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Nestlé soll "illegal" Gen-Material erworben haben

Pflanzliche Wirkstoffe aus Rooibos und Honeybush können vielseitig eingesetzt werden. Nestlé habe sich nun fünf Patente gesichert, ohne das südafrikanische Recht zu respektieren, wird der Firma vorgeworfen. Doch Nestlé weist die Vorwürfe zurück.
Zürich / Kapstadt, 28. Mai 2010

Kaum hat der Schweizer Nahrungsmittelkonzern Nestlé mit seinem neuen Engagement gegen die Verwendung von nicht nachhaltigem Palmöl und gegen die weitere Zerstörung der Regenwälder für positive Schlagzeilen gesorgt, gerät das Unternehmen wieder unter Beschuss: Dem Konzern wird heute in einer Medienmitteilung von der Erklärung von Bern (EvB) und Natural Justice vorgeworfen, er habe kürzlich in Südafrika fünf Patente auf die Verwendung von Rooibos und Honeybush angemeldet, die südafrikanisches Recht und die Biodiversitätskonvention (CBD) verletzen würden.

Dies hätten eigene Nachforschungen ergeben, versichern die beiden Organisationen. Ihr Urteil: "Dieser Fall von Biopiraterie in Südafrika beweist einmal mehr, dass Grossunternehmen ihre Verpflichtung, erst eine Zustimmung einzuholen und dann die Herkunftsländer an den Erträgen ihrer genetischen Ressourcen zu beteiligen, immer noch sträflich vernachlässigen – trotz klarer Vorgaben der CBD.

Fehlende Übereinstimmung mit südafrikanischem Gesetz

Vier der fünf kritisierten Patente betreffen, so die Erkenntnisse der EvB und Natural Justice, die Anwendung von Rooibos und Honeybush zur Behandlung bestimmter Haut- und Haarkrankheiten. Das andere Patent beanspruche die Verwendung von Rooibos zur Verhütung von Entzündungen. Die Ansprüche seien "sehr umfassend" und beträfen eine breite Produktepalette, die von Cappuccino über Salatsauce und Zahnpasta bis zu Lippenstift reicht. Antragsstellerin sei die Nestlé-Tochter Nestec AG. Sowohl Rooibos wie auch Honeybush kommen endemisch in der westlichen und östlichen Kapprovinz in Südafrika vor. Beide Arten werden von den Einheimischen seit jeher als Medizinalpflanzen verwendet.
 
Gemäss dem südafrikanischen Gesetz zur Biodiversität – es setzt die Biodiversitätskonvention in nationales Recht um –,  benötige ein Unternehmen eine Regierungsbewilligung, um genetische Ressourcen aus Südafrika zu erforschen. Dies falls eine Kommerzialisierung oder Patentierung beabsichtigt sei. Allerdings wird diese nur dann erteilt, falls zuvor ein Abkommen über die Aufteilung daraus entstehender Gewinne ausgehandelt wurde. Die Nestlé-Kritiker: "Laut dem südafrikanischen Umweltministerium hat Nestlé eine solche Bewilligung aber weder beantragt noch erhalten. Die Patentanmeldungen von Nestlé stehen daher in krassem Widerspruch zum südafrikanischen Gesetz und zur CBD."

Umstrittener Zugang zu genetischen Ressourcen

Nestlé beabsichtige, so die EvB und Natural Justice weiter, mit diesen Forschungen sein Kosmetikgeschäft zu erweitern. Der Nahrungsmittelkonzern halte über 30 Prozent an L’Oréal und 50 Prozent an Innéov, einem Joint-Venture mit L’Oréal. Innéov werde "vermutlich" die Produkte vertreiben, welche auf den fraglichen Patenten basieren. François Meienberg von der Erklärung von Bern: "Nestlé baut sein Kosmetikgeschäft auf illegal erworbenem genetischem Material auf und beraubt damit Südafrika seines rechtsmässigen Anspruchs auf Aufteilung der Gewinne. Das Patentsystem muss solchen Praktiken einen Riegel schieben und die Regierungen dürfen solches Verhalten nicht länger tolerieren.“
 
Die CBD-Unterzeichnerstaaten verhandeln seit Jahren ein neues Protokoll, um die Einhaltung der Regeln über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die Aufteilung der Gewinne endlich zu gewährleisten. Kabir Bavikatte von Natural Justice erklärt in einer heute verschickten Medienmitteilung: "Nur ein strenges Protokoll kann die Entwicklungsländer vor der widerrechtlichen Ausbeutung durch Unternehmen schützen. Der Nestlé-Fall unterstreicht die Dringlichkeit dieses Anliegens."

 

Nestlé weist sämtliche Vorwürfe zurück

 

OnlineReports hat den Nahrungsmittelkonzern heute Freitagnachmittag schriftlich um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten. Hilary Green, Leiterin der Kommunikationsabteilung der Nestlé SA, reagierte umgehend und wies in einem E-mail den Vorwurf zurück, die Firma habe sich rechtswidrig verhalten. "Nestlé hat dem Biodiversitätsakt nicht zuwidergehandelt, insbesondere nicht im Bereich von Aktivitäten in Südafrika selbst." Südafrikanische Lieferanten hätten Nestlé lediglich Extrakte und Material von Rooibos und Honeybush für Forschungszwecke in Frankreich und der Schweiz zur Verfügung gestellt.

 

"Nestlé hat an diesen Pflanzen keine Forschungsaktivitäten in Südafrika ausgeführt und auch kein Material gesammelt", versichert Sprecherin Green gegenüber OnlineReports. Und Nestec habe im Zusammenhang mit der Grundlagenforschung lediglich "verschiedene Patente" in der Schweiz angemeldet, um jene Forschungsresultate zu schützen, die Potential für das Wohl der Konsumierenden versprechen. Patente im Zusammenhang mit der Pflanze selber oder ihren Wirkstoffen seien keine angemeldet worden. Auch habe der Konzern nichts kommerziell verwendet, was auch in Zukunft so geplant sei. Hilary Green: "Sollten wir uns jedoch für eine Kommerzialisierung dieser Patente entscheiden, werden wir selbstverständlich auch die Gewinne im Sinne der Biodiversitätskonvention teilen."




Weiterführende Links:
- Nestlés Palmöl-Offensive gegen die Regenwaldzerstörung
- Bio-Piraten im Nadelstreifendress rauben die Naturvölker aus
- Ein Waldvolk zeigt, was Klimaschutz wirklich heisst
- Syngenta: Unerlaubter Gentech-Mais auf amerikanischen Feldern
- Online-Justiz gegen Syngenta-Pestizid
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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

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vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

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