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"Lehrer H.": Diesmal Niederlage vor Bundesgericht

Basel, 27. Oktober 2022

Der als "Lehrer H." bekannt gewordene frühere Basler Schulmeister kämpft durch alle Instanzen gegen seine Verurteilung wegen Verleumdung durch die Basler Gerichte und die daraus erwachsenden finanziellen Konsequenzen – oft mit Erfolg. Doch jetzt hat er mit seiner Beschwerde gegen das Basler Appellationsgericht eine Niederlage erlitten.

Das höchste Schweizer Gericht wies seine Beschwerde ab, ebenso sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Laut dem Bundesgericht seien die "wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers undurchsichtig". Zusätzlich werden ihm Gerichtskosten von 3'000 Franken auferlegt. Damit erlangt das Urteil des Appellationsgerichts Rechtskraft.

Anonym gegen Lehrer, Justiz und Politik

"Lehrer H.", der in Wirklichkeit anders heisst, hatte in Basel für Aufsehen gesorgt, als er unter seinem Pseudonym nicht wenige Personen aus dem Bildungsbereich – unter ihnen auch den damaligen Erziehungsdirektor Christoph Eymann – und der Justiz im Internet übel beschimpfte, nachdem er seinen Lehrberuf verloren hatte.

Das Basler Strafgericht hatte den Angeklagten im Frühjahr 2015 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, was vom Appellationsgericht in zweiter Instanz zunächst um neun Monate reduziert wurde. In nicht weniger als drei Verhandlungsrunden, in denen auch das Bundesgericht auf Beschwerde des ex-Lehrers mitwirkte, senkte die Berufungsinstanz das Strafmass auf erst 15, dann auf zehn Monate bedingt, und schliesslich zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken.

Kosten auf fünfstelligem Niveau

Für "Lehrer H." hat sich der Weg durch die Gerichtsinstanzen gelohnt, da auch die von ihm zu tragenden Verfahrenskosten auf einen Drittel reduziert wurden. Sie bewegen sich aber immer noch auf fünfstelligem Niveau.

Der fehlbare Schulmeister hatte geltend gemacht, "durch die Strafverfolgung" (so das Bundesgericht) – und nicht etwa durch seine Straftaten – sei ihm eine Weiterbeschäftigung als Lehrer "verunmöglicht" worden, weshalb er von seinen Ersparnissen lebe. Der Erlass der Verfahrenskosten wirke auf ihn "resozialisierend". Reue für seine Verleumdungen aus dem verdeckten Hinterhalt hatte "Lehrer H." nie gezeigt.

Die Strafrechtliche Abteilung des Bundesgericht hatte das inzwischen begründete Urteil am 6. Juli dieses Jahres gefällt.




Weiterführende Links:
- Fall "Lehrer H.": Eine Lektion an Frau Oberstaatsanwältin
- Wie sich "Lehrer H." als Internet-Desperado verrannte
- Staatsanwältin verlangt 2,5 Jahre unbedingt für ex-Lehrer
- Online-Verleumdung: Zwei Jahre für den "Lehrer H."
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- Urteil zu Internet-Mobbing: "Lehrer H." hat verleumdet
- "Lehrer H.": Staatsanwältin Esther Omlin muss ihn anklagen
- Verleumder "Lehrer H." erhält nur noch zehn Monate bedingt
- "Lehrer H." nochmals verurteilt: Es wird immer teurer
- Appellationsgericht zum dritten Mal mit "Lehrer H."


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