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Urwald-Rodungen: Bundesgericht stellt sich vor die UBS

Die mutmassliche Geldwäscherei der Grossbank UBS im Zusammenhang mit illegalen Urwaldabholzungen in malaysischen Gliedstaat Sabah verletze "nicht unmittelbar" die Rechte der betroffenen Waldvölker, begründet die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts.
Basel, 18. Dezember 2012

Sie können etwas aufatmen, die Verantwortlichen der Schweizer Grossbank UBS: Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat am 12. Dezember entschieden, dass weder der Bruno Manser Fonds (BMF) noch die 256 malaysischen Bürger und Bürgerinnen im Strafverfahren gegen die UBS als Privatkläger zugelassen sind. Dies meldet der BMF in einer heute verschickten Medienmitteilung.

Die Organisation hatte mit einer Strafanzeige erwirkt, dass die Bundesanwaltschaft am 29. August ein Strafverfahren sowohl gegen die UBS als auch gegen Unbekannt eröffnete. Dem Geldinstitut wird vom BMF aufgrund eigener Recherchen vorgeworfen, in eine mutmassliche Geldwäscherei von mehr als 90 Millionen US-Dollar involviert zu sein, die aus dem illegalen Tropenholzhandel in Malaysia stammen sollen.  

Hoffen auf "Maximum an Transparenz"

Laut der von Bundesstrafrichter Stephan Blättler geleiteten Beschwerdekammer seien der BMF und die von ihm vertretenen malaysischen Landsleute "weder durch mögliche Geldwäschereitaten noch durch mögliche Bestechungshandlungen unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Rechten verletzt." Bei der Schädigung der malaysischen Ureinwohner durch Folgen der illegalen Abholzung handle es sich lediglich um Reflexschäden. "Wer aber nur einen Reflexschaden erleidet, durch Straftaten also bloss wirtschaftlich beeinträchtigt ist, ist gerade nicht unmittelbar Geschädigter", wird Blättler zitiert.
 
Das Bundesstrafgericht lasse auch nicht gelten, dass die klagenden Parteien aufgrund des Versagens des Staats Malaysia und der Beteiligung höchster Regierungsinstanzen an der fraglichen Geldwäscherei-Affäre zum Verfahren zuzulassen seien. Es argumentiert: "Das mögliche Ungenügen einer ausländischen (Straf-) Rechtsordnung  bei der Verfolgung von deren Inlanddelikten kann nicht zu einer Ausweitung der Legitimation eines Interessenverbandes in einem schweizerischen Strafverfahren führen."
 
Der Bruno Manser Fonds drückt in seiner Medienmitteilung sein "Bedauern" über den Entscheid des Bundesstrafgerichts aus. Die Menschenrechts- und Umweltorganisation hofft nun, "dass die Bundesanwaltschaft im laufenden Verfahren auf Grund des hohen öffentlichen Interesses an der Aufklärung der Korruption und Geldwäscherei im Tropenholzgeschäft ein Maximum an Transparenz herstellen wird".




Weiterführende Links:
- Geldwäsche mit Tropenholz: Strafverfahren gegen UBS
- "Tropenholzaffäre": Singapur soll UBS durchleuchten
- Geldwäsche: Bundesanwälte prüfen Vorwürfe gegen UBS
- UBS soll Holzkonzern-Schmiergelder gewaschen haben
- UBS und CS sollen zur Ethik gezwungen werden
- Weltgrösste Eisenerzmine: Awá-Indianer im Schraubstock


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RückSpiegel


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