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Arcoplan: Kein Verfahren gegen Baselbieter RegierungsräteLiestal, 28. Juni 2005Gegen die Baselbieter Regierungsräte Adrian Ballmer und Erich Straumann sowie gegen die ehemaligen Regierungsräte Andreas Koellreuter und Peter Schmid wird kein Strafverfahren wegen Amtsmissbrauchs eröffnet: Das Verfahrensgericht in Strafsachen hat heute die Beschwerde der Arcoplan AG abgewiesen. Geklagt hatten die alten Aktionäre der Basler Architekturfirma Arcoplan Generalplaner AG im Zusammenhang mit dem erbitterten Streit um die Kostenüberschreitung bei Neu- und Umbau des Kantonsspitals Liestal: Die Aktionäre vertreten die Ansicht, dass die vier amtierenden und ehemaligen Regierungräte ihre Kollegin, Baudirektorin Elsbeth Schneider, in ihrem Bemühen "tatkräftig unterstützt" hätten, "die Arcoplan Generalplaner AG im Zusammenhang mit den Vorgängen rund ums Kantonsspital Liestal durch Verbreitung von unwahren Aussagen zum Schweigen zu bringen". Die Arcoplan stützte sich auf zwei Gutachten des Basler Strafrechtsprofessors Mark Pieth. Das Verfahrensgericht in Strafsachen hat nun - laut Firmen-Angaben - entschieden, dass die Aktionäre der Arcoplan Generalplaner AG in dieser Angelegenheit gar nichts mitzureden hätten, da ja nicht sie, sondern "nur" ihre Gesellschaft betroffen sei. |
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