Veruntreuung: 20 Monate für Grellinger Kirchen-KassiererinMuttenz/Grellingen, 26. Mai 2021Das Baselbieter Strafgericht hat heute Mittwochmorgen die 49-jährige ehemalige Kassiererin der römisch-katholischen Kirchgemeinde Grellingen und der CVP Baselland verurteilt: Sie erhält wegen mehrfacher Veruntreuung und Urkundenfälschung eine bedingte Gefängnisstrafe von 20 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren. Die Angeklagte, welche die Kirchgemeinde um 316'000 Franken und die CVP Baselland um 90'000 Franken geschädigt hatte, war an der Urteilsverkündung krankgeschrieben und nicht anwesend.
Den Anklagepunkt der falschen Anschuldigung liess das Gericht fallen, weil die Angeklagte damit vor allem "ihre eigene Haut retten wollte". Die Kirchgemeindepräsidentin dagegen sei "glaubwürdig", weil sie bei Entdeckung der verdächtigen Überweisungen "sofort Anzeige erstattet" habe. Dagegen seien die Überweisungen durch die Kassiererin "unrechtmässig" erfolgt. Ihre "Nashville GmbH"-Geschäftspartnerin habe erst im Verlaufe des Strafverfahrens erfahren, woher die 400'000 Franken tatsächlich stammten. Als "völlig abstrus" bezeichnete die Richterin die Hacker-Geschichte, die die Beschuldigte zur Erklärung von gefälschten Lieferanten Rechnungen und Postfinance-Kontoauszügen aufgetischt hatte: Hätte tatsächlich ein Dritter die Hände im Spiel gehabt, "wäre das Geld in Richtung Hacker geflossen und nicht in Richtung 'Little Nashville'". Die heute 49-jährige, nicht vorbestrafte Angeklagte habe das Vertrauen der Kirchgemeinde und der CVP "rücksichtslos ausgenützt", nicht in Not gehandelt und weder Einsicht noch Reue gezeigt. Weil die "Prognosen gut" seien, könne ihr eine bedingte Strafe ausgesprochen werden, so die Richterin weiter. Ob die Parteien das Urteil akzeptieren werden, ist noch offen.
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