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Vorläufig kein Verzicht auf "Läufelfingerli"

Liestal/Sissach, 11. August 2005

Vorläufig noch kein Ende für die SBB-Strecke Sissach-Läufelingen-Olten: Peter Meier, Präsident des Baselbieter Kantonsgerichts, gewährte heute Freitag einer Beschwerde gegen die Aufhebung der Strecke des "Läufelfingerlis" (Volksmund) aufschiebende Wirkung. Der Regierungsrat hatte am 5. Juli - mitten in den Sommerferien - beschlossen, die SBB-Bahnlinie Sissach-Läufelfingen-Olten ab dem Fahrplanwechsel vom 11. Dezember für ein Jahr "probeweise" aufzuheben und durch einen Busbetrieb zu ersetzen. Dieser Beschluss erging, obwohl der Landrat bis heute nicht über den generellen Leistungsauftrag für den öffentlichen Verkehr für den Zeitraum 2006-2009 entschieden hat.

Der höchste Baselbieter Richter gelangte nun zur Auffassung, dass nach einer in diesem Verfahrensstadium ausreichenden summarischen Beurteilung "eine Kompetenzüberschreitung des Regierungsrates nicht ausgeschlossen werden kann und die Beschwerde damit nicht offensichtlich aussichtslos ist". Das Argument des Beschwerdeführers, es handle sich bei der Umstellung auf Busbetrieb nicht um einen Probebetrieb im Sinne des Angebotsdekrets, weshalb der Landrat für diesen Entscheid zuständig sei, erscheine "nicht zum vornherein als unbegründet". Zudem hat die Regierung nicht darlegen können, dass die von ihr ins Feld geführte zeitliche Dringlichkeit nicht durch ihn selbst verursacht worden sei. Ebenso wenig liege eine eigentliche Notlage vor, da der Regierungsrat für sein Handeln ausschliesslich finanzielle Gründe anführt.

Um die öffentliche Verkehrsverbindung sicherzustellen, verfügt der Präsident des Kantonsgerichts zugleich, dass der Regierungsrat alle Massnahmen zu treffen hat, damit einstweilen der Bahnbetrieb aufrechterhalten werden kann, bis die zuständige Behörde - Landrat oder Regierungsrat, je nach Ausgang des Beschwerdeverfahrens - entschieden hat und dieser Entscheid umgesetzt werden kann.

Der Wille von Baudirektorin Elsbeth Schneider, die nicht rentable und seit Jahren politisch immer wieder umstrittene Strecke aufzuheben, stösst in der Talschaft zwischen Sissach und Läufelfingen auf teilweise harsche Kritik. Die Regierung hatte gegenüber dem Gericht geltend gemacht, die Leistungen für Bus oder Bahn bis spätestens 15. August bestellen zu müssen, um diese fahrplangerecht in Betrieb nehmen zu können.

Somit dürfte das "Läufelfingerli", für das sich in einer Petition 8'500 Personen einsetzten, auch kommenden Frühling noch über die Schienen des Homburgertals rollen. Denn Kantonsgerichtspräsident Peter Meier erklärte gegenüber OnlineReports, mit einem Beschwerde-Entscheid sei "sicher nicht vor Ende September" zu rechnen. Falls die Beschwerde gutgeheissen wird, muss der Landrat über Weiterführung oder Einstellung der ländlichen Bahnlinie entscheiden. Der "Bus-Probebetrieb" der Regierung darf zumindest hinterfragt werden: Er scheint dem Zweck zu dienen, den regulären Busbetrieb und das definitive Ende des Bahnbetriebs "sozialverträglich" zu besiegeln.



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