerbefreiung des Existenzminimums"

Herr Friedlin hat schon recht, wenn er die Besteuerung des Existenzminimums kritisiert. Er muss aber auch erwähnen, wer sich immer wieder gegen die Steuerbefreiung des Existenzminimums wendet: Im Oktober 2004 wurde von Christine Keller (SP) und Konsorten im Grossen Rat die Motion für ein steuerfreies Existenzminimum eingereicht. Gegen die Überweisung an den Regierungsrat zur Prüfung wandte sich einzig die Partei von Herrn Friedlin, die LDP. Die Regierung - noch mit bürgerlicher Mehrheit - wollte die Motion nur als unverbindlichen Anzug übernehmen. Darauf wurde die Motion am 16. März 2005 im Wesentlichen mit den Stimmen von SP und Grünem Bündnis zur bindenden Umsetzung an die Regierung überwiesen. Dies gegen die Stimmen aller bürgerlichen Parteien, darunter auch wieder der LDP.

Auch das Problem der Armutsfalle wurde schon länger erkannt. Sibylle Schürch (SP) und Konsorten verlangen in einem im Mai 2005 überwiesenen Anzug unter Anderem, dass die Berechnungsgrundlagen für Sozialleistungen zu vereinheitlichen seien, damit betroffene Menschen nicht länger in der Armutsfalle gefangen bleiben.

Der abenteuerliche Schluss von Herrn Friedlin, dass gewisse Teile der Politik das Recht verwirkt hätten, den Staat zu führen, fällt auf seine Partei, die LDP, und ihre politischen Freunde zurück. Denn nur die SP hat sich aktiv um die Lösung dieser Probleme bemüht, meist gegen den Widerstand von LDP, SVP, FDP und CVP.


Philippe Macherel, Grossrat SP, Basel




"Menschen müssen sich die Butter vom Brot absparen"

David Bergmann ist kein Einzelfall. In 17 Jahren Tätigkeit als Sozialarbeiter in der Region Basel begegneten mir Menschen, die zum Teil buchstäblich die Butter vom Brot sparten, um als IV-Bezüger die Steuerrechnung bezahlen zu können. Ich halte es für skandalös und volkswirtschaftlich für unsinnig, dass steuerfinanzierte Sozialleistungen wie Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen zur Begleichung der Steuerrechung herangezogen werden.

Herrn Bergmann möchte ich empfehlen, sich an eine Beratungsstelle wie beispielsweise die PSAG (Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft) oder PROCAP zu wenden, um eine Lösung für seine Finanzprobleme finden zu können.


Niels Brudy, Diplom-Sozialarbeiter (FH), Saint Louis




"Schuld an der Misere sind unsere Politiker"

Der beschriebene Fall ist schon fast typisch für die "gesetzliche Armutsfalle". Nicht nur die Steuerbehörde, sondern auch das RAV und die Sozialhilfe stellen solche "Fallen". So wurde einer Sozialhilfeempfängerin nach ihrem Schritt in die Selbständigkeit die Sozialhilfe eingefordert und diese dadurch in den Konkurs, sprich zurück in die Sozialhilfe getrieben. Ein anderes Beispiel: Das vom RAV angebotene Programm zum Eintritt in die berufliche Selbständigkeit dauert gerade mal sechs Monate - wo jeder Ökonom weiss, dass eine Geschäftsgründung bis zur Konsolidierung drei bis sechs Jahre dauert. Wer es unter solchen Bedingungen schafft, aus der Arbeitslosigkeit, der Armut oder IV in die Selbständigkeit zu kommen, ist ein wahrer Könner und Überlebenskünstler.

Schuld an der Misere sind aber nicht die Sozialwerke und die Steuerbehörde, sondern unsere Politiker, die die entsprechenden Gesetze und Verordnungen erlassen haben bzw. dringende Korrekturen stur verhindern. Die Sozialwerke selber stöhnen unter diesen unsäglichen Erlassen.

Der neu gegründete Förderverein neustarter.net wurde aus dieser Problematik heraus von Betroffenen gegründet. Er will als Lobbyist eine Stimme sein für die kleinen Selbständigen, die am meisten unter den Vorschriften und Gesetzen leiden. Im Patronat des Vereins sitzen Politiker und Persönlichkeiten von Links bis Rechts, die erkannt haben, dass unsere Wirtschaft und unser Wohlstand von den 80 Prozent Mikrounternehmen lebt, die oft am Rande der Existenz stehen - und weder jammern noch klagen, sondern das Erwerbsleben in eigene Hände genommen haben.

Wer sich als Neustarter oder Unterstützer für den Förderverein interessiert, findet die aktuellen Infos unter www.neustarter.net.


Daniel Kobell, Vizepräsident neustarter.net, Basel




"Sind damit die Probleme Herrn Bergmanns gelöst?"

Bahnbrechend, der Kommentar der sozialistischen Fraktionspräsidentin: "Im Politikplan der Regierung ist dem Thema ein Kapitel mit Zielen und Massnahmen gewidmet." Das löst - klar sozial - die akuten Probleme Herrn Bergmanns, keine Frage! Anno 2000 übrigens wurde beim Basler Verfassungsrat eine Petition zur integralen Abgaben- und Steuerbefreiung des Existenzminimums deponiert. Offenkundig mochte sich aber das erlauchte Gremium nicht mit derart völlig Profanem befassen - das Verbot der Kernkraft war weit wichtiger!

Der weltweit einmalige Unsinn, das Existenzminimum mit Steuern zu belegen und dadurch den Gang zur Sozialhilfe geradezu zu forcieren, weil er erheblich lukrativer ist, als zu 2'500 Franken brutto pro Monat einer Arbeit in der Privatwirtschaft nachzugehen und dem Staat dadurch Unterstützungsleistungen von x zehntausend Franken pro Jahr zu ersparen, beweist, dass die Basler Politik mehrheitlich das Recht verwirkt hat, diesen Staat zu führen!


Patric C. Friedlin, Basel



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Veranstaltungs-Hinweis

 

Ein zärtlicher Irrsinn

Nach achtjähriger Abwesenheit kehrt Avery Sutton mit seiner Verlobten Gillian zu seiner Familie zurück. Was von da an passiert, muss man gesehen haben.

Mit "37 Ansichtskarten" von Michael McKeever winkt den Zuschauerinnen und Zuschauern eine zauberhaft schwarze Komödie mit berührenden Momenten und angenehmer Unterhaltung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Vorverkauf hier:
www.theater-rampenlicht.ch

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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

RückSpiegel


Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

Das Regionaljournal Basel und die bz berichten über die Bohrpläne der Schweizer Salinen im Röserental und beziehen sich dabei auf OnlineReports.

Weitere RückSpiegel

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In einem Satz


Der Baselbieter Regierungsrat hat Raphael Giossi zum Nachfolger des langjährigen kantonalen Bieneninspektors Marcel Strub gewählt.

Cyril Bleisch übernimmt bei den Jungfreisinnigen Baselland das Präsidium von Lucio Sansano.

Die Basler Sozialdemokraten haben die SP queer Basel-Stadt gegründet und als neues Organ in den Statuten der Partei verankert.

Eiskunstläuferin Kimmy Repond und Wasserfahrer Adrian Rudin sind Basler Sportlerin beziehungsweise Basler Sportler des Jahres.

Jean-Luc Nordmann übergibt das Präsidium der Stiftung Tierpark Weihermätteli per 1. Januar 2024 an Martin Thommen.

Iris Graf steigt von der Projektleiterin und akademischen Mitarbeiterin der Baselbieter Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Leiterin auf.  

Sonja Kuhn,
ehemalige Co-Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Stadt, ist neu Präsidentin der SRG Region Basel.

Florian Nagar-Hak und Saskia Bolz übernehmen die Leitung des Gesundheitszentrums Laufen, das zum Kantonsspital Baselland gehört.

Mohamed Almusibli übernimmt ab März 2024 die Direktion der Kunsthalle Basel von Elena Filipovic.

Marilena Baiatu ist neue Kommunikationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft im Kanton Baselland und ersetzt Thomas Lyssy, der Ende November pensioniert wird.

 

Mitte-Landrat Simon Oberbeck folgt am 1. August 2024 als Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrtund Hafenwirtschaft auf André Auderset.

Die Junge SVP Basel-Stadt hat Demi Hablützel (25) einstimmig für zwei weitere Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

Der mit 50'000 Franken dotierte Walder-Preis geht dieses Jahr an Konrad Knüsel, den Präsidenten des Vernetzungsprojekts Rodersdorf und des Naturschutzvereins Therwil.

Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).