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Protest und Appellation gegen Osmanoglu-Freispruch

Der Freispruch von Aziz Osmanoglu in erster Instanz stösst in deutschen Frauenrechtskreisen auf blankes Unverständnis. Inzwischen hat die Basler Staatsanwältin gegen das Urteil appelliert.
Tübingen/Basel, 15. September 2010

Scharfe Kritik von Terre des Femmes Deutschland am gnädigen Urteil des Basler Strafgerichts im Falle des Scharia-Befürworters Aziz Osmanoglu: Der Freispruch vom 10. September komme einem "Gewaltaufruf" gleich, moniert die Frauenorganisation in einer erst heute verschickten Medienmitteilung. Insbesondere entsetzt hat die Frauen die vom Gericht unter Meinungsfreiheit abgebuchte Aussage des Freigesprochenen, wonach Frauen mit Gewalt zum Beischlaf gezwungen werden dürften.

 

"Das widerspricht den Grundsätzen von Gleichberechtigung und Emanzipation für Frauen", erklärt Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin der deutschen Frauenrechtsorganisation aus Tübingen. Hier werde ein Menschenbild vertreten, das weder mit Respekt noch mit Toleranz zu vereinbaren sei. Das Urteil stehe "im Widerspruch zu freiheitlichen Werten", befindet Stolle.

 

"Ein Fundamentalist"

 

Aziz Osmanoglu, Sekretär der Muslimischen Gemeinde Basel, sei "ein Fundamentalist", der sich als strenggläubiger Muslim bezeichnet. Dies beweise seine im April 2009 in der Dokumentation "Hinter dem Schleier – Muslim-Report Schweiz" gemachte Aussage, wonach es in Ordnung sei, wenn ein Mann seine Frau schlage, um sie zum Beischlaf zu zwingen. Zudem sei er generell für die Einführung der Scharia in der Schweiz. 


"Wo bleibt das Recht der Frau auf körperliche Unversehrtheit?", fragt Christa Stolle in der Medienmitteilung. Und: "Es kann doch nicht sein, dass in einem demokratischen Land zu Häuslicher Gewalt aufgerufen wird! Frauen und Mädchen haben ein Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft." Stolle: "Eine Empfehlung zur Gewaltanwendung verletzt die Menschenrechte von Frauen zutiefst."

 

Vergleich mit Pierre Vogel


Terre des Femmes hatte auch schon gegen öffentliche Vorträge des fundamentalistischen Predigers Pierre Vogel die Stimme erhoben. Bei den Veranstaltungen des deutschen Staatsbürgers – ihm wurde am Autobahnzoll Weil-Basel auch schon die Einreise in die Schweiz verweigert – seien Schriften verteilt worden, die das Schlagen der Ehefrau als Mittel der Disziplinierung propagierten.

 

Dies käme einer "Tolerierung von Gewalt in der Ehe" gleich, gegen die sich die Frauenrechtsorganisation seit 1981 einsetze.

Der Freispruch ist indes noch nicht rechtsgültig: Laut "Radio Basel" hat Staatsanwältin Eva Eichenberger gegen das Urteil appelliert. Der Fall werde frühestens Anfang des nächsten Jahres am Basler Appellationsgericht wieder aufgenommen.




Weiterführende Links:
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