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Dugginger Kirchen-Kassier verurteilt – Beqiri Freispruch

Muttenz/Duggingen, 1. September 2014

Der frühere Kassier der römisch-katholischen Kirchgemeinde Duggingen wurde heute Montagnachmittag vor Baselbieter Strafgericht unter dem Vorsitz von Jacqueline Kiss wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Die Strafe liegt somit deutlich über dem Antrag der Staatsanwältin, die 14 Monate bedingt gefordert hatte. Dieses Strafmass stünde im Vergleich zu andern Delikten "etwas schief in der Landschaft", begründete die Richterin die Strafverschärfung. Vom Vorwurf des Erschleichens einer Falschbeurkundung wurde der Angeklagte freigesprochen.

Der Kassier hatte während rund zwei Jahren aus der Kirchen-Kasse 342'000 Franken abgezweigt und den grössten Teil davon Freunden ausgeliehen. Der Nebenangeklagte Shemsi Beqiri, ein bekannter Kampfsportler und mehrfacher Thaibox-Weltmeister, erhielt einen Freispruch. Angeklagt war er wegen Erschleichens einer Falschbeurkundung.

"Sie haben sich Ungeheuerliches geleistet"

Dieser Tatbestand betraf einen Landverkauf des ex-Kassiers an Beqiri zur Erstellung eines gemeinsamen Doppeleinfamilienhauses in Duggigen. Der Kassier hatte sich im Juni 2010 selbst angezeigt mit der Behauptung, der Kaufpreis von 135'000 Franken sei entgegen der Anmeldung beim Grundbuchamt und der offiziellen Verurkundung im März 2009 nicht bezahlt worden. Vielmehr sei vereinbart worden, dass Beqiri den Kaufpreis durch Gipserarbeiten und andere Eigenleistungen kompensiere. Beqiri aber behauptete, er habe den Preis bar und quittungslos bezahlt aus dem Erlös eines familieneigenen Landverkaufs im Kosovo.

Das Gericht erachtete die Darstellung Beqiris als "insgesamt plausibler" und warf dem Kassier einen "massiven Vertrauensmissbrauch" während fast zwei Jahren vor, um sich "Überflüssiges zu leisten". Er habe mit der Gutgläubigkeit der kleinen Kirchgemeinde gespielt und zu keinem Zeitpunkt "von sich aus aufgehört" zu delinquieren. "Das war ja eine Ungeheuerlichkeit, die Sie sich hier als gut verdienender Jurist geleistet haben", gab die Vorsitzende dem nicht vorbestraften Verurteilten zu bedenken.

Grundbuchsperre wird aufgehoben, wenn ...

Die Grundbuchsperre wird laut Beschluss des Gerichts aufgehoben, sobald das Urteil in Rechtskraft erwächst. Ob der Kassier die "24 Monate" anfechten wird, ist gemäss Aussage seines Verteidigers noch offen.




Weiterführende Links:
- Wiedersehen des Kirchen-Kassiers mit Shemsi Beqiri
- Kirchen-Kassier und Shemsi Beqiri vor Strafgericht
- In der Kirchen-Kasse fehlen 300'000 Franken


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bz
vom 26. März 2024
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