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Ab 1. Juli: Alkoholtest-Gerät in Frankreich obligatorisch

Paris/Basel, 19. Juni 2012

Wer diesen Sommer nach Frankreich fährt, muss aufrüsten: Ein gültiges Alkoholtestgerät im Handschuhfach wird ab 1. Juli Pflicht, wie die Basler Kantonspolizei schreibt. Denn neu gilt die folgende Vorschrift: Jedes motorisierte Fahrzeug mit Ausnahme der Motorfahrräder muss ein Alkoholtestgerät mitführen.

Die Geräte müssen den französischen Normen entsprechen und das Label "NF" tragen. Wer ohne einen derartigen Alkoholtester erwischt wird, muss elf Euro Busse zahlen. Diese Bussen werden allerdings erst ab November verhängt. Die Einwegtests, auf französisch "Ethylotest", sind in Frankreich in Garagen, Apotheken und Supermärkten erhältlich. In der Schweiz können die Tests unter anderem in Drogerien und Apotheken oder bei den Automobilverbänden gekauft werden.

Wer Glück hat und in diesen Tagen in der Nähe der Grenze zu Frankreich in eine Verkehrskontrolle der Basler Polizei gerät, erhält von ihr einen derartigen Alkoholtester geschenkt – aber nur, wenn die Atemalkoholprobe einen Wert von 0,0 Promille ergibt.

In Frankreich ist die Zahl der alkoholbedingten Verkehrsunfälle recht hoch. Die französischen Behörden hoffen mit der Einführung des Obligatoriums, dass Fahrzeuglenker nach dem Genuss von Alkohol und eigenem Blastest auf eine Fahrt verzichten und so die Zahl der Alkoholunfälle reduziert werden kann. Die Basler Polizei empfiehlt allerdings, sich auch bei Fahrten nach Frankreich an die alte Regel zu halten: "Wer fährt, trinkt nicht. Wer trinkt, der fährt nicht."




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Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

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Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

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