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Chef-Einkäufer der Polizei teilweise freigesprochen

Der suspendierte Chef-Einkäufer der Basler Polizei erhält Straferleichterung: Das Basler Strafgericht halbierte heute Freitag den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Ob eine Partei appelliert, ist noch offen.
Basel, 12. Dezember 2014

Die Beschaffung von Schutzwesten für die Basler Kantonspolizei lief laut dem Basler Strafgericht korrekt ab. Der von der Polizei erhobene Vorwurf der Diskriminierung eines Anbieters sei haltlos, erklärte Strafgerichtspräsident André Equey (LDP): "Es ist kein Schaden für Basel-Stadt entstanden." Daher erfolgte in dieser Sache ein Freispruch. Der gewählte Referenzbetrag von 600'000 Franken ist in Ordnung. Ein etwa drei Jahre zurückliegender Disput zwischen dem Chef-Einkäufer und dem unterlegenen Firmeninhaber, sah der Einzelrichter nicht als Grund an, obwohl damals "das Ego des Beschaffers" angekratzt wurde.

Unter Druck von Baschi Dürr

Allerdings sah es das Strafgericht als erwiesen an, dass der Beschaffer wusste, dass das Infomobil zu schwer war. Damit handelte der Einkäufer zwar nicht pflichtwidrig, meinte Equey. Er verurteilte ihn in dieser Sache zu 60 Tagessätzen à 120 Franken. Er anerkannte, dass der JSD-Kadermann unter dem von oben (gemeint ist Regierungsrat Baschi Dürr) verordneten Druck, handeln musste und das Fahrzeug zu schwer nach Basel importieren musste.
 
Dass er dann versuchte, die Kantonspolizei dazu zu bewegen, das Fahrzeug dennoch in Betrieb zu setzen, wog für den Richter schwerer. Allerdings hat auch der Garagist, der die Vertretung der Herstellerfirma innehat, aus Sicht des Strafgerichtes die Unwahrheit gesagt. Es bleibt ein fahler Nachgeschmack, da auch mehrere Polizisten aus Polizeigarage und Projektteam wussten, dass das Fahrzeug zu schwer war und nichts unternahmen.

Kritik an Expertin und Staatsanwaltschaft

Kein gutes Zeugnis stellte Equey der Administrativ-Untersuchung von Claudia Schneider-Heusi aus: Es seien strafprozessuale Grundsätze verletzt worden. Zum einen sprach Equey von unverwertbaren Aussagen. Andererseits hätte der Beschuldigte ein Recht gehabt, Aussagen zu machen beziehungsweise zu verweigern und Akteneinsicht zu erhalten. Erst dann hätte der Bericht dem Auftraggeber, Sicherheitsdirektor Dürr, zugeleitet werden dürfen. Das schnelle Vorgehen von Dürr wurde damit beinahe zum Bumerang für das Justiz- und Sicherheitsdepartement.
 
Richter Equey kritisierte auch die Ermittlungsbehörde: "Die Staatsanwaltschaft hat sich unkritisch der Kantonspolizei angeschlossen." So entlocke der Vorwurf, der Beschaffer habe das Ansehen des Kantons beschädigt, bei der Urteilsbegründung beinahe ein Lachen. Zudem bezeichnete er die Sachbeschädigung, die durch das Aufschneiden einer Beispiel-Weste entstand, als "banal". Denn: "Die Sachbeschädigung war rein sachlich ok."

Bleibt es bei der Freistellung?
 
Dem Chef-Einkäufer werden rund 22'000 Franken zugesprochen, um die Verteidigung zu entschädigen. Staatsanwalt Christian Triet möchte zuerst die Urteilsbegründung studieren, bevor er allenfalls in die Berufung geht. Eher appellieren wird Verteidiger Carlo Bertossa, wie er kurz nach der Verhandlung antönte. Ob die Freistellung aufgrund des etwas mehr als hälftigen Freispruches zurückgenommen wird, bleibt sicher bis zu einem rechtskräftigen Urteil offen.




Weiterführende Links:
- Polizei-Beschaffer vor Gericht: Infomobil mit Übergewicht


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