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Rüffel vom Verwaltungsgericht: BVB straften zu hart

Die Basler Verkehrsbetriebe (BVB) haben einem Wagenführer eine 18-monatige Bewährungsfrist mit Kündigungsandrohung aufgebrummt, weil er seinen Tramzug drei Meter zu weit vorne stoppte. Das Basler Verwaltungsgericht hat die BVB wie auch den Wagenführer gemassregelt.
Basel, 20. November 2014

Der "Drämmler" fuhr vor rund zweieinhalb Jahren mit seinem Tram in die Haltestelle "Rheingasse". Dort zeigte ihm ein Sicherheitswärter mit einer roten Signalflagge den Haltepunkt an. Diesen Punkt soll der Wagenführer um drei Meter überfahren haben. Während der Sicherheitswärter auf diesem Standpunkt besteht, sagt der Tramchauffeur aus, dass der Verkehrsregler seine Fahne zusammengerollt in den Händen gehalten habe.

Gleichzeitig war ein Verkehrsexperte der BVB vor Ort, der die Aussagen des Sicherheitsmannes bestätigte. Der Wagenführer versuchte vergeblich, ein privates Zerwürfnis zwischen dem BVB-Experten und ihm ins Feld zu führen. Das Verwaltungsgericht taxierte das Überfahren der roten Fahne gleich einem Missachten eines Rotlichtes. Dass ein Arbeitgeber einen Angestellten, der eine solche Pflichtverletzung begeht, verwarnt, findet das höchste Basler Gericht korrekt.
 
Massnahme war nicht angemessen
 
Die BVB gingen aber weiter: Sie erteilten dem Wagenführer einen Verweis mit Bewährungsfrist und Kündigungsandrohung für die Dauer von 18 Monaten. "Der ausgesprochenen Massnahme fehlt die Grundlage", schreibt das Verwaltungsgericht in seinem Urteil den Verkehrsbetrieben ins Stammbuch. Die BVB zogen noch eine Treuepflichtverletzung heran, da der Drämmler nach dem Vorfall das Gespräch mit dem Sicherheitswärter gesucht habe. Die BVB wertete es als Einschüchterungsversuch, doch die Richter sahen es anders: Sie hoben die Verfügung der BVB auf und wiesen sie an, dem Wagenführer eine Parteientschädigung von rund 1'600 Franken zu zahlen.
 
Die Basler Verkehrsbetriebe wollten zu diesem Gerichtsurteil nicht Stellung beziehen, "da sich die BVB strafbar machen würden", wie deren Kommunikationsleiter Stephan Appenzeller auf Anfrage von OnlineReports erklärte. Der Richterspruch solle "bei der Beurteilung der Verhältnismässigkeit zukünftiger Massnahmen eine Rolle spielen", umschreiben die Richter das Interesse der BVB am Urteil. Welche Schlüsse die BVB nun ziehen werden, wollte Appenzeller ebenfalls nicht sagen. Dies wiederum aus Angst vor dem Strafrichter.
 
Überzeit wird kompensiert
 
Derzeit bemühen sich die BVB, die Überstunden der Mitarbeitenden zu reduzieren. Die Drämmlerinnen und Chauffeure können die Überzeit durch Freizeit kompensieren. Von Auszahlungen wird, bis auf einzelne Ausnahmefälle, abgesehen. Für das Personal, das in nicht operativen Bereichen tätig ist, hätten die BVB eine Festtagsbrücke beschlossen, wie Appenzeller weiter erläutert.



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"Bais steht vor Gewissens-Entscheid"

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Im Titel des Newsletter-Textes vom 18. April 2024 über die SVP-Basis.
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