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Bundesgerichts-Rüffel für direkte Auftragsvergabe

Das Baselbieter Kantonsgericht hat vor Bundesgericht eine empfindliche Niederlage erlitten: Die direkte Vergabe eines Auftrag durch das höchste kantonale Gericht sei unzulässig.
Lausanne/Liestal, 11. Juni 2020

Darum geht es: Die Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) hatte den Auftrag zur Führung der Bearbeitungsstelle für das Energiepaket an die IWF AG – eine Tochter der Wirtschaftskammer Baselland – vergeben. Die Zürcher Firma "Effienergie AG", die den 200'000 Franken-Auftrag um 27 Prozent günstiger offerierte und doch nicht zum Zug kam, wehrte sich vor Kantonsgericht gegen die Vergabe.

Der Entscheid des Kantonsgerichts erregte Aufsehen: Es annullierte die Auftragsvergabe nicht nur, sondern wies den Auftrag sogleich dem unterlegenen Konkurrenten "Effienergie" zu, ohne ihn an die Baudirektion zurückzuweisen. Dagegen wiederum setzte sich die Wirtschaftskammer Baselland vor Bundesgericht zur Wehr.

Auftrag nicht neu ausgeschrieben

Laut dem heute Donnerstag veröffentlichten schriftlichen Entscheid des höchsten Gericht war der direkte Vergabeentscheid des Kantonsgerichts unzulässig. Jetzt muss die BUD die damaligen Angebote anhand der Kriterien des Kantonsgerichts neu bewerteten.

Auch wenn keine neue Ausschriebung erfolgt, ist das Bundesgerichts-Urteil ein Erfolg für den Dachverband des Baselbieter Gewerbes, nachdem die Auftragsvergabe an die Wirtschaftskammer-Tochter durch die Baudirektion als eine "von Anfang an eine abgekartete Sache" kritisiert wurde. OnlineReports sprach damals von einem "peinlichen Gerichtsurteil für Sabine Pegoraro".

Zwar bestätigt das Bundesgericht, dass das Kantonsgericht seinen Ermessensspielraum mit der Aufhebung des Vergabeentscheides "grundsätzlich nicht überschritten" habe, schreibt die Wirtschaftskammer. Hingegen sei es widerrechtlich gewesen, den Auftrag direkt an die – gemäss Vergabe eigentlich nur drittplatzierte – Beschwerdeführerin zu vergeben.

Gleichbehandlungs-Gebot verletzt

Das Kantonsgericht habe mit diesem Entscheid den Wirtschaftlichkeits-Grundsatz wie auch das Gleichbehandlungs-Gebot verletzt. Stattdessen hätte das Kantonsgericht die Sache an die Vergabebehörde zurückweisen müssen, damit diese neu, mit vollem Ermessen und unter Einbezug aller Bewerber über die Vergabe entscheiden kann.

Der Fall wird jetzt direkt an die kantonale Bau- und Umweltschutzdirektion zur Neuvergabe zurückgewiesen. Obwohl es im bundesgerichtlichen Verfahren an sich nur um das Vertragsjahr 2018 ging, dürfe davon ausgegangen werden, dass die BUD nun den zwischenzeitlich verwaltungsintern betreuten Auftrag zur Bearbeitung der Fördergesuche im Zeitraum 2020 bis 2025 "gemäss den Vorgaben des Bundesgerichts neu ausschreibt", so die Wirtschaftskammer.

Buser zufrieden

Deren Direktor Christoph Buser zu OnlineReports: "Wir sind mit dem Entscheid des Bundesgerichtes zufrieden. Das Urteil zeigt dass es richtig war, den Vergabeentscheid des Kantonsgerichtes Basel-Landschaft anzufechten."




Weiterführende Links:
- Energiepaket: Peinliches Gerichtsurteil für Sabine Pegoraro


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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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