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"Basler Zeitung" darf Wessels Notizen nicht lesenDas Basler Verwaltungsgericht stützt zwei Departemente in ihrer Haltung, zwei Journalisten der "Basler Zeitung" die Akteneinsicht in Protokolle zu verwehren. Die staatliche Transparenz hat Grenzen.Basel, 16. November 2018Der damalige BaZ-Lokalchef forderte Ende September 2017 vom Bau- und Verkehrsdepartement Zugang zu sämtlichen Protokollen der Geschäftsleitungssitzungen des BVD seit dem 1. Januar 2012. Er stützte sich auf das Öffentlichkeitsprinzip. Die Kommunikationsabteilung des Departments von Regierungsrat Hans-Peter Wessels lehnte aber ab. ![]() "Das Prinzi 'Alte Kameraden'" Schade, dass in diesem Bericht nicht geschrieben wird, unter welchem gerichtspräsidialen Vorsitz der Entscheid gefällt wurde. Wenn man dann die dahinterstehende Partei kennt, könnte es ja sein, dass hier ein Schutzmechanismus nach dem Prinzip des "Alte Kameraden" vorliegt – man muss doch Parteifreunden in der Regierung etwas Schutz gewähren ... Christoph Zacher, Alt Parteipräsident Alt Richter, Aesch "Wiederholt gemauert" Nachlesenswert meine Erfahrungen mit dem Öffentlichkeitsprinzip als Privatperson. Auch altRR Christoph Eymann hatte wiederholt gegen das Öffentlichkeitsprinzip gemauert: www.jugendarbeit-basel.ch/wordpress/ Marcel Borer, Basel "Zwischen den Zeilen gelesen" Bemerkenswerter (und richtiger) Entscheid des Basler Verwaltungsgerichts. Jetzt bin ich mal gespannt, ob die BaZ-Redaktion dieses Urteil in gleicher und positiv wertiger Art (wie der Artikel von OnlineReports) in ihren Spalten behandelt ? Der Basler Urteilsspruch ist eine eigentliche "Total-Pleite" für die BaZ, die Richter haben den "BaZ-Braten" vermutlich gerochen, wenn man/frau zwischen den Zeilen zu lesen imstande ist. Es wäre wohl wieder darum gegangen, "journalistisch zu knallen" wie das ja im Lokalressort immer mal wieder der Fall ist. Vielleicht wird es beim absehbaren Wechsel zu Tamedia besser. Albert Augustin, Gelterkinden |
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