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Strafprozessordnung: Überraschte Befürworter machen mobilEin überparteiliches Ja-Komitee wirbt für die Regierungs-Aufsicht über die künftige Baselbieter Staatsanwaltschaft Von Peter Knechtli Was anfänglich als lendenlahme Routine-Abstimmung erschien, erhält überraschende Dynamik: Im Baselbiet trommelte heute Mittwoch ein in aller Eile gebildetes Komitee die Medien zusammen, um seine Unterstützung des Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Strafprozessordnung zu dokumentieren. Bis vor wenigen Wochen schien die abstrakte Materie die Gemüter nicht zu bewegen. Es geht um das kantonale Einführungsgesetz zur eidgenössischen Strafprozessordnung. In der Regel brauchen Politiker und Parteien um solche "Einführungsgesetze" in Volksabstimmungen keinen Finger zu krümmen, weil die Annahme so sicher ist wie das Amen in der Kirche.
* von links: Thomas de Courten, Elisabeth Schneider-Schneiter, Hanspeter Frey 6. Mai 2009
"Herr de Courten sollte eigentlich wissen ..." Als interessierter Stimmbürger frage ich mich, einmal mehr, ob Herr de Courten seine Hausaufgaben als Landrat gemacht hat oder eher nicht. Einen unabhängigen Staatsanwaltschaftsrat bezeichnet er als "kurlige Konstruktion" die "nur neue Probleme und zusätzliche Kosten" verursache. Herr de Courten weiss oder sollte es eigentlich wissen, dass auch die Regierungsaufsicht nicht durch diese Exekutive wahrgenommen wird, sondern durch eine noch zu bildende spezielle Kommission bzw. Aufsichtsorgan. Ja glaubt er denn diese neue Aufsicht sei keine "kurlige Konstruktion" und koste nichts?
Die jetzige Regelung mit der kantonsgerichtlichen Aufsicht ist eingespielt und erfordert keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen. Alles andere ist nicht kostenneutral, ebenso wenig wie der noch zu wählende Erste Staatsanwalt, der dann sicher noch eine Stabsstelle etc. usw. benötigt, was alles in allem zusätzlich mit zirka einer halben Million Franken zu Buche schlägt.
Die SVP schaut ja angeblich nicht nur auf das Wohl des Bürgers, sondern auch auf haushälterischen Umgang mit öffentlichen Geldern. Herr de Courten macht mit seinen unausgegorenen Ideen das Gegenteil. Und was soll ich von den Aussagen von Frau Elisabeth Schneider, meines Wissens Juristin, halten, die an der Medienkonferenz "Probleme mit der richterlichen Unabhängigkeit der bisherigen Aufsicht" monierte, diese aber auf Nachfrage von Medienvertretern nicht konkretisieren konnte? Das sind verbale Nonvaleurs anstelle von Fakten, die Frau Schneider da äussert. Zweimal Nein auf dem Stimmzettel ist meine Antwort auf diese Vorlage. Albert Augustin, Gelterkinden "Zumindest Justiz nimmt Ausstandsregeln sehr ernst" Wenn Herr de Courten eine Aufsicht des Kantonsgerichts über die neue Staatsanwaltschaft ablehnt mit den Worten "Stellen Sie sich vor, ein Staatsanwalt tritt als Ankläger vor seinem eigenen vorgesetzten Richter auf", so beweist er damit nur, dass er von der Sache keine Ahnung hat: Für die Aufsicht ist die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts zuständig, für die Beurteilung von Straffällen hingegen die strafrechtliche Abteilung. Und für deren Präsidium gelten selbstverständlich die Ausstandsregeln. Diese werden zumindest in der Justiz sehr ernst genommen.
Und noch etwas: Wie schnell die angeblich "harmlose" administrative Aufsicht ausufern kann, zeigt sich im Kanton Solothurn: Dort ist vergangenen Dienstag beschlossen worden, dass der mit der Aufsicht betraute Regierungsrat der Staatsanwaltschaft nun auch generelle inhaltliche Weisungen erteilen kann. Darum gilt: Wehret den Anfängen! Zweimal Nein zur Vorlage EG StPO. Peter Meier, ehem. Kantonsgerichtspräsident, Lupsingen |
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