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Maiengasse: Bundesgericht lehnt Innenhof-Schutz ab
Das Basler Bürgerspital darf den grünen Innenhof an der Maiengasse überbauen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Das Nachsehen haben der Grünraum und die Anwohner.
Basel, 30. Juni 2017
Das Bundesgericht hat entschieden: Das Bürgerspital darf ein Wohnhaus, das "Stadthaus im Park", in einen grünen Innenhof an der Maiengasse bauen wie geplant (OnlineReports berichtete). Die nun definitive Bewilligung des generellen Baugesuchs ermöglicht es der Basler Institution, ein konkretes Baugesuch einzureichen. Soweit so unspektakulär.
Gegen den geplanten Bau hatte die Anwohnerschaft 2013 Einsprache eingereicht mit der Begründung, der Neubau sei überdimensioniert, füge sich nicht in die historische Häuserzeile ein, halte die hintere Bauline nicht ein und rage deshalb zu weit in den grünen Innenhof. Nachdem das Appellationsgericht im Mai 2016 den Rekurs abgewiesen und einer Ausnahmebewilligung zugestimmt hatte, zogen die betroffenen Anwohner den Fall vor das Bundesgericht
Bundesgericht bewilligt Bau in Schutzzone
Brisant am Entscheid: Das betroffene Gebiet wurde in der Zonenplanrevision 2014 von der Schonzone zur Stadt- und Dorfbildschutzzone umgewandelt. Dort sind mit einer Ausnahmebewilligung Neubauten erlaubt, sofern sie notwendigen Wohnraum schaffen. Dies Bewilligung kann dann erteilt werden, wenn sich der Neubau an historische Baufluchten, Geschosszahlen oder Dachformen hält.
Die Behörden können also Ausnahmen zulassen, sofern der historische oder künstlerische Charakter der bestehenden Bebauung nicht beeinträchtigt wird. Allerdings befindet sich das betroffene Geviert – es wurde zwischen 1882 und 1918 gebaut – im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) der Stadt Basel. Für diese Baugruppe gilt das strengste Schutzziel, das Erhaltungsziel A - das Erhalten der Substanz.
Nur geringfügiger Eingriff?
In diesem Fall stützte das Bundesgericht den Entscheid des Appellationsgerichts und die Rechtmässigkeit der Ausnahmebewilligung. Das Bundesgericht erkennt keine Beeinträchtigung der historischen Bebauung und ermöglicht deshalb den Bau von vier anstatt zwei Etagen plus Dachstock, ein Flach- statt ein Giebeldach sowie die grossflächige Verbauung der Gartenzone statt der Einhaltung der hinteren Baulinie.
Die Lausanner Richter geben somit dem Appellationsgericht recht, das von einem geringfügigen Eingriff in die Schutzanliegen des ISOS ausging und den Innenhof als sehr grosszügig bemessen beurteilte. Er könne deshalb den nach hinten ragenden Gebäudeteil aufnehmen, ohne die benachbarten Liegenschaften stark zu beeinträchtigen.
Denkmalpflege gesteht Fehler ein
Der Gang ans Bundesgericht wäre keiner geworden, hätte die kantonale Denkmalpflege 2012, als das Bürgerspital das zweite generelle Baugesuch eingereicht hatte, nicht beide Augen zugedrückt. Schon damals war das Stadthaus überdimensioniert geplant worden.
Jetzt nun die Kehrtwendung: Das Basler Bau- und Gastgewerbeinspektorat urteilt in seiner Stellungnahme zuhanden des Bundesgerichts, dass die ursprüngliche Beurteilung des Baugesuchs durch die kantonale Denkmalpflege aus fachlicher Sicht falsch war und nicht geschützt werden dürfe. Auch seien die Bauvorschriften nicht eingehalten worden.
Allerdings darf die Parzelle nach Ansicht des Inspektorats im Hinblick auf ihre Lage in einem begehrten Wohnquartier und im Sinne der Verdichtung bebaut werden – aber nur, wenn die bestehende Struktur der vorhandenen Bebauung respektiert wird. Ein Neubau muss sich auf dieselbe Höhe, Tiefe und Lage wie die bestehenden historischen Häuser beschränken. Dieser Meinung schloss sich in Umkehr ihrer bisherigen Position und erst im Verfahren vor Appellationsgericht auch die Denkmalpflege an – weshalb, erschliesst sich allerdings nicht, zumal die Überdimensionierung offensichtlich war.
Anwohner bestürzt – jetzt detailliertes Baugesuch
Auch das Bundesamt für Kultur lehnte in seiner Beurteilung des Falls eine Ausnahmebewilligung ab: Die Voraussetzung dafür sei nicht gegeben. Der projektierte Neubau stelle aufgrund seiner mangelhaften Eingliederung in das historische Raumgefüge eine schwerwiegende Beeinträchtigung dar.
Entsprechend bestürzt und verärgert sind die Einsprechenden. Daniel Widmer, Anwohner und Einsprecher: "Wir leben in alten, geschützten Häusern und müssen einen grossen Aufwand zur Erhaltung der historischen Bausubstanz und der Grünzone betreiben", erklärt er. "Mit dem Entscheid wird ein Fehler der Behörden gestützt und wir werden bestraft und geschädigt zugunsten eines Renditebaus, der nichts zur Erhaltung der bestehenden und schützenswerten Struktur beiträgt."
Bedeutet dieser Entscheid das definitive Ja zum Bau? Dass auf dieser Parzelle gebaut werden darf, ist unbestritten. Zunächst muss das Bürgerspital jedoch ein konkretes Baugesuch einreichen. Auch dieses kann wieder angefochten werden.
KURZ-KOMMENTAR. Abzuwarten bleibt, ob die angesehene Institution Bürgerspital darauf pocht, entsprechend den ursprünglichen Absichten zu bauen, oder ob die Baupläne im Sinne der Kritik der Fachbehörden – auch betreffend Grenzabstand und Baumschutz – angepasst werden. Ein redimensioniertes Gebäude würde auch zum Grün im Innenhof, das von den anderen Gärten geliefert wird und ohne diese das "Stadthaus im Park" bloss ein "Stadthaus" wäre, beitragen.
Der Bundesgerichts-Entscheid wirft die Frage auf, warum Schutzzonen eingeführt werden, wenn eine Ausnahmeregelung Schutzzonen-Vorschriften mit Entscheiden wie dem vorliegenden auszuhebeln vermag. Noch schwerwiegender ist allerdings, dass das Bundesgericht einen umstrittenen Entscheid des Appellationsgerichts entgegen der Einschätzung der Fachbehörden stützt. In Basel wird noch länger Wohnungsnot herrschen und es kann nicht sein, dass im Namen der Wohnbauförderung jeder Grünfleck mit einer solch willkürlich anmutenden Ausnahmebewilligung zugebaut werden kann.
Weiterführende Links:
- Ein geplanter Neubau steht quer im Grünen
- Basler Bürgerspital plant Wohnungsbau in geschütztem Innenhof
- Gundeli-Hinterhof wird überbaut: Petition ist erledigt
- Petition Gundeldingerstrasse: Hinterhof soll grün bleiben
- Basler Bürgerspital darf grünen Innenhof überbauen
- Innenhof Maiengasse: Anwohner gehen vor Bundesgericht
"Beispiel einer fundierten Recherche"
Ein ausserordentlich gutes Beispiel einer fundierten Recherche, die allen sehr nützlich ist, die sich mit der Stadtentwicklung als Visionäre, Planer, Bürger, Einwohner oder auch als Betroffene auseinandersetzen wollen oder müssen.
Konstantin Bachmann, Basel