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Unbedingte Freiheitsstrafe für Sissacher Treuhänder

Das Baselbieter Strafgericht hat heute Freitagnachmittag den ungetreuen Sissacher Treuhänder B. B. – einen ehemaligen Gemeindeverwalter und Gemeinderat – zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon neun Monate unbedingt, verurteilt.
Liestal/Sissach, 9. Dezember 2011

Damit liegt das Urteil deutlich über den Forderungen von Staatsanwalt und Verteidigung. Sie hatten bloss bedingte Gefängnisstrafen von 22 beziehungsweise 19 Monaten gefordert.

Der Diplom-Buchhalter hatte die Gemeinden Zunzgen, Kappel SO, Diepflingen und Birsfelden sowie die Schützengesellschaft Sissach und seine eigene Schwiegermutter um mehr als eine Million Franken erleichtert. Die Deliktsdauer beträgt mehr als acht Jahre. Das Dreiergericht sprach den Angeklagten der Veruntreuung, des Betrugs und auch der Urkundenfälschung schuldig.

Fussfessel statt Gefängnis möglich

Ein Türchen, um den Gang ins Gefängnis für neun Monate zu verhindern, bleibt dem Angeklagten allerdings: Er hat die Möglichkeit, den unbedingten Vollzug in Form des Electronic Monitoring – Tragen der elektronischen Fussfessel – bei der Sicherheitsdirektion zu beantragen. Damit könnte er seine inzwischen angetretene Arbeitsstelle behalten.

Gegen zwanzig Minuten brauchte Gerichtsschreiber Matthias Heiniger, um das achtseitige Urteil im Strafprozess im Fall des ehemaligen Sissacher Treuhänders B. B. zu verlesen. Die schriftliche Urteilsbegründung wird einen Umfang von rund 120 Seiten umfassen. Allein daraus lässt sich die Komplexität des Betrugsfalles aufgrund der über achtjährigen Deliktszeit, der oft nur schwer zu entchiffrierenden Geldströme und deren Verwendung erkennen.

Keine Rückkehr zur Normalität

Für den 57-jährigen Treuhänder wird ein härteres Leben beginnen. Er werde mit der "öffentlichen Ächtung" leben lernen müssen und "nie mehr in die Normalität zurückkehren" können, zog Gerichtspräsident Adrian Jent in seiner knapp zweistündigen sorgfältigen Urteilsbegründung die bittere Konsequenz aus den begangenen Delikten.

Denn das Urteil enthält auch die Verpflichtung auf Schadenersatzzahlungen in Höhe von rund einer halben Million Franken: 75'000 Franken an die Gemeinde Zunzgen, 60'000 Franken an Diepflingen, 100'000 Franken an Birsfelden, 100'000 Franken an das solothurnische Kappel sowie 131'000 Franken an seine Schwiegermutter (veruntreute Hypotheken-Amortisation) und 27'000 Franken an die Schützengesellschaft Sissach. Über weitere 400'000 Franken werden sich die Schützengesellschaft und die Gemeinde Birsfelden vor Zivilgericht streiten müssen, wenn aussergerichtlich keine Einigung zustande kommt. Dazu kommen Parteientschädigungen in Höhe von rund 8'000 Franken.

Um diese Forderungen erfüllen zu können, müssen das Haus des Verurteilten in Sissach und seine Eigentumswohnung in Zunzgen staatlich verwertet werden, da darüber hinaus keine substanziellen Vermögenswerte mehr vorhanden sind.

Notsituation ausgenützt

Der Richter stellte fest, dass im Falle der Gemeinde Zunzgen die Signaturen unter – vom Angeklagten vertuschte – deliktische Zahlungen der Zweitunterschriftsberechtigten in der Tat "mehr oder weniger im Blindflug" gesetzt wurden. Doch, so schrieb Jent nicht nur den Betroffenen ins Stammbuch, wer über die Zweitunterschrift verfüge, habe ausgesprochen die Pflicht zur Kontrolle der Belege. Ebenso hätten auch subalterne Angestellte die Pflicht, Unregelmässigkeiten zu monieren, auch wenn ein Höherrangiger die Unterschrift schon geleistet habe.

Richter Jent redete aber insbesondere dem Angeklagten ins Gewissen: Er habe die personelle Notsituation der zumeist kleinen Gemeinden "schamlos ausgenützt". Und weiter: "Er hätte den Gemeinden Hilfe bringen sollen – statt dessen tat er genau das Gegenteil." Die Schützengesellschaft Sissach habe er mit seiner Selbstbedienung aus der Kasse "an den Rand des Ruins" getrieben. Schon früh hätte er die Notbremse ziehen müssen. Aber: "Er wollte es nicht und liess das Schadenskarussell immer schneller am Drehen, um nicht das Gesicht zu verlieren." Er habe somit "schlimmer gehandelt als jeder, der im Buchhaltungsgeschäft von Tuten und Blasen keine Ahnung hat." Seinem eigenen Berufsstand habe er damit "enormen Schaden" zugefügt.

Amts-Funktion wirkt strafverschärfend

Die Verschärfung der Strafe im Vergleich zu den Anträgen von Staatsanwalt und Verteidigung begründete das Gericht unter anderen auch damit, dass B. B. die Veruntreuungen und Urkundenfälschungen zum Schaden der Gemeinden "im Amt" begangen habe – nämlich als interimistischer Gemeinde- oder Finanzverwalter. Das Verschulden des Angeklagten angesichts seiner "egoistischen Motive" wiege schwer. Ihm wurde indes zugute gehalten, dass er weitgehend geständig sei und sich kooperativ verhalten habe. Ebenso habe er sich für seine Vergehen entschuldigt und Reue bekannt.

Ob der Treuhänder gegen das Urteil appellieren wird, wollte sein Verteidiger Pascal Eisner nach der Urteilseröffnung noch offen lassen. 




Weiterführende Links:
- Betrügerischer Sissacher Treuhänder akzeptiert Urteil
- "Ich konnte nicht wahrhaben, dass ich versagt habe"
- Die dramatische Wende im Leben des Sissacher Treuhänders B. B.
- Un-Treuhänder soll nur bedingt bestraft werden
- Auch Diepflingen reicht Strafanzeige gegen Treuhänder ein
- Buchhalter: Auch Zunzgen reicht Strafanzeige ein
- Verdächtiger Treuhänder: Firma steht vor dem Konkurs
- Unbedingte Freiheitsstrafe für Sissacher Treuhänder


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