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Vorwürfe gegen Eymann fallen wie ein Kartenhaus in sich zusammenAusserordentllicher Staatsanwalt bezeichnet die Anschuldigungen als "vage, widersprüchlich und unglaubwürdig" Von Peter Knechtli Die brutalen Vorwürfe gegen den Basler Erziehungsdirektor Christoph Eymann erweisen sich als falsch: Der von der Regierung eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt Simon Burger entlarvt die Anschuldigungen als Lügengebilde. Der mehrfach vorbestrafte D. M., gegen den auch eine Verfahren wegen Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz hängig ist, sitzt derzeit eine mehrjährige Gefängnisstrafe ab, die er sich als Akteur von Vermögensdelikten im Baselbieter "Cosco"-Fall eingehandelt hat. Er war es, der gegen den liberalen Basler Erziehungsdirektor Christoph Eymann, dessen frühere Ehefrau zeitweise für die "Cosco" gearbeitet hatte, massivste Vorwürfe publik machte. 10. Oktober 2012
"BaZ-Heuchelei pur" Die Art und Weise, wie die BaZ sich in ihrer Ausgabe vom 11.10.2012 zur Einstellung der Strafuntersuchung gegen Christoph Eymann äussert, ist Heuchelei pur! In aller Breite präsentierte die BaZ im Sommer ihr (wie andern) zugespielte dubiose Akten – stets mit dem floskelhaften Hinweis, es gelte die Unschuldsvermutung. Dass orientiert wurde, ist nicht zu beanstanden, wohl aber die Art und Weise, wie hier skandalisiert worden ist.
Heute versucht die BaZ, ihr Vorgehen unter anderem damit rechtzufertigen "dass die Anschuldigungen immerhin so schwer wogen, dass ein ausserordentlicher Staatsanwalt eingeschaltet wurde. Das kommt in einem Regierungsgremium nicht alle Tage vor". Auch in der BaZ konnte man seinerzeit lesen, dass bei Strafanzeigen gegen Regierungsmitglieder – ohne Prüfung der Relevanz – usanzgemäs ein a.o. Staatsanwalt eingeschaltet wird. Wenn dies nicht alle Tage vorkommt, dann nur, weil auch Anzeigen gegen Regierungsmitglieder nicht alle Tage vorkommen.
Dass nach diesem Reinwaschungsversuch Christoph Eymann in den höchsten Tönen gelobt wird, macht die Sache nur noch peinlicher – auch wenn ein Lob durchaus angebracht sein kann. Urs Engler, Bettingen |
vor Gewissens-Entscheid |
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