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Warnung an KMU: Vorsicht vor Riesen-Betrügereien

Basel, 27. Mai 2005

Aufgrund mehrerer Meldungen der Meldestelle für Geldwäscherei hat die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zahlreiche Verfahren unter anderem wegen Betruges gegen verschiedene Firmen mit Sitz in Deutschland eingeleitet.

Es besteht der Verdacht, dass die in Deutschland domizilierten Firmen auf betrügerische Weise bei einer Mehrzahl von Schweizer Firmen und Privatpersonen Rechnungen für vermeintliche Werbeinserate in Branchenverzeichnissen, Gemeindebroschüren, Ortskalendern und Bürger-Infotafeln stellen, ohne selber eine wertmässig entsprechende Leistung dafür zu erbringen.

Die mutmasslichen Täter kontaktieren telefonisch einen Kleinbetrieb und bieten beispielsweise Werbeinformationstafeln bzw. sogenannten "Bürger-Info-Tafeln" an. Kurz nach dem Anruf erhält der Kunde per Fax einen auf drei Monate ausgestellten Vertrag, worin er sich verpflichtet, eine Auflage à 100 Tafeln für einen Betrag von etwa 1'500 Franken zu bestellen und die Rechnung innerhalb einer Woche auf ein Konto einer Schweizer Bank zu überweisen. Die Täter erklären sich bereit, die Werbetafeln in der Region des Kunden zu verteilen, so beispielsweise bei Gemeindeverwaltungen, Restaurants, Privathaushalten.

Obwohl die wertlose Ware anschliessend nicht oder nur in sehr kleiner Auflage geliefert wird, setzen die Täter den Kunden massiv unter Druck und stellen Betreibungen in Aussicht, so dass viele Kunden zahlen, um sich Ärger zu ersparen. Erkundigt sich der Kunde nach der Ware, erhält er ein wertloses Exemplar zugestellt, auf welchem sein Firmenlogo angebracht ist. Damit soll ihm bewiesen werden, dass seine Firma auf der Werbetafel tatsächlich aufgeführt und die versprochene Leistung erbracht worden ist. Will ein Kunde den Vertrag kündigen, kann er dies nur, wenn er zuvor einer zweiten Auflage à 100 Tafeln zustimmt. Besonders perfid agieren diese Firmen, weil sie sich auch ähnlich lautende Namen von seriösen Schweizer Firmen zulegen, die ähnliche Dienstleistungen anbieten.

Die Staatsanwaltschaft geht bereits von 300 Geschädigten aus. Die Schadenssumme beträgt mehr als 500'000 Franken. Da der Tatort in Deutschland liegt, wurden die Fälle bereits teilweise den Deutschen Behörden übergeben.

Die Staatsanwaltschaft rät zu grösster Vorsicht beim Abschluss derartiger Verträge. Es empfiehlt sich:
- Erkundigungen über die Firma einzuholen und Referenzen zu verlangen
- Vor Zahlung in jedem Fall detaillierte Informationen über das Produkt und - Lieferungsmodalitäten anzufordern
- Probeexemplare zu bestellen
- sich bei Vertragsabschlüssen nie drängen lassen.

Personen, die in gleicher Art geschädigt worden sind, wollen sich bitte mit der Abteilung Wirtschaftsdelikte Basel-Stadt, Telefon 061 267 71 11 oder mit der nächsten Polizeiwache in Verbindung setzen.



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"Bais steht vor Gewissens-Entscheid"

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Im Titel des Newsletter-Textes vom 18. April 2024 über die SVP-Basis.
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