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Marken-Streit beendet: Abfuhr für Swissair Gruppe vor HandelsgerichtBasel/Zürich, 5. März 2002Das Handelsgericht des Kantons Zürich hat die Begehren der Swissair Gruppe abgelehnt, der Crossair die Bezeichnung "Swiss" und den neuen Firmennamen Swiss Air Lines Ltd. zu verbieten. Der Entscheid erfolgte, ohne dass das Gericht eine Stellungnahme der Crossair AG als nötig erachtete. Der Entscheid des Handelsgerichts, die Klage der Swissair Gruppe abzulehnen, stützt sich laut Crossair-Communiqué auf zwei voneinander unabhängige Punkte: Zum einen verneint das Gericht, dass der Swissair Gruppe ein später nicht mehr leicht wiedergutzumachender Nachteil entsteht, wenn die Crossair ab 31. März den Namen "Swiss" verwendet. Deshalb konnte das Gericht schon aus diesem Grund keine vorsorglichen Massnahmen bewilligen, wie sie die Swissair Gruppe gefordert hatte. Ausserdem ist das Gericht im Gegensatz zur Swissair Gruppe klar der Auffassung, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen "Swiss" und Swissair besteht, weil sich die beiden klar von einander unterscheiden. Dass auch die "Swiss" auf dem Seitenleitwerk ihrer Maschinen das Schweizer Kreuz abbildet – was die Swissair Gruppe verhindern wollte – betrachtet das Gericht als selbstverständlich. |
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