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© Foto by Peter Knechtli, OnlineReports.ch


"Sakto" vs. Bruno Manser Fonds: Schlagabtausch zum Auftakt

Im Rechtsstreit zwischen der kanadischen Immobilienfirma "Sakto Corporation" und dem Bruno Manser Fonds kam es heute Freitagmorgen zum Rencontre vor dem Basler Zivilgericht. Entschieden ist noch nichts.
Basel/Ottawa, 7. Dezember 2018

Die in Ottawa domizilierte "Sakto" kam in den Fokus, weil die Firma der Tochter des früheren malaysischen Regierungs-Chefs Taib Mahmud und ihrem Ehemann gehört. Der Bruno Manser Fonds (BMF) und sein Geschäftsleiter Lukas Straumann (Bild links, vor dem Gerichtsgebäude) hatte die Firma im Zusammenhang mit der Tropenwald-Rodung im Malaysischen Gliedstaat Sarawak angegriffen.

Schweizerisches oder kanadisches Recht?

Letzten August reichte "Sakto" beim Basler Zivilgericht einen Antrag auf eine vorsorgliche Verfügung ein, wonach der BMF anzuweisen sei, "eine Vielzahl falscher Aussagen und spekulativer Behauptungen in Bezug auf 'Sakto' aus dem öffentlichen Bereich zu entfernen". Überdies soll dem BMF "die Wiederholung der rufschädigenden Äusserungen" untersagt werden.

Heute Freitagmorgen kam es vor dem Basler Zivilgericht unter dem Vorsitz von Salome Wolf zu einer Verhandlung. Darin ging es aber nicht um die Berge an eingereichten Rechtspapieren, die sich das Gericht schon zu Gemüte geführt hat. Zur Sprache kamen einzig die Dringlichkeit des Gesuchs und die Frage, ob schweizerisches oder kanadisches Recht zur Anwendung komme.

Schweiz: "Epizentrum der Rufmordkampagne"

"Sakto"-Vertreter Thomas Weibel von der Basler Anwaltskanzlei Vischer führte zahlreiche Indizien dafür auf, die auf eine starke Beziehung zur Schweiz hindeuteten und damit auch die Beurteilung der Dringlichkeit nach Schweizer Recht rechtfertigten.

So sei Straumanns Buch "Money Logging" in einem Schweizer Verlag herausgekommen, ebenso sei der Vertrieb aus der Schweiz erfolgt. Der BMF habe ausserdem weder eine Netzsperre für die Schweiz eingerichtet noch hierzulande "inhaltliche Einschränkungen" vorgenommen. Die Schweiz sei das "Epizentrum der Rufmordkampagne".

Weibel sagte weiter, der BMF sei mit seinen Klagen – gemeint sind insbesondere Vorwürfe der Geldwäscherei – vor dem kanadischen Gericht "grandios gescheitert". Die Persönlichkeitsverletzungen, die im Jahr 2009 begonnen hätten, dauerten an und es drohten gar "weitere Verletzungen".

Neun Jahre mit Klage zuwarten: "Lächerlich"

BMF-Rechtsvertreter Christoph Born (Bild rechts) hingegen warf "Sakto" vor, sie habe den Streit "in die Schweiz getragen", um den in Kanada geltenden kürzeren Verjährungsfristen zu entgehen. Die Publikationen über "Sakto" seien aber klar "auf Kanada ausgerichtet" gewesen, weshalb das dortige Recht zuständig sei. Zwar habe es im Jahr 2011 mit Protesten in Ottawa und einer Pressekonferenz im Parlamentsgebäude eine "intensivere Phase" gegeben, sagte der Medienrechtler. Eine verschärfte "Kadenz" der Vorwürfe habe aber nicht stattgefunden.

Dass "Sakto" aber neun Jahre zuwartete und nun das Ergebnis eines kanadischen Offenlegungsverfahrens als Grund für die Forderung einer vorsorglichen Massnahme benütze, sei nicht nur "lächerlich", sondern ein "Missbrauch des Instituts der vorsorglichen Massnahme". Ausserdem habe die Klägerin den BMF "nie abgemahnt".

Noch kein Entscheid

Die Richterin schloss die Verhandlungen nach den Plädoyers. Ob das Gericht einen Entscheid fällen kann oder ob noch weitere Fragen wie das Glaubhaftmachen der Persönlichkeitsverletzung oder des nicht leicht wieder gutzumachenden Nachteils der Antwort harren, werden die Parteien schriftlich erfahren. Auf Nachfrage von OnlineReports sprach Gerichtspräsidentin Wolf von einem Zeitraum von mehreren Wochen.




Weiterführende Links:
- Taib-Imperium klagt in Basel gegen Bruno Manser Fonds
- Bruno Manser Fonds greift Anwaltskanzlei Vischer an
- Bruno Manser Fonds klagt gegen Genfer PR-Agentur


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vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

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