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Auch die Jugendanwaltschaft hat ihre "Lieblings-Anwälte"

Nicht nur bei der Baselbieter Staatsanwaltschaft, auch bei der Jugendanwaltschaft bestehen offensichtliche Mängel bei der Auswahl der Pflichtverteidiger. Dies geht aus dem heute veröffentlichten Bericht der Fachkommission hervor.
Liestal, 27. Oktober 2021

Vor drei Wochen brachte eine OnlineReports-Recherche zutage, dass es bei der Mandatierung von Pflichtverteidigern durch die Baselbieter Staatsanwaltschaft mit Blick auf deren Auswahl nicht zum Besten bestellt ist.

Anwälte und auch die als Aufsicht firmierende Fachkommission stellten den Verdacht in den Raum, dass die Anklagebehörde gern "Lieblings-Anwälte" als amtliche Verteidiger einsetzt: Anwälte, die als besonders pfleglich gelten, kooperativ mit den Ermittlern umgehen und nicht – im Interesse der Beschuldigten – hartnäckig Zusatzanträge stellen.

Ähnliche Mängel wie bei der Staatsanwaltschaft

Im heute von der Fachkommission veröffentlichten und einstimmig beschlossenen Aufsichts-Bericht über die Jugendanwaltschaft zeigt sich ein ähnlicher Mangel-Befund. Anders als die Staatsanwaltschaft verfügt die Jugendanwaltschaft (Juga) bei der Aktivierung von Verteidigern keine eigene Pikett-Telefonliste. Vielmehr stützt sie sich "auf eine im Handbuch des Untersuchungsbereichs abgelegte Anwaltsliste", die der Bericht festhält.

Diese Liste enthält die Namen von Anwältinnen und Anwälten, die "gemäss Einschätzung der Juga Erfahrungen im Jugendstrafrecht mitbringen und für die Übernahme von Mandaten in solchen Verfahren folglich geeignet sind". Ausgedeutscht: Die Anklagebehörde bestimmt auch die Verteidigung ihrer juristischen Gegnerschaft.

Namensliste: veraltet, unbrauchbar

Auf diese Aufhebung der "Gewaltentrennung" nimmt die Fachkommission Bezug, wenn sie die Frage aufwirft, "ob und inwiefern die Juga allein dazu befähigt ist, die aus ihrer Sicht geeigneten Anwältinnen und Anwälte zu benennen". Eine solche Vorgehensweise berge eine "gewisse Gefahr", dass die Juga lediglich jene Rechtskundigen "auf die Liste aufnehmen könnte, welche die Verfahren möglichst schlank halten und nicht durch das Einlegen von Rechtsmitteln erschweren".

Fatal: Gegenüber der Fachkommission musste die Leitende Jugendanwältin einräumen, dass die der Fachkommission zur Verfügung gestellte Namensliste "veraltet" sei und "von den Mitarbeitenden nicht wirklich gebraucht" werde. Die Findung einer passenden Verteidigung sei auch ohne diese Liste möglich.

Gefordert: Richtlinien auf Weisungsebene

Diese Aussagen beruhigten die Aufsichtskommission nicht. Sie stellt vielmehr fest, dass offenbar "keine objektivierten Kriterien" bestehen, nach welchen Kriterien die Auswahl der Pflichtverteidigenden erfolgt. Es sei deshalb "unumgänglich", dass "zeitnah auf Weisungsebene Richtlinien ausgearbeitet werden". Dabei sei "sicherzustellen, dass die Auswahl nicht auf einen Kreis weniger, alteigesessener Anwältinnen und Anwälte" beschränkt, sondern das breite geeignete Anwalts-Personal im Kanton einbezogen werde.

Die Fachkommission empfiehlt der Juga ausserdem, mit dem Baselbieter Anwaltsverband Kontakt aufzunehmen, um auf die Möglichkeit der Übernahme von amtlichen Mandaten hinzuweisen und die dabei massgeblichen Modalitäten darzulegen. Ausserdem sollen "auf Weisungsebene" Leitplanken erstellt werden, "die für die Sicherstellung einer wirksamen Verteidigung Gewähr bieten und eine einheitliche Praxis sicherstellen". Eine zeitliche Vorgabe dafür nennt die Aufsicht allerdings nicht.

Die Empfehlungen stiessen auf fruchtbaren Boden: Sowohl die Regierung wie die Jugendanwaltschaft stünden ihnen "positiv" gegenüber, heisst es in einer Medienmitteilung der Exekutive.




Weiterführende Links:
- Aktenzeichen "Lieblings-Anwälte" bei Pflicht-Verteidigern ungelöst


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