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Drogen-Report: Eine Strafanzeige bleibt folgenlosBasel, 10. Juni 2013Eine Strafanzeige gegen Mitarbeitende des Gesundheitsdepartements, der Suchthilfe Region Basel, deren Stiftungsrat sowie deren Mitarbeitende und gegen die Securitas AG sowie deren Mitarbeitende wird von der Basler Staatsanwaltschaft nicht bearbeitet. Die anzeigende Privatperson hatte ihnen Ende Februar einen Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Weiterführende Links: "Therapie sollte nicht Dealern überlassen werden" Damit steht fest, dass im Kanton Basel-Stadt das Drogendealen an gewissen Orten, nämlich im Umfeld der staatlichen, aus Steuergeldern finanzierten Einrichtungen "Kontakt- und Anlaufstellen", legal ist. Da der Kanton das sogar zulassen müsse, weil er "nebst Kontrolle und Repression, der Schadensminderung und Überlebenshilfe, sowie Prävention als auch der Therapie und Wiedereingliederung verpflichtet ist", sollte man von ihm auch erwarten, dass er das richtig macht. Also zumindest die "Therapie" nicht den Dealern überlässt; ist ja auch ansonsten ein Kanton, der dem "Service publique" gerne nahe steht! Peter Waldner, Basel "Wer Misstände aufzeigt, wird angeklagt" Wer Misstände aufzeigt, wird angeklagt ... wer Rechtsmissbrauch begeht wird freigesprochen ... ich freue mich auf mein nächstes Vergehen. Nicolas Chabloz, Basel |
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