© Visualisierung by USB
Unispital-Darlehen: Engelberger und Privatspitäler im StreitBasel-Stadt, 8. Februar 2024Die Basler Regierung will für die Bauprojekte des Universitätsspitals Basel ein Darlehen von 300 Millionen Franken sprechen. Das wäre gesetzeswidrig, finden die Basler Privatspitäler.
Juristisches Gutachten
Die Privatspitäler-Vereinigung stützt sich auf ein juristisches Gutachten, das sie zusammen mit dem Verband der basellandschaftlichen Privatkliniken in Auftrag gegeben hat. Sie erwarte "eine gesetzeskonforme Anpassung der Vorlage", wie sie in einem Communiqué vom Donnerstag festhält. Und fordert gleiche Bedingungen für alle Spitäler mit kantonalen Leistungsaufträgen, unabhängig von Trägerschaft und Rechtsform.
Engelberger reagiert umgehend mit Stellungnahme
Das Schreiben der Privatspitäler sorgt für dicke Luft. Das Gesundheitsdepartement (GD) unter Regierungsrat Lukas Engelberger (Mitte) reagiert noch am selben Tag mit einer Stellungnahme.
Verfassungsauftrag
Das geplante Darlehen sei "für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung des Kantons Basel-Stadt notwendig". Der Kanton verfolge einen Verfassungsauftrag zum Betrieb öffentlicher Spitäler. Das GD leitet aus der gesetzlichen Grundlage gar "eine Pflicht" ab, "versorgungsrelevante Spitäler" wie das Unispital finanziell zu unterstützten. Indem die Regierung das Geschäft auch dem Grossen Rat vorlege, würde der Entscheid "zudem demokratisch legitimiert".
Im Bild: Das geplante Klinikum 3 des Unispitals. Weiterführende Links: |
www.onlinereports.ch - Das unabhängige News-Portal der Nordwestschweiz
© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal www.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.
Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigene Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.
Auf dieser Website gibt es Links zu Websites Dritter. Sobald Sie diese anklicken, verlassen Sie unseren Einflussbereich. Für fremde Websites, zu welchen von dieser Website aus ein Link besteht, übernimmt OnlineReports keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Websites Dritter, die auf OnlineReports verlinken.