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VCS vor Kantonsgericht: Rheinstrasse-Rückbau jetzt

Die Rheinstrasse soll nun – wie dem Volk versprochen – umgehend rückgebaut werden: Der VCS macht diese Forderung wegen Rechtsverweigerung jetzt vor dem Kantonsgericht anhängig.
Liestal, 12. Juni 2014

Die Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektorin Sabine Pegoraro möchte nach der Eröffnung der Schnellstrasse A22 die Rheinstrasse zwischen Liestal und Augst frühestens in den Jahren 2022 bis 2027 zurückbauen. Der umgehende Rückbau der während vielen Jahren überlasteten Rheinstrasse innerhalb von zwei Jahren war dem Volk vor dem Bau der A22 (früher H2) versprochen worden – sowohl in der Umweltverträglichkeitsprüfung wie auch in den Unterlagen zur damaligen Abstimmung zur Schnellstrasse – garantiert. Dies im Sinne eines ökologischen Ausgleichs. Doch die FDP-Politikerin zeigt keine Bereitschaft, dieses Versprechen noch in ihrer Amtszeit als Regierungsrätin einzulösen.

Kantonsgericht soll Verfügung ermöglichen

Dagegen wehrt sich jetzt der VCS beider Basel. Er verlangte von der Bau- und Umweltschutzdirektion eine anfechtbare Verfügung, was diese verweigerte. Gegen diese "rechtswidrige" Verzögerung des Rückbaus und gegen die "Verweigerung der Rechtsmittel" erhebt der VCS jetzt Beschwerde beim Baselbieter Kantonsgericht. Der Verkehrsverband fordert darin eine Verfügung, "damit juristisch überprüft werden kann, ob sich der Kanton mit dieser jahrelangen Vertagung des Rückbaus rechtswidrig verhält und den Volkswillen missachtet".

Die Bau- und Umweltschutzdiretkion erklärte dem VCS in ihrem abschlägigen Bescheid unter anderem, für einen sofortigen Rheinstrasse-Rückbau fehle dem Kanton das Geld. Doch der erforderliche Betrag in Höhe von rund 30 Millionen Franken hätte nach Meinung des VCS aber "längst zurückgestellt werden müssen". Dafür wären zudem wegen der verzögerten Inbetriebnahme der A22 erst noch zwei Jahre mehr Zeit zur Verfügung gestanden. Rein finanzpolitische Entscheide seien zudem "baurechtlich ohne Belang". Die Regierung sei "verpflichtet, für die zeitgerechte Finanzierung rechtskräftig beschlossener Bauprojekte zu sorgen". Dies gelte erst recht, wenn eine Massnahme für die Umweltverträglichkeit des Gesamtprojekts realisiert werden muss.




Weiterführende Links:
- Initiative: "IG Rheinstrasse" will Rückbau verhindern


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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

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