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Hafenbecken 3: Beschwerde gegen Abstimmungstermin

Erst der offensichtliche Termindruck der Regierung, jetzt noch die Corona-Krise: Das Datum der 115 Millionen-Abstimmung über den Bau des Hafenbeckens 3 wird zur Farce.
Basel, 17. März 2020

Die von der Basler Regierung kurzfristig angesetzte Referendums-Abstimmung über den Bau des Hafenbeckens 3 muss ein juristisches Vorspiel überstehen: Das Komitee "Nein zum Hafenbecken 3" hat gestern Montag beim Appellationsgericht eine Beschwerde wegen Verletzung der Volksrechte eingereicht. Die Beschwerdeführer verlangen darin die umgehende Sistierung und Neuansetzung des Abstimmungstermins auf ein Datum, das die "zwingend nötige öffentliche Diskussion" ermöglicht.

Noch während das Komitee Unterschriften für das Referendum sammelte und lange bevor die Unterschriften eingereicht sein werden, setzte die Regierung am 10. März das Abstimmungsdatum extrem kurzfristig bereits auf den 17. Mai fest.

"Abstimmungstermin verstösst gegen Gesetz"

Mit dieser "viel zu kurzfristigen Festlegung des Abstimmungstermins noch vor Ablauf der Referendumsfrist" verstosse die Exekutive "gegen das Gesetz und alle demokratischen Gepflogenheiten", schreibt das Referendumskomitee. Einerseits sei "gesetzlich klar geregelt, dass ein Abstimmungstermin erst nach Zustandekommen des Referendums" festgelegt werden dürfe.

Andererseits werde ein Geschäft den Stimmberechtigten immer frühestens zwei Monate nach Zustandekommen des Referendums zur Abstimmung vorgelegt, um eine angemessene Diskussion zu erlauben. Das wäre im vorliegenden Fall frühestens Anfang Juni, so das Komitee.

Keine Meinungsbildung in der Corona-Krise

Dass sich die Stimmbevölkerung nun innert weniger Wochen eine Meinung bilden soll sei umso störender als der Grosse Rat für seine Behandlung der "äusserst komplexen" Hafenbecken-Vorlage über 14 Monate benötigte. Eine genügend lange Frist zur Meinungsbildung sei auch deshalb geboten, weil es bei diesem Geschäft um einen "auch für Basler Verhältnisse hohen Betrag" von 115 Millionen Franken gehe, schreibt das Komitee.

Der Eindruck dränge sich auf, dass die Regierung "das umstrittene Geschäft übers Knie brechen und möglichst rasch zur Abstimmung bringen" wolle. Dieser Termindruck könne "rechtlich und politisch nicht toleriert werden" – weder in normalen Zeiten und noch besonders "in der aktuellen, durch die Corona-Krise bedingten Ausnahmesituation".




Weiterführende Links:
- Hafenbecken 3: Gegner machen auf breiter Front mobil
- Wirtschaft, Wachstum und Wiesen im Werte-Wandel
- Swissterminal läuft gegen Schweizerische Rheinhäfen auf
- Grosser Rat sagt überdeutlich Ja zum neuen Hafenbecken 3
- Regierung will Blitz-Abstimmung zum "Hafenbecken 3"
- Regierung will kurzen Abstimmungskampf zu Hafenbecken 3


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"Untragbar und ungesetzlich"

Wenn die Regierung meint, das sei bisher normal gewesen, ist das leider so. Aber wir müssen uns wirklich fragen, was wir für eine Regierung wir haben und ob wir noch einer Demokratie haben. Dahinter ist die Baulobby, die bei der Regierung praktisch das Sagen hat. Diese Situation ist untragbar und ungesetzlich. Das Hafenbecken 3 ist nicht nötig und bringt der Allgemeinheit nichts und auch der Transportwirtschaft nichts. Also die ungesetzliche Abstimmung unbedingt verschieben.


Alexandra Nogawa, Basel




"Wenn Recht überhaupt noch Recht ist"

Eigentlich müsste das Gericht den Hafengegnern Recht geben – wenn Recht überhaupt noch Recht ist. Bin gespannt, ob die wirtschaftlichen Interessen höher bewertet werden, als die demokratischen Rechte! So ein Termindruck darf rechtlich und politisch überhaupt nicht toleriert werden. Schon gar nicht während dieser durch die Corona-Krise bedingte Ausnahmesituation!


Paul Bachmann, Rhienfelden D



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Melanie Nussbaumer

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RückSpiegel

 

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bz, BaZ und Volksstimme beziehen sich in ihren Artikeln zum Jakobushaus in Thürnen auf die Recherche von OnlineReports.

Die BaZ nimmt in einem Artikel über die Wirtschaftskammer Bezug auf ein Porträt aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Volksstimme zitiert die OnlineReports-Recherche zum neuen Konzessionsvertrag der Elektra Baselland.

Bajour bezieht sich im Wochenkommentar auf die OnlineReports-Analyse zu den Basler Grünen.

Die bz zitiert die OnlineReports-Recherche zu den geplanten Beschwerden gegen die Salz-Sondierbohrungen im Röserental.

Die BaZ bezieht sich in einer Meldung über den neuen Geschäftsführer der Aids-Hilfe beider Basel auf eine Recherche von OnlineReports.

BaZ, bz, Baseljetzt und Happy Radio nehmen die Recherche von OnlineReports über den Abgang des Finanzchefs Tim Kretschmer beim Kunstmuseum Basel auf.

Die BaZ bezieht sich in einem Artikel zur Abstimmung über das Baselbieter Gesundheitsgesetz auf eine Recherche von OnlineReports zum Mangel an Kinderärzten im Oberbaselbiet.

Die BaZ zitiert die OnlineReports-Meldung über die Nachfolgelösung beim BackwarenOutlet.

Telebasel bezieht sich in einem Beitrag über Ticket-Betrüger beim Källerstraich auf ein Bild von OnlineReports.

persoenlich.com nimmt die Meldung von OnlineReports über den Wechsel des BaZ-Journalisten Sebastian Briellmann zur NZZ auf.

persoenlich.com bezieht sich auf die OnlineReports-Meldung über den Stellenantritt von Martin Regenass bei Prime News.

Die bz zitiert OnlineReports bei einer Meldung zur Wahl des neuen SVP-Fraktionschefs im Baselbieter Landrat.

20 Minuten, Baseljetzt und Happy Radio nehmen Bezug auf die OnlineReports-Recherche zur tanzenden Wagenführerin der BVB.

Das SRF-Regionaljournal Basel, die BaZ, die bz, Happy Radio und Baseljetzt zitieren die Recherche von OnlineReports zum Interimschef der Kantonspolizei Basel-Stadt.

Das SRF-Regionaljournal Basel verweist auf die OnlineReports-Recherche zu den finanziellen Problemen bei der Aids-Hilfe beider Basel.

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Die BaZ und 20 Minuten beziehen sich in einem Artikel über den tödlichen Unfall im St. Johann auf einen Bericht aus dem OnlineReports-Archiv.

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In einem Satz


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