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Zweiter Anlauf: Madörin und Gloor schuldig gesprochen

"Regio aktuell": Das Basler Appellationsgericht hat den Juristen und früheren SVP-Grossrat Bernhard Madörin zum zweiten Mal in gleicher Sache verurteilt.
Basel, 7. September 2020

Der Justiz-Fall um die Zeitschrift "Regio aktuell" scheint endlos zu sein – und das Strafmass sinkt von Instanz zu Instanz. Jetzt hat das Basler Appellationsgericht den Fall zum zweiten Mal behandelt und den damaligen Treuhänder und Revisor Bernhard Madörin zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 610 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt.

Grund: Mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung mit Bereicherungsabsicht, Urkundenfälschung und Vergehen gegen Steuergesetze. Madörin muss zudem Verfahrenskosten und Gebühren in Höhe von 43'000 Franken zahlen.

Strafmass halbiert

Dem Beschuldigten wird für den Aufwand seines notwendigen Verteidigers im Zusammenhang mit der ersten Berufungsverhandlung eine Parteientschädigung von 10'400 Franken ausgerichtet. Seine gegenüber dem Staat geltend gemachten Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen wurden hingegen abgewiesen.

In der ersten Berufungsverhandlung im Oktober 2017 auferlegte ihm das Appellationsgericht eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 610 Franken. Das Urteil wurde aber aufgrund einer Beschwerde Madörins gegen die Zusammensetzung des Spruchkörpers durch das Bundesgericht aufgehoben und an die zweite Instanz zur Neubeurteilung zurückgewiesen.

Das Strafgericht als erste Instanz hatte im September 2014 eine bedingte Strafe von 240 Tagessätzen zu 660 Franken gesprochen, was ungefähr einer Verdoppelung des aktuell gesprochenen Strafmasses bedeutet.

Die Anträge auf Feststellung der Nichtigkeit des vorinstanzlichen Urteils und Zurückweisung zur Neubehandlung durch das Strafgericht werden abgewiesen.

Urteil im ungünstigsten Zeitpunkt

Für Madörin kommt das zweite Urteil des Appellationsgerichts zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt: Er kandidiert gegen den Strafgerichts-Präsidenten Marc Oser (SVP) als Appellationsgerichts-Präsident. Die Wahl findet am 27. September statt.

Der Wahlkampf findet vor allem hinter den Kulissen statt. Der parteilose Madörin, früher SVP-Grossrat, reichte bei der Regierung eine Wahl- und Stimmrechtsbeschwerde wegen "Irreführung des Wählers" ein.

Grund: Sein Gegenkandidat Oser sei nur SVP-Mitglied, was die zusätzliche Aufführung der Parteien CVP, LDP, FDP, EVP und GLP auf dem Wahlzettel verschleiere. Oser werde wie ein Parteiloser dargestellt, der von sechs Parteien unterstützt werde. Deshalb sei die Wahl entweder neu anzuordnen oder der Wahlvorschlag Oser als ungültig zu erklären und Madörin infolge stiller Wahl "als gewählt zu proklamieren".

Auch Verleger verurteilt

Den Verleger Robert Gloor, damaliger Besitzer und Geschäftsführer der "Regio aktuell"-Herausgeberin "GTS Verlag AG", verurteilte das Appellationsgericht wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung mit Bereicherungsabsicht, Urkundenfälschung und Vergehen gegen Steuergesetze zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 110 Franken. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.




Weiterführende Links:
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