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Zollfreistrasse: Beschwerde gegen Rodung abgelehntBasel, 21. März 2005Das Basler Appellationsgericht hat eine von zwei Anrainern eingereichte Beschwerde gegen die Verlängerung der Rodungsbewilligung zum Bau der Zollfreistrasse auf Gemeindegebiet von Riehen abgelehnt. Das Gericht sah den Grund der Beschwerde "offensichtlich einzig" darin, "das Verfahren in die Länge zu ziehen, um den Bau der Zollfreistrasse weiter zu verzögern". Es sei - so das Gericht in seiner Begründung weiter - "unbestritten, dass der Vertreter der Rekurrierenden spätestens seit dem 14. Juni 2004 im Besitz des fraglichen Regierungsratsbeschlusses ist, selbst wenn dieser den Rekurrierenden nie formell eröffnet wurde". Im Lauf des Verfahrens seien ihm zudem die Akten, auf die sich dieser Beschluss stützt, vor allem das entsprechende Gesuch des Regierungspräsidiums Freiburg i. Br. vom 26. Januar 2001 und die verwaltungsinternen Korrespondenzen dazu, zugestellt worden. Überdies habe er Gelegenheit gehabt, sich in der Verhandlung vom 7. März dazu zu äussern. "Damit ist ein allfälliger Eröffnungsfehler des Regierungsratsbeschlusses geheilt." Das Gericht brummte den Rekurrenten Verfahrenskosten von je 750 Franken auf. Anwalt René Brigger, Vertreter der beiden Beschwerdeführer, wird den Entscheid mit grosser Wahrscheinlichkeit vor Bundesgericht anfechten. |
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