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Kantonsgericht: 340 Seiten-Urteil gegen "Basler Zeitung"

Liestal, 22. Juni 2022

Im medienrechtlichen Prozess der Wirtschaftskammer Baselland gegen die "Basler Zeitung" hat das Baselbieter Kantonsgericht jetzt seine schriftliche Urteilsbegründung veröffentlicht. Das 340 Seiten starke Dokument enthält keine grundsätzlich neuen Aspekte, die nicht schon anlässlich der Gerichtsverhandlung vom Oktober letzten Jahres geworden sind.
 

Beklagt wegen unlauterem Wettbewerb waren die zum Tamedia-Konzern gehörende "Basler Zeitung" und ihr damaliger Lokalredaktor Joël Hoffmann. Dabei ging es um eine Serie von im Jahr 2018 publizierten Berichten, in denen die Funktion der Familienausgleichskasse der Wirtschaftskammer (Gefak), die Arbeitsmarktkontrollen der von den Sozialpartnern geführten Vereine ZAK und AMKB und die Gesamtarbeitsverträge im Baselbieter Maler- und Gipsergewerbe kritisch und – wie sich nach Gerichtsurteil herausstellt – häufig faktenfremd thematisiert wurden.

Folgen können teuer sein
 

Das Kantonsgericht hiess die Klage der Wirtschaftskammer grossmehrheitlich gut. Laut Urteil muss die "Basler Zeitung" 9 von 13 Berichten komplett sowie drei weitere teilweise löschen. Ausserdem muss sie Kosten in sechsstelliger Höhe tragen und das Urteil nach Rechtskraft auf ihren Medienplattformen publizieren.

Für die "Basler Zeitung" beziehungsweise ihren Mutterkonzern Tamedia könnte der Prozess – einer der grössten medienrechtlichen Gerichtsfälle der Schweiz – teuer werden: Alleine an Gebühren (35'000 Franken) und Parteientschädigung an die Wirtschaftskammer (115'000 Franken) fallen 150'000 Franken an.


Die Wirtschaftskammer sieht sich aufgrund der buchdicken Begründung "umfassend rehabilitiert". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Kommentar vom 28. Oktober 2021: "Mehr als eine Ohrfeige für die 'Basler Zeitung'"



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bz
vom 26. März 2024
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